Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird beauftragt, Kontakt mit Unternehmen aufzunehmen, die sich auf
den Aufbau und den Betrieb von E-Ladesäulen spezialisiert haben und mit ihnen
über einen zügigen, bedarfsgerechten und flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur
in Geilenkirchen zu verhandeln. Ziel ist es, die prognostizierten zusätzlichen
Bedarfe sowohl bis zum Jahr 2025 wie auch bis 2030 zu decken.
Antragstext:
Auf den Inhalt des beigefügten Antrags wird verwiesen.
Sachverhalt:
Bundesweit wird die
zunehmende Elektrifizierung des motorisierten Verkehrs zu einem zunehmenden
Bedarf der Ladeinfrastruktur führen. Dies lässt sich, wie dem Antrag zu
entnehmen ist, im StandortTOOL der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur
(NLL) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr bundesweit ermitteln.
Seitens der Bundesregierung wurde daher die Notwendigkeit eines beschleunigten
Ausbaus einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur erkannt.
Der Masterplan Ladeinfrastruktur aus dem Jahr 2019 wurde mittlerweile
weiterentwickelt und im Oktober 2022 als überarbeitete Version beschlossen.
Innerhalb des Masterplans
Ladeinfrastruktur II wird das Erfordernis beschrieben, die Kommunen beim Ausbau
der öffentlichen Ladeinfrastruktur zu unterstützen, da diese die
Schlüsselakteure vor Ort sind. Oft fehlt es den Kommunen jedoch an Kenntnissen
zur Bedarfsplanung und Umsetzung und es fehlt das notwendige Personal. Zur
Unterstützung der Kommunen werden seitens der NLL im Laufe des Jahre 2023 beispielsweise
Vorlagen für lokale Masterpläne zum Ladeinfrastrukturausbau erarbeitet, mit
denen Kommunen entsprechende Masterpläne unter Einbeziehung
privatwirtschaftlicher Akteure erarbeiten können. Für die notwendige
diskriminierungsfreie Flächenbereitstellung werden zudem Ausschreibungsmuster
und Leitlinien für kommunale Ausschreibungen für die Errichtung und den Betrieb
von Ladeinfrastruktur erstellt. Diese sollen den Kommunen auch bis Q2/2023 zur
Verfügung gestellt werden. Insgesamt sollen die Kommunen damit befähigt werden,
den wichtigen Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur in den Kommunen weiter
fortzuführen.
Für die Stadt Geilenkirchen
wurde innerhalb der Verwaltung bereits im vergangenen Jahr der Masterplan
Ladeinfrastruktur II erörtert. Seitens der Verwaltung wird die Unterstützung
der Kommunen durch die NLL befürwortet. So wurden bereits Gespräche mit
potenziellen Anbietern von Ladeinfrastruktur geführt und die Bereitschaft, die
Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet weiter auszubauen, erörtert. Seitens der
Verwaltung sollte jedoch ein ganzheitlicher Ansatz der zukunftsfähigen
Mobilität berücksichtigt werden.
Aus diesem Grund wurde
bereits bei der Vergabe des Mobilitätskonzeptes der Stadt Geilenkirchen der
Bestandteil „Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet Geilenkirchen“ mit in das
Leistungsverzeichnis aufgenommen.
Das beauftragte Büro
StadtVerkehr aus Hilden hat seit Ende März 2023 die Arbeiten zur Erstellung
eines Mobilitätskonzeptes für die Stadt Geilenkirchen aufgenommen. Im Bereich
der Ladeinfrastruktur sind neben der Bestandsaufnahme der vorhandenen Lade- und
Tank-infrastruktur für E-Fahrzeuge die folgenden Arbeiten vorgesehen:
- Prüfung und ggf. Vorschläge zur Ergänzung öffentlicher/
halböffentlicher Lademöglichkeiten (Versorgungsstandorte, Arbeitsplatzstandorte,
Mobilitäts-Hub)
- Abschätzung des Bedarfs an privater Ladeinfrastruktur
- Aufzeigen möglicher Betreibermodelle öffentlicher/
halböffentlicher Ladeinfrastruktur
Im Rahmen des weiteren
Prozessablaufes zum Mobilitätskonzept ist die Einrichtung eines Lenkungskreises
unter Einbezug der politischen Vertreter der Fraktionen vorgesehen. Seitens des
Büros StadtVerkehr wurde angeboten, die Thematik Ladeinfrastruktur im Rahmen
des Lenkungskreises inhaltlich zu vertiefen. Neben entsprechenden Erläuterungen
könnte hier bereits offen diskutiert werden, inwieweit eine spätere,
vertiefende Maßnahmenentwicklung gewünscht sei.
Bei den Kommunen im Kreis
Heinsberg wurden bisher keine eigenständigen Ladeinfrastrukturkonzepte
erstellt. Lediglich ein privater Anbieter für Mobilitätsberatung hat
offensichtlich kommunale Ladeinfrastrukturkonzepte für vorwiegend größere
Städteklassen wie z.B. Stadt Aachen und Städteregion, Stadt Mönchengladbach und
Stadt und Kreis Düren erstellt.
Aus Sicht der Verwaltung
sollte die Thematik des Ausbaus der öffentlichen Ladeinfrastruktur weiterhin im
Rahmen der Erstellung des Mobilitätskonzepts mitbehandelt werden. Es besteht
hierbei auch für die politischen Vertreter ausreichend Gelegenheit zur
Beteiligung.