Betreff
78. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche südlich der Ortslage Müllendorf, zwischen der K 24 und der Bahnlinie Aachen/Mönchengladbach
- Beratung und Beschluss über die Abwägung der während der frühzeitigen Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Beratung und Beschluss über den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
2781/2023
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung beschlossen.

 

2.      Es wird beschlossen,

 

a) den Entwurf der 78. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich - mit der Gelegenheit für die Öffentlichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen - auszulegen und

b) gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen und von ihnen Stellungnahmen zum Planentwurf und der Begründung einzuholen.

 


Sachverhalt:

 

            Geltungsbereich des Plangebiets

 

 

In der Sitzung am 27.04.2022 hat der Rat der Stadt Geilenkirchen auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung die Beschlüsse gefasst,

 

1. das Planungskonzept zur 78. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen zwecks Erörterung und Äußerungsgelegenheit im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB auszulegen und

2. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig über das Planungskonzept zur 78. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern (siehe Vorlage 2510/2022).

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand nach ortsüblicher Bekanntmachung im Zeitraum vom 09.05.2022 bis einschließlich zum 09.06.2022 statt.

Auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB)wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB entsprechend unterrichtet und zur Äußerung bis zum 09.06.2022 aufgefordert.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen sind durch die Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben worden. Durch die Behörden und sonstigen TöB sind 20 Stellungnahmen abgegeben worden (siehe Anlagen).

Ein Abwägungsvorschlag wurde in der Zwischenzeit erarbeitet. Die jeweiligen Abwägungsvor-schläge sind ebenfalls aus den Anlagen zu entnehmen.

 

In diesem Zusammenhang wurde darüber hinaus durch das Stadtplanungsbüro „MWM“ aus Aachen ein Entwurf zur 78. Änderung des Flächennutzungsplans mit zugehörigen Unterlagen erarbeitet (siehe Anlagen).

In der Folge kann nun hierzu das weitere Bauleitplanverfahren voranschreiten, indem der Entwurf des Bauleitpans zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen TöB gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen wird.

 

Eine Ausfertigung der gesamten Planunterlagen mit Abwägungsmaterial wird den Fraktions-vorsitzenden vorab in Papierform zugeschickt; die Unterlagen werden zudem digital in das Ratsinformationssystem eingestellt.


Anlagen:

 

  1. Planurkunde – Offenlage
  2. Begründung – Offenlage
  3. Umweltbericht – Offenlage
  4. Abwägungsvorschlag – Offenlage
  5. Schallimmissionstechnische Voreinschätzung - Offenlage
  6. Lufttechnisches Gutachten – Offenlage
  7. ASP Stufe 1- Offenlage
  8. Geruchsimmissionsprognose - Offenlage