Betreff
Einführung eines Energiemanagements unter Berücksichtigung einer möglichen Förderung durch die Kommunalrichtlinie (KRL)
Vorlage
2649/2022
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Rat beschließt den zügigen Aufbau sowie den kontinuierlichen Betrieb des kommunalen Energiemanagements.

 

2.      Der Rat beauftragt die Verwaltung mit den Ergebnissen des Energiemanagementkonzeptes einen Förderantrag für die Einführung eines Energiemanagements gemäß Kommunalrichtlinie 4.1.2. zu stellen.

 

3.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Erstzertifizierung des kommunalen Energiemanagements unter Nutzung des Managementsystems Kom.EMS in Zusammenarbeit mit der Landesgesellschaft NRW.Energy4climate anzustreben.

 


Sachverhalt:

 

Ein kommunales Energiemanagement (KEM) hilft Städten, Energieverbrauch und Energiekosten sowie Umweltbelastungen (u.a. CO2) beim Betrieb kommunaler Gebäude zu reduzieren. Zentrale Prämisse des KEM ist die Energieeffizienz, d. h. die Bereitstellung von Wärme, Licht, Strom, Luft und Wasser in der erforderlichen Qualität, zur richtigen Zeit, unter möglichst geringem Einsatz von Energie und Kosten. Nach bisherigen Untersuchungen lassen sich allein durch organisatorische Maßnahmen und ohne größere Investitionen ca. 10-15 % der Energie- und Wasserkosten einsparen. Neben der Kostenreduzierung ist ein professionell etabliertes KEM damit auch die wirtschaftlichste Art, Klimaschutz in öffentlichen Gebäuden zu betreiben. Energieeffizienz ist keine Option, sondern ein Muss.

 

Aus diesem Grunde wurde bereits Mitte 2021 seitens der Verwaltung die Notwendigkeit für die Einführung eines kommunalen Energiemanagementes mit dem Werkzeug Kom.EMS der damaligen Energieagentur NRW ersichtlich. Interne personelle Ressourcen für die Umsetzung bestehen derzeit nicht. Um eine systematische Erschließung von Einsparpotenzialen und somit auch CO2-Minderungen zu erzielen, ist es erforderlich ein KEM mit externer Unterstützung aufzubauen. Das KEM beinhaltet u.a. eine kontinuierliche Verbrauchserfassung und -auswertung, kontinuierliche Überwachung des Anlagenbetriebes, Planung und Umsetzung von organisatorischen und investiven Energiesparmaßnahmen, Definition von Zielen, Zuständigkeiten, Abläufen und Ressourcen sowie eine stetige Erfolgskontrolle und Prozessoptimierung.

 

Neben den generellen Vorteilen eines KEM, welche die Stadt Geilenkirchen in den kommenden Jahren auch bei den Energiekosten bemerken wird, ist im Übrigen absehbar, dass ein modernes Energiemanagement öffentlicher Gebäude langfristig auch gesetzlich verpflichtend sein wird (z.B. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz; „Eröffnungsbilanz Klimaschutz“, S.10).

 

Der mit externer Unterstützung zu erzielende Aufbau und die langfristige Etablierung des KEM wird durch Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie (01.01.2022) des Bundesumweltministeriums mit einer Regelförderquote von 70 % unterstützt. Für Antragstellende aus den Braunkohlegebieten, zu denen die Stadt Geilenkirchen geografisch zugeordnet wird, ist eine Förderquote von 90% möglich.

 

Die wichtigsten Eckdaten zur Förderung sind:

  • Personalausgaben für den Einsatz von Fachpersonal (darf eine Teilzeitstelle von 50% nicht unterschreiten)
  • Messtechnik (z.B. Zähler, Sensoren) bis max. 50.000,- €
  • Software bis max. 20.000,-€
  • Energetische Gebäudebewertungen
  • Bis zu 45 Beratertage im Bewilligungszeitraum von 3 Jahren
  • Erstzertifizierung des Energiemanagementsystems
  • Dienstreisen für Weiterqualifizierungen

 

Voraussetzung für eine entsprechende Förderantragstellung ist ein Beschluss des oberen Entscheidungsgremiums der Stadt Geilenkirchen über die Einführung und den beabsichtigten dauerhaften Betriebs eines Energiemanagements.

 

Nach derzeitigen Informationen beträgt die Bearbeitungsdauer der Fördermittelanträge bis zu deren Bewilligung bis zu 8 Monate. Die aktuellen Preisentwicklungen im Bereich Strom und Erdgas könnten die Anzahl der Fördermittelanträge zudem stark erhöhen. Um möglichst zügig die Erweiterung des KEM Stadt Geilenkirchen anzugehen, wurde seitens der Verwaltung entschieden, Mittel der Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen zur Erarbeitung eines Energiemanagementkonzeptes durch einen Dienstleister zu verwenden. Im zu erstellenden Energiemanagementkonzept sind die Anforderungen der Verwaltung (organisatorischer und technischer Bereich) aufzugreifen und eine schnell umsetzbare und effektive Lösung zu entwickeln. Darüber hinaus werden auf dieser Grundlage ein Zeitplan zur Umsetzung, eine Kostenermittlung und eine genaue Fördermittelanalyse Gegenstände des Konzeptes sein.

 

Mit dem Konzept ist zeitnah der Fördermittelantrag zu stellen. Die Förderung durch die Kommunalrichtlinie umfasst auch die Erstzertifizierung des KEM nach einem anerkannten Zertifizierungssystem. Mit Perspektive auf künftig mögliche gesetzliche Anforderungen und der zunehmenden Energiekosten wird eine Erstzertifizierung angestrebt, die sodann auch ihren Eingang in die Klimaschutzaktivitäten der Stadt Geilenkirchen findet.

 

Eine Zertifizierung erfolgt in sog. Qualitätsstufen; die Projektlaufzeit in Abhängigkeit von Ausgangssituation und personellen Voraussetzungen beträgt ca. ½ - 2 Jahre. In Anbetracht der vielfältigen Vorteile eines Kommunalen Energiemanagements sowie der möglichen finanziellen Unterstützung einer Förderung schlägt die Verwaltung den Aufbau KEM Geilenkirchen einschließlich einer Zertifizierung über Kom.EMS vor.

 


Finanzierung:

 

Mittel für das Energiemanagementkonzept stehen im Haushaltsjahr 2022 in ausreichendem Umfang unter dem Produkt 14.561.01, Sachkonto 520100 zur Verfügung.