Betreff
Antrag des FSV 09 Geilenkirchen-Hünshoven auf Verpachtung des Namensrechts am Waldstadion Geilenkirchen
Vorlage
2816/2023
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag des FSV 09 Geilenkirchen-Hünshoven e. V. auf Verpachtung der Namensrechte wird abgelehnt. Dies gilt auch für vergleichbare künftige Anträge anderer Vereine.


Sachverhalt:

 

Mit dem beigefügten Antrag hat der FSV 09 Geilenkirchen-Hünshoven e. V. die Verpachtung des Namensrechts am „Waldstadion“ Geilenkirchen beantragt.

 

Vergleichbare Anträge hat es in der Vergangenheit bislang noch nicht gegeben. Demzufolge sind seitens der Stadt bislang auch noch keine entsprechenden Zustimmungen für eine kommerzielle Verpachtung der Namensrechte an städtischen Sportanlagen erteilt worden. Hiervon unberührt ist die von allen Vereinen zur Einnahmebeschaffung genutzte Möglichkeit der Bandenwerbung auf städtischen Sportanlagen. Diese wird seit jeher stillschweigend akzeptiert.

 

Seitens der Verwaltung wird die kommerzielle Verpachtung des Namensrechts an einer städtischen Anlage kritisch gesehen. Es könnte so leicht der Eindruck entstehen, dass die Anlage durch den Sponsor oder zumindest unter maßgeblicher Beteiligung des Sponsors errichtet worden ist. Tatsächlich ist die Neugestaltung des Waldstadions aber ausschließlich mit städtischen Mitteln realisiert worden, wodurch dem Verein bereits ein nicht unerheblicher Vorteil entstanden ist. Sollte dieser Vorteil darüber hinaus auch noch zu kommerziellen Zwecken genutzt werden, würde auch eine Ungleichbehandlung der Vereine untereinander entstehen, was es zu vermeiden gilt.

 

Zur künftigen Handhabe vergleichbarer Fälle wäre es hilfreich, eine Grundsatzentscheidung des Rates zu treffen.