Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Erhöhung der Hundesteuersätze zum 01.01.2023 und beauftragt gleichzeitig die Verwaltung mit der Erstellung und Vorlage eines Entwurfs der Hundesteuersatzung mit den entsprechend angepassten Steuersätzen.
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 24.06.2022 die Erhöhung der Hundesteuersätze zum nächstmöglichen Termin beantragt.
Die Steuersätze sollen wie folgt angepasst werden:
|
Steuersatz
aktuell |
Steuersatz neu |
Ein Hund gehalten wird |
60,00
€ |
70,00
€ |
Zwei Hunde gehalten werden je Hund |
82,00 € |
90,00
€ |
Drei und mehr Hunde gehalten werden je Hund |
96,00 € |
110,00
€ |
Ein gefährlicher Hund gehalten wird |
300,00 € |
500,00 € |
Zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden je Hund |
410,00 € |
750,00
€ |
Auf den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion wird verwiesen.
Hinweis der
Verwaltung:
Der nächstmögliche Zeitpunkt der Steuererhöhung ist der 01.01.2023.
Anlage:
Antrag CDU-Fraktion vom 24.06.2022