Beschlussvorschlag:
Die
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für
die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen
und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Geilenkirchen wird mit Wirkung ab dem
01.08.2023 in der im Entwurf beigefügten Fassung beschlossen.
Sachverhalt:
Die
Finanzierung des Betriebes von Kindertageseinrichtungen ist bekanntlich im
Kinderbildungsgesetz des Landes NRW (Kibiz) geregelt. Danach stellen die
Elternbeiträge neben den Landesmitteln sowie den Anteilen des
Jugendhilfeträgers und des jeweiligen Einrichtungsträgers einen elementaren
Anteil an der Finanzierung der Gesamtbetriebskosten dar.
Das
Gesamtbudget für jede Einrichtung ergibt sich aus den Kindpauschalen, die sich
aus den Betreuungszeiten und dem Alter der zu betreuenden Kinder errechnen.
Bei
der letzten überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt wurde
festgestellt, dass sich der Anteil der Elternbeiträge an den
Gesamtbetriebskosten im Vergleichsjahr 2019 auf 14 % belief und damit unter dem
Durchschnitt der geprüften Vergleichskommunen lag.
Angesichts
der aktuellen Haushaltssituation nimmt die Verwaltung diesen Umstand zum
Anlass, eine Anpassung der Beiträge zum kommenden Kindergartenjahr
vorzuschlagen.
Infolge
der Erhöhung der Kindpauschalen nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ist zum
kommenden Kindergartenjahr ab dem 01.08.2023 wiederum eine Anpassung der
Elternbeiträge angezeigt.
Die
durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und
Integration des Landes NRW im Dezember 2022 veröffentliche Fortschreibungsrate
wurde für das Kindergartenjahr 2023/2024 auf 3,46 % festgesetzt.
Aufgrund
des Verzichts auf die Anpassung im Kindergartenjahr 2021/2022 würde ohne eine
Veränderung der Beitragssätze im Vergleich zu den anderen Jugendamtsbezirken im
Kreisgebiet erneut eine erhebliche Differenz entstehen. Der hierdurch
entstehende Fehlbetrag würde sich zusammen mit den Mindereinnahmen durch die
für das laufende Kindergartenjahr beschlossene Anhebung der Beitragsfreigrenze
auf rund 60.000,- € jährlich summieren.
Angesichts
des in diesem Haushaltsjahr prognostizierten erheblichen Fehlbetrages im
städtischen Haushalt ist es zwingend erforderlich, sämtliche
Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Aus diesem Grunde hatte die Verwaltung zur
Beratung im Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen, sich wieder der Beitragstabelle
des Kreisjugendamtes anzugleichen, die bereits für das Kindergartenjahr
2023/2024 beschlossen worden ist.
Der
Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 01.03.2023 einstimmig vorgeschlagen,
den Erhöhungen der Beitragssätze entsprechend der prozentualen Anpassung der
Kindpauschalen zuzustimmen und die Freigrenze bis zu einem Einkommen von
30.000,- € beizubehalten.
Die
entsprechende Satzungsänderung ist als Anlage beigefügt.