Betreff
Erweiterung GE Niederheid - Stellungnahme durch die Bezirksregierung Köln (Regionalplanungsbehörde) zur Flächenauswahl
Vorlage
2719/2023
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

Als sich nach der Vermarktung des Gewerbegebiets „Lise-Meitner-Straße“ (Bebauungsplan Nr. 106) abzeichnete, dass in Geilenkirchen künftig keine freien Gewerbeflächen mehr zur Verfügung stehen würden, wurde eine Flächenauswahl durchgeführt mit der Frage, wo man künftig im Stadtgebiet noch neue Gewerbeflächen entwickeln könnte.

 

Diese Flächenauswahl erfolgte unter Beachtung der landesplanerischen Ziele und Grundsätze und war Grundlage einer landesplanerischen Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW) vom 25. April 2018. Die landesplanerische Anpassungsbestätigung konnte aufgrund der damaligen Darstellung des Regionalplans („Allgemeinen Freiraum und Agrarbereich“) seitens der Regionalplanungsbehörde nicht erteilt werden.

 

Nachdem zusätzlich ein ortsansässiges Unternehmen Flächenbedarf angemeldet hatte, fand am 23. August 2018 eine Erörterung zwischen der Stadt Geilenkirchen und der Bezirksregierung Köln als zuständige Regionalplanungsbehörde statt. Hierbei wurde der Stadt Geilenkirchen die grundsätzliche Zustimmung der Bezirksregierung zum Planvorhaben „Erweiterung des Gewerbegebiets Niederheid“ signalisiert und abgestimmt, dass ein Antrag auf Änderung des Regionalplans (ehemals Gebietsentwicklungsplan) notwendig sei und seitens der Stadt Geilenkirchen gestellt werden soll.  

 

Daher hat der Rat der Stadt Geilenkirchen in seiner Sitzung am 03.07.2019 beschlossen, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets Niederheid für eine etwa 20 ha große Fläche beidseitig der „Püttstraße“ zu schaffen. Hierzu gehörte neben dem Aufstellungsbeschluss für die kommunale Bauleitplanung (Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans) auch die Änderung des geltenden Gebietsentwicklungsplans/Regionalplans. Dieses Änderungsverfahren (24. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen) wurde seitens der Bezirksregierung Köln erfolgreich durchgeführt. Die 24. Änderung ist vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land NRW (Nr. 77 vom 29.10.2021, S. 1174) bekannt gemacht worden und seitdem rechtskräftig.

 

Da im kommunalen Bauleitplanverfahren während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit mehrfach die Frage aufgeworfen wurde, warum man sich für die Fläche beidseitig der „Püttstraße“ entschieden hat, soll die Flächenauswahl im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung noch einmal erläutert werden.

 

Hierzu wird eine Vertreterin der Bezirksregierung Köln in der Sitzung Stellung beziehen.