Betreff
Verleihung eines Heimat-Preises
Vorlage
2772/2023
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Geilenkirchen verleiht ab dem Jahr 2023 einen Heimat-Preis auf der Grundlage des Heimat-Förderprogramms des Landes NRW. Die Vergabe erfolgt nach den beigefügten Richtlinien.

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Förderung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW.


Sachverhalt:

 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW hat das Heimat-Förderprogramm, das zunächst für die Jahre 2018 - 2022 begrenzt war, für den Förderzeitraum 2023 - 2027 neu aufgelegt. Dies ermöglicht den Kommunen wiederum die Auslobung eines jährlichen Heimat-Preises, der für kreisangehörige Kommunen mit insgesamt 5.000,- € für jeweils drei Preisträger dotiert ist.

 

Aufgrund der guten Erfahrungen aus dem bisherigen Förderzeitraum wird vorgeschlagen, den neuen Förderzeitraum zu nutzen und unter dem Vorbehalt der jeweiligen Landesförderung erneut einen jährlichen Heimat-Preis auszuloben.

 

Zu den Fördervoraussetzungen gehört neben einem Ratsbeschluss über die Vergabe des Preises auch ein Beschluss über die Festlegung der Vergabekriterien. Hierzu wird vorgeschlagen, die bisherigen Richtlinien fortzuschreiben und zu verabschieden.

 

Der Entwurf der neuen Richtlinien ist beigefügt.