Betreff
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen
Vorlage
2722/2023
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen in der als Anlage beigefügten Form.

 


Sachverhalt:

 

Mit Schnellbrief 492/2022 vom 14.10.2022 informierte der Städte- und Gemeindebund über den Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD) zu der Reichweite des am 01. Dezember 2021 geänderten § 24 GO NRW.

 

Der Anwendungsbereich der Norm ist seitdem nicht mehr für jeden eröffnet, sondern nur noch für Einwohnerinnen und Einwohnern, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Unbeschadet von § 24 GO NRW kann sich weiterhin jedermann, unter Berufung auf das allgemeine Petitionsrecht aus Artikel 17 des Grundgesetzes, mit Bitten und Beschwerden an die Gemeinde wenden.

 

Durch diese Änderung ist eine Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen erforderlich. Die 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Daneben wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.


Anlagen:

- 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen