Beschlussvorschlag:
Der Rat genehmigt die über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.
Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2022 ist die Genehmigung der nachstehend aufgeführten über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 GO NRW erforderlich:
Produkt, Sachkonto, Untersachkonto bzw. Maßnahme |
Bezeichnung, Begründung
und Deckungsvorschlag |
Ansatz 2022 |
Überplanmäßig (ü) außerplanmäßig (a) |
Aufwand |
Auszahlung |
15.571.02.0 SK 529100 SK 543102 SK 521600 08.424.01.0 SK 081100 |
Stadtmarketing Mit Zuwendungsbescheid vom 21.07.2021 wurden der Stadt
Geilenkirchen Landesmittel in Höhe von insgesamt 109.350 € im Rahmen des
„Sofortprogramms Innenstadt“ zur Verfügung gestellt. Die Mittel sollen in den
Jahren 2021 bis 2023 verwendet werden. Das Antragsvolumen (förderfähige
Aufwendungen) betrug 121.500 €. Mit dieser 90-%-Förderung wird den Kommunen, die aufgrund
der COVID-19-Pandemie von Leerstand in Handel und Gastronomie betroffen sind,
die Möglichkeit eröffnet, mit zusätzlichen Mitteln aktiv zu handeln mit dem
Ziel, die Innenstädte wieder zu beleben. Mit dem Förderbaustein „Verfügungsfonds Anmietung“ war
zunächst vorgesehen, die Fördermittel zur Anmietung leerstehender Ladenlokale
für einen Zeitraum von 24 Monaten zu einem vergünstigten Mietpreis
einzusetzen und diese Objekte dann weiter zu vermieten. Das für das Jahr 2021 vorgesehene Finanzvolumen wurde
bereits im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsbeschluss vom
21.04.2021) bereit gestellt. Auf die Sitzungsvorlage Nr. 2219/2021 wird
ergänzend verwiesen. Nachdem sich zwischenzeitlich heraus gestellt hat, dass sich
die Flächenanmietung im ursprünglich geplanten Umfang nicht realisieren
lässt, hat die Verwaltung mit Antrag vom 01.06.2022 eine Änderung der
Zweckbestimmung der bereits bewilligten Zuwendung beantragt; dieser
Änderung,, welche auch die Inanspruchnahme zusätzlicher Förderbausteine bei
gleichzeitiger Reduzierung des Mitteleinsatzes im Baustein „Verfügungsfonds
Anmietung“ vorsieht, wurde mit Änderungsbescheid vom 05.07.2022 entsprochen. Das Gesamtvolumen der förderfähigen Aufwendungen in Höhe von
121.500 € gestaltet sich für den gesamten Förderzeitraum jetzt wie
folgt: 3.1 Verfügungsfonds Anmietung 69.975 €
(bisher 121.500 ) 3.4 Verfügungsfonds Zentrenmanagement u. Innenstadt 8.000 € (bisher
0 €) 3.5 Schaffung von Innenstadtqualitäten,
Möblierungselemente, Kunstobjekte, Wallpaintings,
Street-Art 40.128 €
(bisher 0 €) 3.6 Abwicklungskosten 7.397 € (bisher
0 €) Zur Finanzierung der Aufwendungen für die neu hinzu
gekommenen Förderbausteine ist die Bereitstellung von außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen wie folgt erforderlich (Anm.: Es sind nachsgtehend nur die für das laufende Jahr
2022 benötigten Mittel dargestellt): Aufwendungen für
sonstige Dienstleistungen Aufwendungen für nicht
aktivierte Vermögensgegenstände unterhalt der Wertgrenze von 800 € Unterhaltung des
Infrastrukturvermögens Deckung Die Deckung der außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen erfolgt aus der bewilligten Landesförderung in Höhe von 90 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Eigenanteil in Höhe von 10 % wird durch Minderaufwendungen
bei den Kontengruppen 52 und 54 im Produkt 12.541.01.0 (Straßen, Wege,
Plätze) gegenfinanziert. Bereitstellung u.
Betrieb von Sportanlagen Betriebs- und
Geschäftsausstattung für die Wettkampfanlage am Sportplatz Bauchem Im Zusammenhang mit der Sanierung der Wettkampfanlage und
des Rasenplatzes am Sportplatz Bauchem ist die Beschaffung von beweglichem
Anlagevermögen als Grundausstattung für den allgemeinen Betrieb (Schulsport,
Vereinssport, Wettkämpfe etc.) erforderlich. Es handelt sich hierbei konkret
um die Beschaffung einer
Zeitmessanlage, um Startblöcke, Wettkampfhürden sowie um Komponenten für eine
Stabhochsprunganlage. Insgesamt belaufen sich die Anschaffungen auf rd. 53.000 €.
Im Haushalt wurden diese Auszahlungen versehentlich nicht gesondert als
Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgewiesen, sondern in den Ansatz für den
baulichen Teil der Maßnahme eingestellt. Die Auszahlungen sind folglich außerplanmäßg bei der
Kontierung 081100 zur Verfügung zu stellen. Als Gegenfinanzierung dienen
Minderauszahlungen bei Ansatz für den baulichen Teil (Kontierung 091100,
Anlagen im Bau) |
0 € 0 € 0 € 0 € |
12.868 € (a) 27.500 € (a) 7.841 € (a) 53.000 € (a) |
X X X |
X X X X |