Beschlussvorschlag:
Die
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von
Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im
Jugendamtsbezirk Geilenkirchen wird mit Wirkung ab dem 01.08.2023 dergestalt geändert,
dass anstelle der bisher ab dem 01.08.2022 geltenden Elternbeitragstabelle die
geänderte Tabelle unter Beibehaltung der unteren Einkommensstufe in Höhe von
30.000,00 € in Kraft gesetzt wird.
Sachverhalt:
Die
Finanzierung des Betriebes von Kindertageseinrichtungen ist bekanntlich im
Kinderbildungsgesetz des Landes NRW (Kibiz) geregelt. Danach stellen die
Elternbeiträge neben den Landesmitteln sowie den Anteilen des
Jugendhilfeträgers und des jeweiligen Einrichtungsträgers einen elementaren
Anteil an der Finanzierung der Gesamtbetriebskosten dar.
Das
Gesamtbudget für jede Einrichtung ergibt sich auch den Kindpauschalen, die sich
aus den Betreuungszeiten und dem Alter der zu betreuenden Kinder errechnen.
Bei
der letzten überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt wurde
festgestellt, dass sich der Anteil der Elternbeiträge an den
Gesamtbetriebskosten im Vergleichsjahr 2019 auf 14 % belief und damit unter dem
Durchschnitt der geprüften Vergleichskommunen lag.
Angesichts
der aktuellen Haushaltssituation nimmt die Verwaltung diesen Umstand zum
Anlass, eine Anpassung der Beiträge zum kommenden Kindergartenjahr
vorzuschlagen.
Ein
bereits in der Vergangenheit angestellter umfangreicher Vergleich mit einer
Vielzahl von Beitragstabellen anderer Jugendhilfeträger hat zu dem Ergebnis
geführt, dass unsere Beitragstabelle in den unteren Einkommensstufen
unterdurchschnittliche Beiträge ausweist während die Beiträge in den oberen
Einkommensstufen zum Teil deutlich überdurchschnittlich ausfallen. Dieses
Verhältnis ist durch die ab diesem Kindergartenjahr beschlossenen Freistellung
bis zu einem Einkommen von 30.000,- € noch verfestigt worden.
Infolge
der Erhöhung der Kindpauschalen nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ist zum
kommenden Kindergartenjahr ab dem 01.08.2023 wiederum eine Anpassung der
Elternbeiträge angezeigt.
Die
durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und
Integration des Landes NRW im Dezember 2022 veröffentliche Fortschreibungsrate
wurde für das Kindergartenjahr 2023/2024 auf 3,46 % festgesetzt.
Aufgrund
des Verzichts auf die Anpassung im Kindergartenjahr 2021/2022 würde ohne eine
Veränderung der Beitragssätze im Vergleich zu den anderen Jugendamtsbezirken im
Kreisgebiet erneut eine erhebliche Differenz entstehen. Der hierdurch
entstehende Fehlbetrag würde sich zusammen mit den Mindereinnahmen durch die
für das laufende Kindergartenjahr beschlossene Anhebung der Beitragsfreigrenze
auf rund 60.000,- € jährlich summieren.
Angesichts
des in diesem Haushaltsjahr prognostizierten erheblichen Fehlbetrages im
städtischen Haushalt ist es zwingend erforderlich, sämtliche
Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung
vor, sich wieder der Beitragstabelle des Kreisjugendamtes anzugleichen, die
bereits für das Kindergartenjahr 2023/2024 beschlossen worden ist.
Auch
mit der vorgeschlagenen Anpassung würde der hiernach vorgesehene Anteil von 19
% an den Gesamtbetriebskosten bei weitem noch nicht erreicht werden.