Betreff
Antrag der FDP: Einrichtung eines Programms zur Förderung sogenannter „Balkon-Kraftwerke“
Vorlage
2794/2023
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Geilenkirchen legt ein Programm zur Förderung sogenannter „Balkonkraftwerke“ für Immobilien in Eigennutzung auf dem Stadtgebiet Geilenkirchen auf. Das Gesamtbudget wird auf 5.000,- / 10.000,- Euro für das Jahr 2023 festgelegt. Eine Fortführung des Förderprogramms bedarf der jährlichen Zustimmung des Rates.


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 12.04.2023 beantragt die FDP die Einrichtung eines Programms zur Förderung sogenannter „Balkon-Kraftwerke“. Auf den der Vorlage beigefügten Antrag wird verwiesen.

 

Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:

 

Es wird seitens der FDP-Fraktion vorgeschlagen, die Mittel für eine mögliche Förderung von Balkonkraftwerken aus dem Förderprogramm für kommunale Investitionen bzw. aus Einsparungen des laufenden Haushalts sicherzustellen.

 

Die Verwaltung hält die Einführung eines städtischen Förderprogramms zur Förderung sogenannter Balkonkraftwerke derzeit aus den nachfolgend genannten Gründen für schwierig bzw. nicht durchführbar.

 

I.    Finanzierung

a)   Billigkeitsrichtlinie

 

Die der Stadt aus der Billigkeitsrichtlinie vom Land zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von insgesamt 69.714,33 € waren bis zum 30.11.2022 zu beantragen und mit Maßnahmen zu hinterlegen. Die Maßnahmen waren bis zum 30.06.2023 umzusetzen.

Auch zum damaligen Zeitpunkt wurde in der Verwaltung bereits überlegt, die Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie teilweise zur Förderung von privaten Klimaschutzmaßnahmen zu verwenden.

Wegen der kurzen Umsetzungszeit, der damaligen Lieferschwierigkeiten für Photovoltaikanlagen und dem Zubehör wurde seinerzeit jedoch davon abgesehen. Letztendlich wollte die Verwaltung auch potentielle Antragsteller nicht verunsichern.

 

So wurde Ende 2022 gemeinsam mit dem Stadtbetrieb überlegt, welche Projekte innerhalb des Durchführungszeitraumes von knapp einem halben Jahr (bis 30.06.2023) umgesetzt werden konnten.

 

Es wurden sodann die folgenden Maßnahmen zur Förderung angemeldet:

 

-         Kommunales Energiemanagementkonzept

-         KGS Würm, Austausch ungeregelter Umwälzpumpen und hydraulischer Abgleich

-         KGS Geilenkirchen; Austausch ungeregelter Umwälzpumpen und hydraulischer Abgleich

-         KGS Immendorf; hydraulischer Abgleich

-         Anschaffung eines E-Lastenfahrrades

 

Insgesamt sind die Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie damit gebunden und stehen für andere Zwecke leider nicht zur Verfügung.

 

b)  Einsparungen im laufenden Haushalt

 

Der Fraktionsantrag enthält lediglich die pauschale Aussage, die benötigten Mittel aus Einsparungen des laufenden Haushalts zu finanzieren. Solche Einsparungen liegen derzeit nicht vor bzw. können nicht prognostiziert werden.

Auch eine Haushaltsstelle, die Mittel zur Förderung privater Klimaschutzmaßnahmen bereitstellt, ist im Haushaltsplan derzeit nicht vorgesehen.

 

Mangels entsprechender Mittel können diese derzeit nicht bereitgestellt werden.

 

II.   Personalressourcen

 

Für die Einführung eines entsprechenden Förderprogramms und zur Begleitung der Maßnahmen ist Personal bereitzustellen.

Genaue Stellenanteile konnten in der Kürze der Zeit nicht ermittelt werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass je nach Antragsaufkommen eine halbe Personalstelle benötigt wird. Darüber wäre in einem zweiten Schritt ebenfalls zu beraten.

Die Verwaltung konnte in Erfahrung bringen, dass die Stadt Erkelenz zur Förderung privater Klimaschutzmaßnahmen eine Personalstelle eingerichtet hat.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass aufgrund der vorstehenden Ausführungen und nicht zuletzt wegen der ohnehin angespannten Haushaltslage von der Einrichtung eines Programms zur Förderung sogenannter Balkonkraftwerke derzeit abgesehen werden sollte.


Finanzierung:

 

Die Finanzierung soll aus dem Landesförderprogramm „für kommunale Klimaschutzinvestitionen“ bzw. aus Einsparungen des laufenden Haushalts sichergestellt werden.