Betreff
Ausbau der Windenergie in Geilenkirchen - eine Potenzialanalyse
Vorlage
2769/2023
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

Zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land ist am 01.02.2023 das so genannte „Wind-an-Land-Gesetz“ in Kraft getreten. Nach diesem Gesetz sollen 2 % der bundesweiten Fläche für Windenergie zur Verfügung stehen, um die aktuell ausgebaute Leistung von ca. 60 GW bis 2035 auf ca. 160 GW zu erhöhen.

 

Nordrhein-Westfalen wird demnach ein Flächenbeitragswert von 1,8 % bis 2032 zugeordnet, als Zwischenziel sind 1,1 % bis 2027 festgelegt.

 

Das Büro BMR Energy Solutions GmbH aus Geilenkirchen wird in der Sitzung eine Potenzialanalyse vorstellen, aus der mögliche Flächen auf dem Gebiet der Stadt Geilenkirchen hervorgehen, die für die Errichtung weiterer Windenergieanlagen in Frage kämen.