Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Reduzierung der Einschaltzeiten aller Lichtpunkte der Straßenbeleuchtung im Rahmen der aktuellen Energiemangellage
Vorlage
2615/2022
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Reduzierung der Einschaltzeiten aller Lichtpunkte der Straßenbeleuchtung herbeizuführen. Hierbei werden LED-Leuchten anstatt ab 24 Uhr bereits ab 22 Uhr gedimmt, konventionelle Leuchten anstatt ab 24 Uhr bereits ab 22 Uhr gedimmt, bzw. abgeschaltet.


Sachverhalt:

 

Aufgrund der aktuellen Energiemangellage und der sich abzeichnenden weiteren Verknappung von Energie in der bevorstehenden Winterzeit beschäftigt sich die Verwaltung derzeit intensiv mit der Thematik der Energieversorgung.

 

Die Einsparung von Energie, die seitens der Bundesregierung in Eigenverantwortung von den Bürgern gefordert wird, muss auch seitens der Kommunen erfolgen.

 

Als Zeichen des verantwortungsvollen Handelns wurden bereits in einem ersten Schritt die Brunnenanlagen im Stadtgebiet ausgeschaltet. Des Weiteren wurden die Abschaltung der Sonderbeleuchtung in der Innenstadt veranlasst sowie die Wasser- und Raumtemperaturen im Hallenbad gesenkt. Angesichts der aktuellen Lage stellen diese Maßnahmen derzeit aus Sicht der Verwaltung für den einzelnen Bürger einen vertretbaren Verzicht dar.

Damit eine sich bundesweit zuspitzende Energiekrise abgewendet werden kann, ist es zwingend notwendig, weiterhin einen solidarischen Beitrag zu leisten und überall dort Energie einzusparen, wo dies möglich ist.

 

Hierbei ist auch der Energieverbrauch der städtischen Straßenbeleuchtung in den Blick zu nehmen. In diesem Bereich wird eine große Energiemenge verbraucht, die beeinflussbar ist.

 

Große Teile der städtischen Straßenbeleuchtungsanlagen sind bereits auf LED-Technik umgestellt. Beeinflussbar sind darüber hinaus jedoch die Einschaltzeiten der gesamten Straßenbeleuchtungen, die in Geilenkirchen derzeit relativ ausgedehnte Brennzeiten vorsehen.

 

Es bietet sich daher an, die Schaltzeiten im Stadtgebiet Geilenkirchen auf 22 Uhr umzustellen und somit die abendliche Brennzeit um 2 Stunden zu verringern. Die Umstellung der Schaltzeiten kann per Fernwarte veranlasst werden und würde somit keine Umstellungskosten verursachen.

 

Konkret würde die Umstellung der Schaltzeiten die Straßenbeleuchtungen wie folgt beeinflussen:

Die vorhandenen LED-Straßenlampen brennen weithin die gesamte Nacht durch. Diese werden aber nun bereits um 22 Uhr anstatt um 24 Uhr gedimmt und benötigen somit in diesem Zeitraum nur 30 % der bisherigen Energieaufwendung. Bei den konventionellen Straßenlampen bleibt wie bisher jede zweite Lampe die gesamte Nacht an. Diese werden nun um 22 Uhr anstatt um 24 Uhr gedimmt und benötigen in diesem Zeitraum meist nur 50 % der Energieaufwendung. Jede zweite Lampe, die hingegen bisher nachts ausgeschaltet wurde, wird weiterhin abgeschaltet, nun aber ab 22 Uhr anstatt ab 24 Uhr. Somit bleiben auch weiterhin die Straßen nachts flächendeckend beleuchtet, jedoch im reduzierten Betrieb.

 

Die Verwaltung empfiehlt, der Reduzierung der Einschaltzeiten und somit der Energieeinsparung zuzustimmen. Aufgrund der Aufrechthaltung der Beleuchtung über Nacht wird der Verzicht der Bevölkerung im Rahmen der aktuellen Energiemangellage für notwendig und vertretbar gehalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung: