Betreff
Antrag der Fraktion Bürgerliste: Bedarfsorientierter Ausbau der vorhandenen Ladeinfrastruktur in Geilenkirchen
Vorlage
2784/2023
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Kontakt mit Unternehmen aufzunehmen, die sich auf den Aufbau und den Betrieb von E-Ladesäulen spezialisiert haben und mit ihnen über einen zügigen, bedarfsgerechten und flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur in Geilenkirchen zu verhandeln. Ziel ist es, die prognostizierten zusätzlichen Bedarfe sowohl bis zum Jahr 2025 wie auch bis 2030 zu decken.


Antragstext:

 

Auf den Inhalt des beigefügten Antrags wird verwiesen.

 

Sachverhalt:

 

Bundesweit wird die zunehmende Elektrifizierung des motorisierten Verkehrs zu einem zunehmenden Bedarf der Ladeinfrastruktur führen. Dies lässt sich, wie dem Antrag zu entnehmen ist, im StandortTOOL der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur (NLL) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr bundesweit ermitteln. Seitens der Bundesregierung wurde daher die Notwendigkeit eines beschleunigten Ausbaus einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur erkannt. Der Masterplan Ladeinfrastruktur aus dem Jahr 2019 wurde mittlerweile weiterentwickelt und im Oktober 2022 als überarbeitete Version beschlossen.

 

Innerhalb des Masterplans Ladeinfrastruktur II wird das Erfordernis beschrieben, die Kommunen beim Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur zu unterstützen, da diese die Schlüsselakteure vor Ort sind. Oft fehlt es den Kommunen jedoch an Kenntnissen zur Bedarfsplanung und Umsetzung und es fehlt das notwendige Personal. Zur Unterstützung der Kommunen werden seitens der NLL im Laufe des Jahre 2023 beispielsweise Vorlagen für lokale Masterpläne zum Ladeinfrastrukturausbau erarbeitet, mit denen Kommunen entsprechende Masterpläne unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Akteure erarbeiten können. Für die notwendige diskriminierungsfreie Flächenbereitstellung werden zudem Ausschreibungsmuster und Leitlinien für kommunale Ausschreibungen für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur erstellt. Diese sollen den Kommunen auch bis Q2/2023 zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt sollen die Kommunen damit befähigt werden, den wichtigen Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur in den Kommunen weiter fortzuführen.

 

Für die Stadt Geilenkirchen wurde innerhalb der Verwaltung bereits im vergangenen Jahr der Masterplan Ladeinfrastruktur II erörtert. Seitens der Verwaltung wird die Unterstützung der Kommunen durch die NLL befürwortet. So wurden bereits Gespräche mit potenziellen Anbietern von Ladeinfrastruktur geführt und die Bereitschaft, die Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet weiter auszubauen, erörtert. Seitens der Verwaltung sollte jedoch ein ganzheitlicher Ansatz der zukunftsfähigen Mobilität berücksichtigt werden.

 

 

Aus diesem Grund wurde bereits bei der Vergabe des Mobilitätskonzeptes der Stadt Geilenkirchen der Bestandteil „Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet Geilenkirchen“ mit in das Leistungsverzeichnis aufgenommen.

 

Das beauftragte Büro StadtVerkehr aus Hilden hat seit Ende März 2023 die Arbeiten zur Erstellung eines Mobilitätskonzeptes für die Stadt Geilenkirchen aufgenommen. Im Bereich der Ladeinfrastruktur sind neben der Bestandsaufnahme der vorhandenen Lade- und Tank-infrastruktur für E-Fahrzeuge die folgenden Arbeiten vorgesehen:

 

  • Prüfung und ggf. Vorschläge zur Ergänzung öffentlicher/ halböffentlicher Lademöglichkeiten (Versorgungsstandorte, Arbeitsplatzstandorte, Mobilitäts-Hub)
  • Abschätzung des Bedarfs an privater Ladeinfrastruktur
  • Aufzeigen möglicher Betreibermodelle öffentlicher/ halböffentlicher Ladeinfrastruktur

 

Im Rahmen des weiteren Prozessablaufes zum Mobilitätskonzept ist die Einrichtung eines Lenkungskreises unter Einbezug der politischen Vertreter der Fraktionen vorgesehen. Seitens des Büros StadtVerkehr wurde angeboten, die Thematik Ladeinfrastruktur im Rahmen des Lenkungskreises inhaltlich zu vertiefen. Neben entsprechenden Erläuterungen könnte hier bereits offen diskutiert werden, inwieweit eine spätere, vertiefende Maßnahmenentwicklung gewünscht sei.

 

Bei den Kommunen im Kreis Heinsberg wurden bisher keine eigenständigen Ladeinfrastrukturkonzepte erstellt. Lediglich ein privater Anbieter für Mobilitätsberatung hat offensichtlich kommunale Ladeinfrastrukturkonzepte für vorwiegend größere Städteklassen wie z.B. Stadt Aachen und Städteregion, Stadt Mönchengladbach und Stadt und Kreis Düren erstellt.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte die Thematik des Ausbaus der öffentlichen Ladeinfrastruktur weiterhin im Rahmen der Erstellung des Mobilitätskonzepts mitbehandelt werden. Es besteht hierbei auch für die politischen Vertreter ausreichend Gelegenheit zur Beteiligung.