Betreff
79. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen - Photovoltaik-Freiflächenanlage Davids
Geltungsbereich: Fläche südlich der Stadt Geilenkirchen, südlich der B 56, westlich der L 164 und nordöstlich des Ortsteils von Frelenberg
- Beratung und Beschluss über die Abwägung der während der frühzeitigen Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Beratung und Beschluss über den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
2782/2023
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung beschlossen.

 

  1. Es wird beschlossen,

 

a) den Entwurf der 79. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich - mit der Gelegenheit für die Öffentlichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen - auszulegen und

b) gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen und von ihnen Stellungnahmen zum Planentwurf und der Begründung einzuholen.

 

 


Sachverhalt:

 

Geltungsbereich des Plangebiets

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner Sitzung am 19.10.2022 auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung die Aufstellung der 79. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen beschlossen.

 

In seiner Sitzung am 21.12.2022 hat der Rat der Stadt Geilenkirchen darüber hinaus beschlossen, den Planvorentwurf zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB auszulegen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand nach ortsüblicher Bekanntmachung im Zeitraum vom 06.02.2023 bis einschließlich zum 10.03.20223 statt.

Auch die Behörden und sonstigen TöB wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB entsprechend unterrichtet und zur Äußerung bis zum 10.03.2023 aufgefordert.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen sind durch die Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingereicht worden. Durch die Behörden und sonstigen TöB wurden 24 Stellungnahmen abgegeben (siehe Anlagen).

Ein Abwägungsvorschlag wurde in der Zwischenzeit erarbeitet und ist für die jeweiligen Stellungnahmen ebenfalls aus den Anlagen zu entnehmen.

 

In diesem Zusammenhang wurde durch das Stadtplanungsbüro „VDH Projektmanagement GmbH“ aus Erkelenz, ein geänderter Entwurf zur 79. Änderung des Flächennutzungsplans mit zugehörigen Unterlagen erarbeitet (siehe Anlagen).

 

In der Folge kann nun hierzu das weitere Bauleitplanverfahren voranschreiten, indem der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen TöB gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen wird.

 

Eine Ausfertigung der gesamten Planunterlagen mit Abwägungsmaterial wird den Fraktionsvorsitzenden vorab in Papierform zugeschickt; die Unterlagen werden zudem digital in das Ratsinformationssystem eingestellt.

 


Anlagen:

 

  1. Planurkunde – Offenlage
  2. Begründung – Offenlage
  3. Umweltbericht – Offenlage
  4. Abwägungsvorschlag – Offenlage
  5. Artenschutzprüfung Stufe I – Offenlage