Betreff
Bebauungsplan Nr. 121 der Stadt Geilenkirchen - Immendorf - Erweiterung Fa. Pohlen II
Geltungsbereich: Fläche im Stadtteil Immendorf, südwestlich der "Dürener Straße", nördlich der "B56"
- Beschluss über die Abwägung der im Planaufstellungsverfahren während der frühzeitigen Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss nach § 10 Abs.1 BauGB
Vorlage
2622/2022
Aktenzeichen
61 26 121
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Abwägung der im Planaufstellungsverfahren während der frühzeitigen Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird gem. dem Vorschlag der Verwaltung beschlossen.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 121 der Stadt Geilenkirchen wird gemäß den Planunterlagen nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

▀ ▀ ▀Geltungsbereich des Plangebiets

 

Sachverhalt:

 

Nachdem der Rat der Stadt Geilenkirchen am 22.06.2022 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 121 zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen hatte, hat dieser in der Zeit vom 04.07.2022 bis zum 04.08.2022 in der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit ausgelegen. Ebenso wurde in selbiger Sitzung beschlossen, Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. Diese Beteiligung hat ebenfalls entsprechend stattgefunden (siehe Beschlüsse unter 2. In der Vorlage 2554/2022).

 

Stellungnahmen sind im Rahmen dieser Beteiligungen ausschließlich von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange eingegangen.

 

Ein erneuter Abwägungsvorschlag wurde zwischenzeitlich erarbeitet, der dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist. Die Unterlagen zum Bebauungsplan wurden in der Folge unwesentlich geändert.

 

Das Bauleitplanverfahren kann nunmehr zum Abschluss gebracht werden, indem über die Abwägung der im Rahmen der Beteiligungen nach § 3 BauGB und § 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen ein Beschluss gefasst wird und der Bebauungsplan als Satzung beschlossen wird.

 

Eine Ausfertigung der gesamten Planunterlagen mit Abwägungsmaterial wird den Fraktionsvorsitzenden vorab in Papierform zugeschickt; die Unterlagen werden zudem digital in das Ratsinformationssystem eingestellt.