Betreff
Genehmigung von außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 GO NRW
Vorlage
2768/2023
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag HFA:

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.

Beschlussvorschlag Rat:

Der Rat genehmigt die Eilentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.03.2023.


Sachverhalt:

Im laufenden Haushaltsjahr ist die Genehmigung der folgend aufgeführten überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erforderlich. Diese bedürften der vorherigen Genehmigung des Rates (§ 83 Abs. 2 GO NRW).

Da das entsprechende Ansatz bereits ausgeschöpft ist, soll der Haupt- und Finanzausschuss im Wege einer Eilentscheidung (§60 Abs. 1 GO) den entsprechenden Beschluss fassen. Der Rat hat diese in der nächsten Sitzung zu genehmigen.

Produkt, Sachkonto, Maßnahme

Bezeichnung der Maßnahme und Deckungsvorschlag

Ansatz 2023

überplanmäßig

Aufwand

Auszahlung

01.111.09.0

544800

Finanzmanagement und Rechnungswesen

Schadensfälle

Die Sanierung der Realschule in Bezug auf die durch das Hochwasser im Juli 2021 entstandenen Schäden dauert an. Die Arbeiten im laufenden Betrieb sind komplex und erfordern auch eine zeitaufwendige Abstimmung mit der Versicherung, welche die Schäden in der Regel aber bislang anerkennt.

Da einige Firmen auch direkt mit dem Versicherer abrechnen, ließ sich der Finanzbedarf zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushalts nur schwer kalkulieren. Zwischenzeitlich sind bis auf die Sanierung der WC-Anlage und das Inventar aber alle wesentlichen Schäden anerkannt und entsprechende Aufträge erteilt.

Die im Haushalt angesetzten Kosten von 60.000 € reichen dafür jedoch bei weitem nicht aus, über dieses Konto werden zudem auch weitere Schadensfälle abgewickelt. Aktuell ist von weiteren Kosten von mindestens 500.000 € auszugehen, hinzu kommen noch die WC-Anlage und das Inventar und Nebenkosten wie z.B. für Schülerbeförderung von ca. 400.000 €.

Deckung

Die entsprechenden Versicherungsleistungen gehen über die Kontierung „459100 Einnahmen aus Versicherungsleistungen“ ein. Es wird davon ausgegangen, dass vertragliche Leistungen des Versicherer in voraussichtlich gleicher Höhe eingehen.

 

60.000,00 €

900.000 €

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