Betreff
Anpassung der Richtlinien über Leistungen im Rahmen der Jugendhilfe
Vorlage
541/2011
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die „Richtlinien über Leistungen im Rahmen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII“ werden gemäß der in der Anlage beigefügten Fassung geändert. 

 


Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschloss in seiner Sitzung vom 11.09.2008 die Richtlinien über Leistungen im Rahmen der Jugendhilfe. Diese legen auf der Grundlage des § 39 Abs. 3 SGB VIII Art und Umfang der regelmäßig wiederkehrenden zusätzlichen Leistungen im Rahmen stationärer Hilfen zur Erziehung fest, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten. Die seinerzeit erlassenen Richtlinien orientierten sich zum einen an den Richtlinien umliegender Jugendämter, zudem flossen auch bis dahin im Geilenkirchener Jugendamt erlangte Erkenntnisse in die Ausgestaltung der Leistungen ein.

 

Nun hat erstmalig die aus den kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein-Westfalen und den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege zusammen gesetzte  Landeskommission Jugendhilfe eine Empfehlung zur Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen für den Bereich der Heimerziehung herausgegeben. Es erscheint  sehr sinnvoll, eine Vereinheitlichung des Beihilfewesens anzustreben, da es typisch ist, dass in Heimen junge Menschen auf Veranlassung verschiedener Jugendämter in Gruppen zusammen leben und nicht verstehen können, dass Beihilfen z. B. für Ferienfahrten oder für eine Kommunionfeier unterschiedlich hoch sind.

 

Die Verwaltung hat sich daher mit dem Empfehlungen befasst und schlägt vor, diese in die Richtlinien einzuarbeiten. Gleichzeitig nutzt die Verwaltung die Gelegenheit, weitere Veränderungen in die Richtlinien aufzunehmen, die darauf abzielen, vor allem Pflegefamilien gerecht zu werden, die häufig bei Aufnahme eines traumatisierten Kindes gerade in der ersten Zeit des Pflegeverhältnisses einen enormen Aufwand haben, um besondere Diagnosen und eine gezielte Förderung eines Kindes zu realisieren. Zudem wird vorgeschlagen, einer Empfehlung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Vorsorge zu folgen und die Möglichkeiten für eine Bezuschussung der Beiträge zu einer privaten Altersvorsorge von Pflegepersonen zu erweitern.

 

Im anliegenden Richtlinienentwurf sind die Passagen, in denen Änderungen zu den derzeit gültigen Regelungen vorgesehen sind, durch einen Randstrich gekennzeichnet.

 


Anlagen:

 

Entwurf Richtlinie Jugendhilfe ab 01.12.2011