Betreff
Antrag der CDU-Fraktion auf Aussetzung des Verfahrens zur Liquidation der Entwicklungsgesellschaft der Stadt Geilenkirchen (ESG)
Vorlage
2763/2023
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Unter Berücksichtigung der im beiliegenden Antrag genannten Aspekte wird die Verwaltung beauftragt, die Liquidation der Gesellschaft nicht weiter zu betreiben, sondern die Möglichkeit des Fortbestands der ESG zu prüfen. Hierbei ist auch zu prüfen, ob bisherige Rahmenbedingungen geändert werden können, sodass die Einflussmöglichkeiten von Rat und Verwaltung in der Gesellschaft gesteigert werden.

 


Sachverhalt

 

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Geilenkirchen beantragt mit Schreiben vom 08.02.2023 (siehe Anlage) die Verwaltung zu beauftragen, die Möglichkeit des Fortbestands der ESG zu prüfen. Aus diesem Grund soll laut Antragstellerin das Verfahren zur Liquidation der Gesellschaft derzeit nicht weiter betrieben werden.

 

Aufgrund eines entsprechenden Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte der Rat der Stadt Geilenkirchen in seiner Sitzung am 30.06.2021 (siehe Vorlage 2277/2021), die Kündigung des Gesellschaftsvertrags der ESG beschlossen. Gemäß Gesellschaftsvertrag konnte das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden. Die schriftliche Kündigung erfolgte im Juli 2021, so dass die Kündigung mit Ablauf des 31.12.2022 wirksam wurde. Die Gesellschaft trat damit ab dem 01.01.2023 in die Liquidationsphase. Als Liquidatoren wurden die bisherigen Geschäftsführer Manfred Dreßen und Michael Jansen bestellt.

Laut notarieller Auskunft kann innerhalb der Liquidationsphase jederzeit der Liquidationsbeschluss widerrufen werden.

 

Zur Gründung der Gesellschaft kam es 2013 aus Gründen der Haushaltssicherung und der Personalknappheit im Fachamt für Bauleitplanung. In der Zeit des Bestehens der ESG hat es sich aus Sicht der Verwaltung als positiv herausgestellt, den Personalbedarf durch die Zusammenarbeit mit der S-IBG Immobilien-Beteiligungsgesellschaft der Kreissparkasse Heinsberg mbH/S-Bauland kompensieren zu können. Von besonderem Vorteil war auch bei einer Baulandentwicklung im Rahmen einer Gesellschaft die flexible bzw. vereinfachte Auftragsvergabe (z.B. bei Planungs- und Ingenieurleistungen), die in dieser Form nicht möglich wäre, wenn die Stadt eigenverantwortlich ausschreibt. Nicht zuletzt darf der äußerst erfolgreiche Grunderwerb, wie er in den vergangenen Jahren durch die ESG betrieben wurde, nicht außer Acht gelassen werden. Insbesondere der Grunderwerb würde für die Stadtverwaltung in der aktuellen Haushaltssituation aufgrund der damit verbundenen Vorschussleistungen eine große Hürde darstellen.

 

Die aktuellen haushaltsrechtlichen Umstände sind vergleichbar mit der Situation in 2013. Bei der Beschlussfassung zur Auflösung der ESG in 2021 war dies so noch nicht vorhersehbar. Wenn auch Gewinne auf die Gesellschafter aufzuteilen sind, darf man den überaus positiven Effekt auf den städtischen Haushalt nicht übersehen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Beteiligungsverhältnisse erhält die Stadt Geilenkirchen 70 % des Gewinns und die Kreissparkasse 30 %.

 

Allgemein steht fest, dass bei der Organisation und auch bei der operativen Tätigkeit der ESG Optimierungsbedarf besteht. Dies wurde jüngst noch zwischen den Gesellschaftern erörtert. Seitens der Kreissparkasse bestünde die grundsätzliche Bereitschaft, durch entsprechende Anpassungen im Gesellschaftsvertrag die städtischen Interessen im Rahmen einer ESG zukünftig noch mehr in den Vordergrund zu rücken und damit zu stärken.

 

-       Erhöhung des Geschäftsanteils der Stadt Geilenkirchen in der Gesellschaft (z. B. 75 : 25),

-       auch Entwicklung kleinerer Flächen, verstärkt im Rahmen einer Nachverdichtung,

-       Bestimmungskompetenz des Aufsichtsrats erhöhen,

-       Verbesserung der Außendarstellung (Homepage),

-       Geschäftsführung allein durch die Stadt Geilenkirchen wäre denkbar.

 

Die Gesellschafter haben die Liquidatoren angewiesen, bis zur abschließenden Beratung und Entscheidung über den CDU-Antrag keinen Antrag auf Löschung der Gesellschaft im Handelsregister zu stellen.