Betreff
Abschluss einer Vereinbarung über den Bau eines Radweges entlang der L 42 zwischen Heinsberger Str. und Martin-Heyden-Straße
Vorlage
2759/2023
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereinbarung über den Bau eines Radweges entlang der L 42 mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW abzuschließen. Die Kosten für den Bau (ausgenommen Personalkosten der Stadt) trägt das Land NRW.


Sachverhalt:

 

Bereits 2021 wurde im Stadtrat der Beschluss gefasst, bei der zuständigen Behörde eine Eingabe auf Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs im Teilabschnitt der L 42 - Berliner Ring von der Heinsberger Straße bis Schloss Trips zu machen (Vorlage 2262/2021).

 

Bei den im Herbst 2021 angesetzten Abstimmungsgesprächen mit dem Landesbetrieb Straßen NRW wurden die Möglichkeiten zur Realisierung eines Radweges entlang der L 42 vom Kreisverkehr Berliner Ring/Heinsberger Straße/Landstraße in Richtung Schloß Trips erörtert.

Dieser befand sich nach Beschluss des Regionalrates auf Rang 2 der Maßnahmen im Kreis Heinsberg. Eine Realisierung durch den Landesbetrieb konnte u. a. wegen Personalknappheit seinerzeit jedoch nicht gewährleistet werden. Gleichwohl wurde seitens des Landesbetriebes vorgeschlagen, den Radweg möglicherweise als sogenannten „Bürgerradweg“ durch die Stadt gegen Kostenerstattung umzusetzen.

 

Hinsichtlich des Ausbaus ist damals von einem Bau neben der bestehenden Fahrbahn auf der südlichen Seite (zur Bebauung hin) ausgegangen worden. Eine Kostenerstattung für Planung und Bau sowie für Grunderwerb, hier jedoch nur auf Grundlage des Entschädigungsgesetzes, was auch eventuelle Aufbauten etc. beträfe, wurde seinerzeit zugesichert.

Aufgrund vieler zu erwerbender privater Grundstücksflächen, der damit verbundenen Schwierigkeiten bei Grundstücksverhandlungen und der schwer zu kalkulierenden Höhe der für die Stadt zu tragenden Kosten, wurde die Maßnahme zunächst nicht weiterverfolgt.

 

Im Frühjahr 2022 machte der Landesbetrieb den Vorschlag, in Bereichen mit problematischem Grunderwerb, die gesamte Fahrbahn nach Norden (Richtung Waldstreifen) zu verschwenken. Bei dieser Lösung wären dann nur Grundstücke im Eigentum der Stadt Geilenkirchen betroffen. Eine Realisierung des Radweges würde damit deutlich vereinfacht. Andererseits seien dann jedoch umfangreiche Neu- und Umbauarbeiten an der L 42 erforderlich. Zudem sei dann auch ein Eingriff in den Waldbereich erforderlich.

 

Auf dieser Grundlage ist der Landesbetrieb mit einem Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung (s. Anl.) auf die Stadt zugekommen und schlägt u. a. vor, dass die Stadt die Maßnahme im Einvernehmen und auf Kosten (ausgenommen Personalkosten der Stadt) des Landesbetriebes durchführt.

Danach wäre die Stadt für die gesamte Planung, Ausschreibung, Vergabe, Baudurchführung und ‑überwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung zuständig und kann einzelne oder mehrere Leistungen an ein Ingenieurbüro vergeben. Weitere Verpflichtungen, wie die Durchführung aller erforderlichen Abstimmungen, die Abstimmung mit der Regionalniederlassung etc. regelt § 4 der Vereinbarung.

Wesentlich ist unter § 5 festgelegt, dass die gesamten Baukosten der Maßnahme, einschließlich Grunderwerbskosten sowie evtl. notwendige Ausgleichsmaßnahmen von der Straßenbauverwaltung getragen werden. Auch die Kosten für die an Ingenieurbüros zu vergebende Arbeiten werden durch die Straßenbauverwaltung getragen.

 

Die Verwaltung steht dem Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung grundsätzlich positiv gegenüber, muss jedoch für die Maßnahmen eigene, derzeit in anderen Maßnahmen stark eingebundene Personalressourcen bereitstellen, für deren Einsatz keine Personalkosten erstattet werden. Auch wäre die zentrale Vergabestelle durch entsprechende Ausschreibungen und Auftragsvergaben zusätzlich belastet.

Unter Einbeziehung und Beauftragung entsprechender Büros wäre es aus Sicht der Verwaltung möglich, die Maßnahme wie dargestellt durchzuführen.

 

In einem nächsten Schritt wären die Kosten für den Bau und die Planungsleistungen ermitteln, weiter mit der Straßenbauverwaltung abstimmen und die Verwaltungsvereinbarung abschließen.

Im Folgenden könnte dann ein Ingenieurbüro beauftragt und mit den Planungen begonnen werden.

 

Über die beabsichtigte Planung eines Radweges und den möglichen Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung ist zu beraten und ein entsprechender Beschluss zu fassen. Da es u. a. um den Abschluss einer Vereinbarung geht, wird die Vorlage zuständigkeitshalber auch zur Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses gestellt.