Beschlussvorschlag:
1. Der
Rat beschließt den zügigen Aufbau sowie den kontinuierlichen Betrieb des
kommunalen Energiemanagements.
2. Der
Rat beauftragt die Verwaltung mit den Ergebnissen des
Energiemanagementkonzeptes einen Förderantrag für die Einführung eines
Energiemanagements gemäß Kommunalrichtlinie 4.1.2. zu stellen.
3. Der
Rat beauftragt die Verwaltung, eine Erstzertifizierung des kommunalen
Energiemanagements unter Nutzung des Managementsystems Kom.EMS in
Zusammenarbeit mit der Landesgesellschaft NRW.Energy4climate anzustreben.
Sachverhalt:
Ein kommunales
Energiemanagement (KEM) hilft Städten, Energieverbrauch und Energiekosten sowie
Umweltbelastungen (u.a. CO2) beim Betrieb kommunaler Gebäude zu
reduzieren. Zentrale Prämisse des KEM ist die Energieeffizienz, d. h. die
Bereitstellung von Wärme, Licht, Strom, Luft und Wasser in der erforderlichen
Qualität, zur richtigen Zeit, unter möglichst geringem Einsatz von Energie und
Kosten. Nach bisherigen Untersuchungen lassen sich allein durch
organisatorische Maßnahmen und ohne größere Investitionen ca. 10-15 % der
Energie- und Wasserkosten einsparen. Neben der Kostenreduzierung ist ein
professionell etabliertes KEM damit auch die wirtschaftlichste Art, Klimaschutz
in öffentlichen Gebäuden zu betreiben. Energieeffizienz ist keine Option,
sondern ein Muss.
Aus diesem Grunde
wurde bereits Mitte 2021 seitens der Verwaltung die Notwendigkeit für die
Einführung eines kommunalen Energiemanagementes mit dem Werkzeug Kom.EMS der
damaligen Energieagentur NRW ersichtlich. Interne personelle Ressourcen für die
Umsetzung bestehen derzeit nicht. Um eine systematische Erschließung von
Einsparpotenzialen und somit auch CO2-Minderungen zu erzielen, ist es
erforderlich ein KEM mit externer Unterstützung aufzubauen. Das KEM beinhaltet
u.a. eine kontinuierliche Verbrauchserfassung und -auswertung, kontinuierliche
Überwachung des Anlagenbetriebes, Planung und Umsetzung von organisatorischen
und investiven Energiesparmaßnahmen, Definition von Zielen, Zuständigkeiten,
Abläufen und Ressourcen sowie eine stetige Erfolgskontrolle und Prozessoptimierung.
Neben den
generellen Vorteilen eines KEM, welche die Stadt Geilenkirchen in den kommenden
Jahren auch bei den Energiekosten bemerken wird, ist im Übrigen absehbar, dass
ein modernes Energiemanagement öffentlicher Gebäude langfristig auch gesetzlich
verpflichtend sein wird (z.B. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz;
„Eröffnungsbilanz Klimaschutz“, S.10).
Der mit externer
Unterstützung zu erzielende Aufbau und die langfristige Etablierung des KEM
wird durch Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie (01.01.2022) des
Bundesumweltministeriums mit einer Regelförderquote von 70 % unterstützt. Für
Antragstellende aus den Braunkohlegebieten, zu denen die Stadt Geilenkirchen
geografisch zugeordnet wird, ist eine Förderquote von 90% möglich.
Die wichtigsten
Eckdaten zur Förderung sind:
- Personalausgaben
für den Einsatz von Fachpersonal (darf eine Teilzeitstelle von 50% nicht
unterschreiten)
- Messtechnik
(z.B. Zähler, Sensoren) bis max. 50.000,- €
- Software bis
max. 20.000,-€
- Energetische
Gebäudebewertungen
- Bis zu 45
Beratertage im Bewilligungszeitraum von 3 Jahren
- Erstzertifizierung
des Energiemanagementsystems
- Dienstreisen
für Weiterqualifizierungen
Voraussetzung für
eine entsprechende Förderantragstellung ist ein Beschluss des oberen Entscheidungsgremiums
der Stadt Geilenkirchen über die Einführung und den beabsichtigten dauerhaften
Betriebs eines Energiemanagements.
Nach derzeitigen
Informationen beträgt die Bearbeitungsdauer der Fördermittelanträge bis zu
deren Bewilligung bis zu 8 Monate. Die aktuellen Preisentwicklungen im Bereich Strom
und Erdgas könnten die Anzahl der Fördermittelanträge zudem stark erhöhen. Um
möglichst zügig die Erweiterung des KEM Stadt Geilenkirchen anzugehen, wurde seitens
der Verwaltung entschieden, Mittel der Billigkeitsrichtlinie für kommunale
Klimaschutzinvestitionen zur Erarbeitung eines Energiemanagementkonzeptes durch
einen Dienstleister zu verwenden. Im zu erstellenden Energiemanagementkonzept
sind die Anforderungen der Verwaltung (organisatorischer und technischer
Bereich) aufzugreifen und eine schnell umsetzbare und effektive Lösung zu
entwickeln. Darüber hinaus werden auf dieser Grundlage ein Zeitplan zur
Umsetzung, eine Kostenermittlung und eine genaue Fördermittelanalyse Gegenstände
des Konzeptes sein.
Mit dem Konzept
ist zeitnah der Fördermittelantrag zu stellen. Die Förderung durch die
Kommunalrichtlinie umfasst auch die Erstzertifizierung des KEM nach einem
anerkannten Zertifizierungssystem. Mit Perspektive auf künftig mögliche
gesetzliche Anforderungen und der zunehmenden Energiekosten wird eine Erstzertifizierung
angestrebt, die sodann auch ihren Eingang in die Klimaschutzaktivitäten der
Stadt Geilenkirchen findet.
Eine
Zertifizierung erfolgt in sog. Qualitätsstufen; die Projektlaufzeit in
Abhängigkeit von Ausgangssituation und personellen Voraussetzungen beträgt ca.
½ - 2 Jahre. In Anbetracht der vielfältigen Vorteile eines Kommunalen
Energiemanagements sowie der möglichen finanziellen Unterstützung einer
Förderung schlägt die Verwaltung den Aufbau KEM Geilenkirchen einschließlich
einer Zertifizierung über Kom.EMS vor.
Finanzierung:
Mittel für das Energiemanagementkonzept stehen im Haushaltsjahr 2022 in ausreichendem Umfang unter dem Produkt 14.561.01, Sachkonto 520100 zur Verfügung.