Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Geilenkirchen
Vorlage
2776/2023
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Geilenkirchen wird mit Wirkung ab dem 01.08.2023 in der im Entwurf beigefügten Fassung beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Die Finanzierung des Betriebes von Kindertageseinrichtungen ist bekanntlich im Kinderbildungsgesetz des Landes NRW (Kibiz) geregelt. Danach stellen die Elternbeiträge neben den Landesmitteln sowie den Anteilen des Jugendhilfeträgers und des jeweiligen Einrichtungsträgers einen elementaren Anteil an der Finanzierung der Gesamtbetriebskosten dar.

 

Das Gesamtbudget für jede Einrichtung ergibt sich aus den Kindpauschalen, die sich aus den Betreuungszeiten und dem Alter der zu betreuenden Kinder errechnen.

 

Bei der letzten überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt wurde festgestellt, dass sich der Anteil der Elternbeiträge an den Gesamtbetriebskosten im Vergleichsjahr 2019 auf 14 % belief und damit unter dem Durchschnitt der geprüften Vergleichskommunen lag.

 

Angesichts der aktuellen Haushaltssituation nimmt die Verwaltung diesen Umstand zum Anlass, eine Anpassung der Beiträge zum kommenden Kindergartenjahr vorzuschlagen.

 

Infolge der Erhöhung der Kindpauschalen nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ist zum kommenden Kindergartenjahr ab dem 01.08.2023 wiederum eine Anpassung der Elternbeiträge angezeigt.

 

Die durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW im Dezember 2022 veröffentliche Fortschreibungsrate wurde für das Kindergartenjahr 2023/2024 auf 3,46 % festgesetzt.

 

Aufgrund des Verzichts auf die Anpassung im Kindergartenjahr 2021/2022 würde ohne eine Veränderung der Beitragssätze im Vergleich zu den anderen Jugendamtsbezirken im Kreisgebiet erneut eine erhebliche Differenz entstehen. Der hierdurch entstehende Fehlbetrag würde sich zusammen mit den Mindereinnahmen durch die für das laufende Kindergartenjahr beschlossene Anhebung der Beitragsfreigrenze auf rund 60.000,- € jährlich summieren.

 

Angesichts des in diesem Haushaltsjahr prognostizierten erheblichen Fehlbetrages im städtischen Haushalt ist es zwingend erforderlich, sämtliche Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Aus diesem Grunde hatte die Verwaltung zur Beratung im Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen, sich wieder der Beitragstabelle des Kreisjugendamtes anzugleichen, die bereits für das Kindergartenjahr 2023/2024 beschlossen worden ist.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 01.03.2023 einstimmig vorgeschlagen, den Erhöhungen der Beitragssätze entsprechend der prozentualen Anpassung der Kindpauschalen zuzustimmen und die Freigrenze bis zu einem Einkommen von 30.000,- € beizubehalten.

 

Die entsprechende Satzungsänderung ist als Anlage beigefügt.