Betreff
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Konsequentes Handeln beim Klimaschutz – jetzt!
Vorlage
2675/2022
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt die Entwicklung einer Strategie zu Erreichung der

Klimaneutralität für die Stadt Geilenkirchen gemäß des Absenkungspfades des Pariser Klimaabkommen der COP21 („<2-Grad-Ziel“). Der Geltungsbereich des Konzeptes soll dabei die kommunalen Liegenschaften umfassen. Ferner sollen Handlungsleitfäden zur aktiven Begegnung der Wärmewende für die Bürgerschaft erarbeitet werden.

 

Kern der Strategie soll eine strukturierte Roadmap mit klar messbaren Maßnahmen und Zwischenzielen sein. Die Maßnahmen sollen dabei hinsichtlich ihres Klimabeitrags und ihrer Wirkung für den kommunalen Haushalt bewertet werden.

 

Das Strategiepapier soll den städtischen Gremien bis Ende 2023 vorgelegt werden.


Antragstext:

Mit Antrag vom 07.11.2022 beantragt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Strategiepapiers für die städtischen Liegenschaften und die Wärmewende für die Bürgerschaft zu beauftragen.

 

Der Antrag der Fraktion ist als Anlage beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Bereits im Jahr 2013 hat die Stadt Geilenkirchen als erste Kommune im Kreis Heinsberg ein integriertes kommunales Klimaschutzkonzept durch das Büro Adapton erstellen lassen. Das Konzept wurde nach den damaligen politischen und gesetzlichen Grundlagen erstellt, die bis 2020 eine Reduzierung der bundesweiten Emissionen um 40% und bis 2050 um 80% vorsahen. Im Konzept wurden daher mögliche Handlungsfelder für die Stadt Geilenkirchen untersucht und daraus Maßnahmen erarbeitet, die zu einer Reduzierung der Emissionen beitragen können. Einige dieser Maßnahmen wurden vollumfänglich umgesetzt, bspw. Etablierung eines Klimaschutzmanagements und Beschäftigung eines Klimaschutzmanagers, während andere Maßnahmen fortlaufend betrachtet werden. Einige Punkte des Konzeptes wurden in den ersten Jahren nach der Erstellung bereits wieder verworfen.

 

Im Jahr 2015 wurde zudem ein Klimaschutz-Teilkonzept „Klimaschutz in eigenen Liegenschaften für die Stadt Geilenkirchen“ entwickelt. In diesem Teilkonzept wurden die städtischen Liegenschaften im Hinblick auf die die damals vorzufindende Energieversorgung und die daraus entstehenden CO2 Emissionen betrachtet. Es wurde eine Vielzahl an möglichen Maßnahmen vorgestellt mit denen ein CO2-Minderungspotenzial von ca. 600 t/a rechnerisch erreicht werden kann. Für die Maßnahmen wurden zum damaligen Zeitpunkt Investitionskosten von 3,5 Mio € angenommen. Aus diesem Klimaschutz-Teilkonzept wurden bereits einige Maßnahmen umgesetzt beziehungsweise befinden sich fortlaufend in der Umsetzung (hier insbesondere Ausbau der regenerativen Energieerzeugungsanlagen).

 

Mittlerweile sind nun neun Jahre seit der Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes vergangen. In diesen neun Jahren hat sich aufgrund der Erkenntnis, dass umfangreichere Maßnahmen notwendig sind und auch wegen den bereits jetzt verstärkt spürbaren – auch regionalen - Folgen des Klimawandels, insbesondere an den Minderungszielen und damit auch an den gesetzlichen Grundlagen einiges verändert. Mit den neuen Klimaschutzgesetzen des Bundes wie auch des Landes NRW hat sich die Bundesregierung sowie die Landesregierung verpflichtet, die Emissionen bis 2030 um mindestens 65% zu senken. Bis zum Jahr 2040 gilt ein Minderungsziel von mindestens 88%. Spätestens bis zum Jahr 2045 soll die Treibhausgasneutralität in allen Bereichen erreicht werden. Diese Ziele gelten selbstverständlich auch für alle öffentlichen Stellen. Durch das Klimaschutzgesetz NRW wird den Gemeinden sogar eine Vorbildfunktion zugeordnet. Insbesondere was die Minderung der Treibgase betrifft, sollen die Gemeinden eigenverantwortlich eine Vorbildfunktion erfüllen.

 

Im aktuell geltenden Klimaschutzkonzept ist weder ein stringenter Pfad hin zu einer Treibhausgasneutralität enthalten noch in Ansätzen ein solches Ziel erkennbar. Seitens der Verwaltung wurde die Vorbildfunktion erkannt und es wird daher der Aktualisierung des vorhandenen Klimaschutzkonzeptes ein hoher Stellenwert beigemessen. Aus Sicht der Verwaltung muss ein neues Klimaschutzkonzept bzw. die Aktualisierung des bestehenden Klimaschutzkonzeptes dahingehend ausgerichtet werden, dass mit konkreten Maßnahmen ein Pfad zu einer Treibhausgasneutralität bis 2045 erkennbar ist. Ohne konkrete Maßnahmen, die dann auch konsequent verfolgt werden müssen, wird es nicht möglich sein, die gesetzten Ziele der Bundes- oder Landesregierung einzuhalten.

 

Seit Jahresbeginn erörtert die Verwaltung unter Federführung des Klimaschutzbeauftragten daher aktiv Möglichkeiten zu einer Aktualisierung des Klimaschutzkonzeptes. Dabei wurde festgestellt, dass durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Kommunalrichtlinie angepasst und ergänzt wurde. Ein Förderschwerpunkt ist die Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts. Mit diesem Konzept wird „die Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts im Bereich Klimaschutz“ gefördert. Mit dieser Förderung wird dem Antragsteller ermöglicht, seine Klimaschutzstrategie und –maßnahmen zu aktualisieren und zu konkretisieren. Voraussetzung für diese Förderung ist das Vorhandensein eines integrierten Klimaschutzkonzeptes, welches vor dem 31.12.2016 erstellt worden ist. Diese Anforderung wird in der Stadt Geilenkirchen vollumfänglich erfüllt.

 

Das Vorreiterkonzept muss gemäß der Förderung folgende Punkte enthalten:

 

  • Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2040,
  • Bildung eines Arbeitskreises mit mindestens drei relevanten Verwaltungseinheiten,
  • ein Trend-Szenario als Referenz und ein Klimaschutz-Vorreiter-Szenario als Ziel,
  • Klimaschutzstrategien,
  • einen Maßnahmenkatalog,
  • sowie eine Strategie zur „klimaneutralen Kommunalverwaltung“ bis 2035.

 

Die klimaneutrale Kommunalverwaltung bis 2035 verdeutlicht hier nochmal die Vorbildfunktion der öffentlichen Stellen. Die Landesregierung hat sich beispielsweise sogar zu einer treibhausgasneutralen Landesregierung im Jahr 2030 verpflichtet.

 

Für den Bereich der städtischen Liegenschaften ist zudem kurzfristig der konsequente Aufbau des Energiemanagements unter Inanspruchnahme einer Förderung der Kommunalrichtlinie geplant. Ziel des Energiemanagements ist es, kurzfristig mit gering investiven Maßnahmen eine Energie-, Kosten sowie CO2-Einsparung zu erreichen. Für weitere Details wird hier auf die Vorlage 2649/2022 verwiesen.

 

Die Erarbeitung von Handlungsleitfäden zur aktiven Begegnung der Wärmewende für die Bürgerschaft wird bereits jetzt innerhalb der Verwaltung mit den Vorbereitungen einer kommunalen Wärmeplanung aufgenommen. Aktuell laufen dazu innerhalb der Verwaltung Vorbereitungen, da mit geänderter Kommunalrichtlinie ab dem 01.11.2022 auch eine kommunale Wärmeplanung als Förderschwerpunkt mitaufgenommen worden ist. Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wurde im Juli 2022 ein Diskussionspapier zur Umsetzung einer bundesweiten, flächendeckenden und gesetzlich verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht. Die Forderung nach einer flächendeckenden, kommunalen Wärmeplanung ist zudem in den Koalitionsverträgen des Bundes als auch des Landes enthalten. Absehbar wird hier eine Verpflichtung zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung entstehen. Daher ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll bereits jetzt mit entsprechenden Vorbereitungen zu beginnen, weshalb diesbezüglich, wie schon erwähnt, vorbereitende Gespräche erfolgt sind.

 

Die vorgenannten Punkte würden jedoch in einem übergreifenden/integrierten Klimaschutzkonzept berücksichtigt. Nach ersten Gesprächen mit entsprechenden externen Dienstleistern kann für die Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzeptes in Sachen Klimaschutz gemäß Vorgabe der Kommunalrichtlinie mit einem finanziellen Aufwand von ca. 90.000€ brutto gerechnet werden. Als Antragstellende aus dem Braunkohlerevier könnte die Stadt Geilenkirchen eine Förderung mit einer maximalen Förderquote von 70% als nicht-rückzahlbaren Zuschuss beantragen.

 

Seitens der Verwaltung wird die zugeordnete Vorbildfunktion vollumfänglich wahrgenommen. Daher wurden die notwendigen finanziellen Mittel zur Erstellung des besagten Vorreiterkonzeptes in der Haushaltsplanung 2023 bereits mitaufgenommen und werden im Rahmen der Beratungen über den Haushaltsentwurf zu diskutieren sein. Parallel wird dazu aktuell eine mögliche Förderantragstellung durch die entsprechenden Stellen in der Verwaltung vorbereitet. Eine Förderantragstellung soll noch in diesem Jahr erfolgen, da aktuell Bewilligungszeiträume von 6 bis 8 Monaten üblich sind.

 

Zusammenfassend lässt sich daher feststellen: Mit Erarbeitung eines integrierten Vorreiterkonzeptes gemäß den verbindlichen Vorgaben der Kommunalrichtlinie würden aus Sicht der Verwaltung sogar umfangreichere Maßnahmen geplant, als im hier vorliegenden Antrag gefordert werden. Wird im Antrag der Geltungsbereich des Konzeptes lediglich auf die kommunalen Liegenschaften begrenzt, ist für das Vorreiterkonzept neben der Kommunalverwaltung auch das gesamte Stadtgebiet zu betrachten. Mit dem Ziel einer treibhausgasneutralen Kommunalverwaltung bis 2035 sowie einer treibhausgasneutralen Stadt bis 2040 werden die geforderten Minderungsziele, die aktuell im Bundesklimaschutzgesetz verankert sind, sogar übertroffen. Es sollte jedoch allen Akteuren bereits heute deutlich bewusst sein, dass die Erreichung der Treibhausgasneutralität - sei es bis 2040 oder 2045 - einen erheblichen Einsatz von finanziellen als auch personellen Mitteln innerhalb der Verwaltung für die Zukunft erfordern wird.