Betreff
Vorlage und Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung und den Winterdienst
Vorlage
057/2009
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

Wie aus der Gebührenbedarfsberechnung für 2010 (siehe Anlage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses) ersichtlich, entstehen für die Straßenreinigung für 2010 gebührenfähige Kosten in Höhe von 107.428,00 € und für den Winterdienst gebührenfähige Kosten in Höhe von 40.340,00 €.

Unter Berücksichtigung der gebührenfähigen Kehrmeter in 2010 von 105.448 m und unter Beibehaltung der bisherigen Gebühr von 0,98 €/m ergibt sich ein Fehlbetrag für die Straßenreinigung in Höhe von 4.088,96 €.

Beim Winterdienst ergibt sich unter Berücksichtigung der gebührenfähigen Frontmeter von 138.538 m und unter Beibehaltung der bisherigen Gebühr von 0,24 €/m ein Fehlbetrag in Höhe von 7.090,88 €.

Diese Fehlbeträge von insgesamt 11.179,84 € können durch eine Entnahme aus der Sonderrücklage für diesen Gebührenhaushalt ausgeglichen werden.

 

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Gebühren in unveränderter Höhe beizubehalten.