Beschlussvorschlag:
Der Rat leitet den Entwurf des Jahresabschlusses 2021 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.
Sachverhalt:
Im
Haushaltsjahr 2021 wurde ein Fehlbetrag aus der laufenden Verwaltungstätigkeit
in Höhe von -2.350.969,53 € erwirtschaftet. Der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2021 sah einen Fehlbetrag aus der laufenden Verwaltungstätigkeit
von -5.882.982,00 € vor. Das nun erwirtschaftete Ergebnis entspricht einer
Verbesserung um rd. -3.532.000,00 € gegenüber dem Planansatz. Besonders
hervorzuheben ist die Tatsache, dass diese Verbesserung trotz der vielfältigen,
negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die städtischen Finanzen
realisiert werden konnte.
Zur
haushaltsrechtlichen Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden
Belastungen im kommunalen Haushalt hat der Gesetzgeber das sog.
NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG) beschlossen.
Demnach
ist auch bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021
die Summe der Haushaltsbelastung infolge der COVID-19-Pandemie durch
Mindererträge beziehungsweise Mehraufwendungen zu ermitteln.
Für den
Jahresabschluss 2021 erfolgte diese Ermittlung durch eine gesonderte Erfassung
der konkreten Belastungen des beschlossenen Haushaltes 2021. Soweit die
Haushaltsbelastungen nicht oder nicht in vollem Umfang konkret ermittelt werden
können, wurde hilfsweise eine Nebenrechnung vorgenommen. Hierzu erfolgte eine
Gegenüberstellung der entsprechenden Teile der Ergebnisplanung des
Haushaltsjahres 2021, für welche die Haushaltsbelastung nicht oder nicht im
vollen Umfang ermittelt werden konnte, mit dem korrespondierenden Entwurf der
Ergebnisrechnung für 2021.
Die
ermittelte Summe der Haushaltsbelastungen im Jahr 2021 betragen 490.802,26 €
und sind als außerordentlicher Ertrag im Rahmen der Abschlussbuchungen in die
Ergebnisrechnung einzustellen und bilanziell gemäß § 5 gesondert zu aktivieren.
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 sah Corona-Schäden in Höhe von
2.883.600,00 € vor, sodass hier die tatsächlichen Schäden um -2.392.797,74 €
erheblich geringer ausfallen als prognostiziert.
Eine
große Herausforderung stellte auch das Hochwasser vom 14./15.07.2021 dar. Es
entstanden außerordentliche Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.098.430,61 €
für Auszahlungen an Private und Gewerbetreibende als Soforthilfe, sowie für
kommunale Maßnahmen und Instandsetzungen die nicht durch Versicherungsleistungen
abgedeckt waren. Diese Aufwandsposition ist fast vollständig durch
außerordentliche Erträge gedeckt.
Durch
das Land NRW wurden Soforthilfezahlungen für betroffene Private und
Gewerbetreibende in Höhe von 648.000,00 € bereitgestellt. Für kommunale
Maßnahmen und Instandsetzungen wurde vom Land NRW neben einer
Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 53.770,81 € eine Billigkeitszuwendung in
Höhe von 805.508,88 € geleistet. Da die vollständige Instandsetzung noch nicht
abgeschlossen ist, wurde für das Jahr 2022 ein Betrag in Höhe von 408.726,45 €
abgegrenzt.
Unter
Berücksichtigung der außerordentlichen Erträge in Höhe von insgesamt
1.589.355,50 € schließt das Jahresergebnis 2021 mit einem Fehlbetrag in Höhe
von -1.860.044,64 € ab. Dieser Fehlbetrag kann nicht mehr vollständig durch
eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden, da diese nur
einen Betrag in Höhe von 989.113,98 € beinhaltet. Der Restfehlbetrag in Höhe
von 870.930,66 € muss zur Deckung der allgemeinen Rücklage entnommen
werden.
In der
Finanzrechnung schließt das Haushaltsjahr 2021 mit einem Finanzmittelfehlbetrag
in Höhe von -4.617.722,39 € ab. Auch
dies ist eine deutliche Verbesserung um 7.134.931,61 € gegenüber der Planung,
die noch einen Finanzmittelfehlbetrag von ‐11.752.654 € vorsah.
Die
Gründe hierfür liegen insbesondere in dem Umstand, dass geplante Baumaßnahmen
nicht zeitgerecht begonnen werden konnten. Insofern sind die Auszahlungen
lediglich in Folgejahre verschoben.
Kredite zur Sicherung der Liquidität wurden im Haushaltsjahr im Gesamtumfang von 3.000.000,00 € aufgenommen. Originäre Investitionskredite wurden nicht benötigt. Die nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung 2021 in Höhe von 9.297.418 € wird in das Haushaltsjahr 2022 übertragen.
Anlagen:
Jahresabschluss 2021