Betreff
Zuleitung des Jahresabschlusses 2021 an den Rat und Weiterleitung zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschusses
Vorlage
2617/2022
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat leitet den Entwurf des Jahresabschlusses 2021 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

 


Sachverhalt:

 

Im Haushaltsjahr 2021 wurde ein Fehlbetrag aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von -2.350.969,53 € erwirtschaftet. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 sah einen Fehlbetrag aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von -5.882.982,00 € vor. Das nun erwirtschaftete Ergebnis entspricht einer Verbesserung um rd. -3.532.000,00 € gegenüber dem Planansatz. Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass diese Verbesserung trotz der vielfältigen, negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die städtischen Finanzen realisiert werden konnte.

 

Zur haushaltsrechtlichen Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen im kommunalen Haushalt hat der Gesetzgeber das sog. NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG) beschlossen. 

Demnach ist auch bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 die Summe der Haushaltsbelastung infolge der COVID-19-Pandemie durch Mindererträge beziehungsweise Mehraufwendungen zu ermitteln.

Für den Jahresabschluss 2021 erfolgte diese Ermittlung durch eine gesonderte Erfassung der konkreten Belastungen des beschlossenen Haushaltes 2021. Soweit die Haushaltsbelastungen nicht oder nicht in vollem Umfang konkret ermittelt werden können, wurde hilfsweise eine Nebenrechnung vorgenommen. Hierzu erfolgte eine Gegenüberstellung der entsprechenden Teile der Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2021, für welche die Haushaltsbelastung nicht oder nicht im vollen Umfang ermittelt werden konnte, mit dem korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung für 2021.

Die ermittelte Summe der Haushaltsbelastungen im Jahr 2021 betragen 490.802,26 € und sind als außerordentlicher Ertrag im Rahmen der Abschlussbuchungen in die Ergebnisrechnung einzustellen und bilanziell gemäß § 5 gesondert zu aktivieren.

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 sah Corona-Schäden in Höhe von 2.883.600,00 € vor, sodass hier die tatsächlichen Schäden um -2.392.797,74 € erheblich geringer ausfallen als prognostiziert.

 

Eine große Herausforderung stellte auch das Hochwasser vom 14./15.07.2021 dar. Es entstanden außerordentliche Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.098.430,61 € für Auszahlungen an Private und Gewerbetreibende als Soforthilfe, sowie für kommunale Maßnahmen und Instandsetzungen die nicht durch Versicherungsleistungen abgedeckt waren. Diese Aufwandsposition ist fast vollständig durch außerordentliche Erträge gedeckt.

Durch das Land NRW wurden Soforthilfezahlungen für betroffene Private und Gewerbetreibende in Höhe von 648.000,00 € bereitgestellt. Für kommunale Maßnahmen und Instandsetzungen wurde vom Land NRW neben einer Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 53.770,81 € eine Billigkeitszuwendung in Höhe von 805.508,88 € geleistet. Da die vollständige Instandsetzung noch nicht abgeschlossen ist, wurde für das Jahr 2022 ein Betrag in Höhe von 408.726,45 € abgegrenzt.

    

Unter Berücksichtigung der außerordentlichen Erträge in Höhe von insgesamt 1.589.355,50 € schließt das Jahresergebnis 2021 mit einem Fehlbetrag in Höhe von -1.860.044,64 € ab. Dieser Fehlbetrag kann nicht mehr vollständig durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden, da diese nur einen Betrag in Höhe von 989.113,98 € beinhaltet. Der Restfehlbetrag in Höhe von 870.930,66 € muss zur Deckung der allgemeinen Rücklage entnommen werden. 

 

In der Finanzrechnung schließt das Haushaltsjahr 2021 mit einem Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von    -4.617.722,39 € ab. Auch dies ist eine deutliche Verbesserung um 7.134.931,61 € gegenüber der Planung, die noch einen Finanzmittelfehlbetrag von ‐11.752.654 vorsah.

Die Gründe hierfür liegen insbesondere in dem Umstand, dass geplante Baumaßnahmen nicht zeitgerecht begonnen werden konnten. Insofern sind die Auszahlungen lediglich in Folgejahre verschoben.

 

Kredite zur Sicherung der Liquidität wurden im Haushaltsjahr im Gesamtumfang von 3.000.000,00 € aufgenommen. Originäre Investitionskredite wurden nicht benötigt. Die nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung 2021 in Höhe von 9.297.418 € wird in das Haushaltsjahr 2022 übertragen.

 

 

 


Anlagen:

 

Jahresabschluss 2021