Beschlussvorschlag:
Die Gebührenordnung der
Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Erhebung von Elternbeiträge für die
Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in
Tagespflege im Jugendamtsbezirk Geilenkirchen in den oberen vier
Jahreseinkommensstufen (ab der Einkommenshöhe von 86.000 €) sukzessive erhöht
sowie insgesamt um drei weitere Einkommensstufen oberhalb der bisherigen
Deckelung von bisher 110.000 € in den 12.000€-Einkommensschritten erweitert
(122.000€, 134.000€ und 146.000€).
Antragstext:
Auf den Inhalt des beigefügten Antrags wird verwiesen.
Hinweis der Verwaltung:
Ein entsprechender Beschluss hätte zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt 2023, da dafür formell noch die Änderung der Elternbeitragssatzung erforderlich wäre, hier wäre auch der Jugendhilfeausschuss zwingend zu beteiligen. Ein nach Verabschiedung des Haushalts gefasster Beschluss würde dennoch die Einnahmen im lfd. Jahr ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung erhöhen.