Betreff
Entgelte für Honorarkräfte
Vorlage
540/2011
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Entgelte für Honorarkräfte des Jugendamtes werden ab dem 01.01.2012 gemäß dem Vorschlag der Verwaltung angepasst. 


Sachverhalt:

 

Im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung werden neben den anerkannten Trägern der Jugendhilfe und anderen Anbietern auch Einzelpersonen eingesetzt, die auf Honorarbasis direkt mit dem Jugendamt abrechnen. Diese Personen können in Fällen mit einem relativ geringen und klar umrissenen Hilfebedarf eingesetzt werden. In den vergangenen Jahren lag der Anteil der Fälle, in denen Honorarkräfte zum Einsatz kamen, zwischen 5 und 10 %. Zum überwiegenden Teil arbeiten die Personen als so genannte Familienhelfer/innen, es wurden aber z.B. auch schon eine Schulbegleitung oder eine Betreuung im Rahmen der Jugendgerichtshilfe auf diesem Weg geleistet.

 

Neben einer qualifikationsabhängigen Vergütung werden entstandene Fahrtkosten analog des Landesreisekostengesetztes abgerechnet. Die Höhe der Vergütung wurde 2008 zunächst in unveränderter Form vom Kreis Heinsberg übernommen; dort waren die Honorare allerdings seit 2002 nicht mehr angepasst worden.

 

Bei den umliegenden Jugendämtern wurde die Höhe der dort derzeit gezahlten Honorare erfragt. Soweit diese noch nicht angepasst wurden ist dies ebenfalls zeitnah vorgesehen. Es wird vorgeschlagen, die Höhe der Entgelte gemäß nachfolgender Tabelle an die der anderen Jugendämter anzupassen, um die Honorarkräfte leistungs- und verantwortungsgerecht bezahlen zu können und um eine Konkurrenzsituation zwischen den Jugendämtern zu vermeiden:

 

Qualifikation

Entgelt alt

Entgelt neu

Haushaltshilfe

 (ohne Fachausbildung)

11,00 €

14,50 €

ausgebildete Fachkraft

(z.B. Erzieher/in, Krankenschwester/-pfleger, Familienpfleger/-in)

16,00 €

19,50 €

pädagogische Fachkraft

(z.B. Dipl. Sozialarbeiter/in, Dipl. Sozialpädagoge/in, Dipl. Heilpädagoge/in

21,00 €

25,00 €