Betreff
Vorlage und Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserbeseitigung
Vorlage
055/2009
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

Wie aus der in der Anlage zur Einladung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beigefügten Gebührenbedarfsberechnung 2010 ersichtlich ist, entstehen für die Regenwasserbeseitigung für 2010 gebührenfähige Kosten in Höhe von 2.192.640, 35 € und für die Schmutzwasserbeseitigung gebührenfähige Kosten in Höhe von 3.765.483,75 €.

Unter Berücksichtigung der befestigten Flächen von insgesamt 3.119.968 qm ergibt sich eine Gebühr für die Regenwasserbeseitigung von 0,70 €/qm. Dies bedeutet eine Gebührenerhöhung von 0,02 €/qm gegenüber 2009.

Bei einem zu erwartenden Frischwasserverbrauch von 1.192.196 cbm wurde für die Schmutzwasserbeseitigung eine Gebühr von 3,16 €/cbm ermittelt. Dies bedeutet eine Gebührenerhöhung von 0,28 €/cbm gegenüber 2009.

Die Gebührenerhöhungen werden in erster Linie durch folgende 3 Faktoren verursacht:

  1. Durch die Erneuerung der Kanalisation in 4 Straßen (Martin-Heyden-Str., Im Gang, Am Wiesenhang und Corneliusstr.) wurden die Herstellungskosten von rd. 2,3 Mio. € in den Anlagenachweis übernommen. Hierdurch ergibt sich eine kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung von rd. 181 T€. Der Altbestand dieser Kanäle wurde aus dem Anlagenachweis genommen. Der hierauf entfallende Anteil der kalkulatorischen Kosten belief sich jedoch auf nur rd. 9 T€. Mehrkosten somit rd. 172 T€.
  2. Nach Mitteilung des Verbandswasserwerkes ist mit einem erheblich gesunkenen Frischwasserverbrauch zu rechnen. Gegenüber der Gebührenbedarfsberechnung 2009 wird mit Reduzierung von rd. 59.300 cbm gerechnet. Hierdurch bedingt ergibt sich gegenüber 2009 eine geringere Gebühreinnahme für den Schmutzwasserbereich von rd. 171 T€.
  3. Im Jahre 2009 konnte der ermittelte Fehlbetrag von rd. 88 T€ durch eine Entnahme aus der Sonderrücklage ausgeglichen werden. Hierdurch wurde die Sonderrücklage komplett aufgezehrt. Somit stehen für 2010 hieraus keine Beträge mehr zur Verfügung.

Aufgerechnet bedeutet dies gegenüber 2009 eine Kostensteigerung von rd. 431 T€, die durch die vorgenannten Gebührenerhöhungen ausgeglichen werden müssen.

 

Von Seiten der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Gebühren für die Regenwasserbeseitigung auf 0,70 € qm und für die Schmutzwasserbeseitigung auf 3,16 €/cbm festzusetzen.