Betreff
Behebung von Hochwasserschäden – Erneuerung der Parkplatzfläche Konrad-Adenauer-Straße
Vorlage
2818/2023
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Es wird beschlossen, dass das Wiederaufbau-Projekt zur Behebung von Hochwasserschäden im Bereich der Parkplatzfläche Konrad-Adenauer-Straße im Stadtkern Geilenkirchen durchgeführt werden soll.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zur Wiederherstellung der Verkehrsflächen des Parkplatzes Konrad-Adenauer-Straße weiter voranzutreiben. Der UBA favorisiert den vorgestellten Ausbau mit einer Befestigung aus geprägten Farbasphalt. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, einen Förderantrag gemäß Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen zu stellen.

 


Sachverhalt:

Der öffentliche Parkplatz Konrad-Adenauer-Straße befindet sich zwischen der Kreissparkasse und dem Kreisverkehrsplatz am Markt. Er wurde im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt in 2010 auf der Brückenplatte des überbauten Wurmprofils angelegt. Die Befestigung der Verkehrsfläche erfolgte seinerzeit in Pflasterbauweise.

Insbesondere in Folge des Hochwasserereignisses vom Juli 2021 kam es zu massiven Schäden in Form von losen und abgesackten Steinen. Bei der notdürftigen Reparatur von Schadstellen zeigte sich, dass das gesamte Fugenmaterial durch das Hochwasser ausgespült bzw. in die darunterliegende Bettungsschicht geschwemmt wurde. Weiterhin zeigte sich, auch in späteren Notreparaturen nach längerer Trockenheit, dass das gesamte Bettungsmaterial komplett durchnässt war.

Daraus ist zu schließen, dass die Entwässerung der Bettung und des Pflasteraufbaus auf der Brückenplatte nicht mehr funktionsfähig ist. Aufgrund des Nässestaus in der Bettung, verbunden mit den auftretenden Vertikal- und Querkräften durch den Fahrverkehr, kommt es innerhalb des Aufbaus zu weiteren Fließvorgängen und Materialverfrachtungen, die dazu führen, dass das Bettungsmaterial zerrieben und damit zerstört wird. Dies zeigt sich auch an Feinstmaterial, welches mit ausgetriebenem Wasser an die Oberfläche gelangt.

 

Aufgrund des geschilderten Schadensbildes, empfiehlt die Verwaltung, die Wiederherstellung der Fahrgassen und Stellplätze des Parkplatzes auf der Brückenplatte nicht mehr in Pflasterbauweise vorzunehmen.

Als Alternative wird ein Ersatz des Pflasters durch eine Asphaltbauweise vorgeschlagen. Hierbei wird zunächst das Pflaster und das Bettungsmaterial entfernt, schadhafte Randsteine zur Konrad-Adenauer-Straße bzw. zur seitlichen Fahrgasse entlang des Gymnasiums ausgetauscht bzw. repariert, die Abdichtung der Brückenplatte kontrolliert. Anschließend wird eine Asphaltbinderschicht auf die Brückenplatte aufgebracht. Die endgültige Oberfläche wird abschließend mit Farbasphalt hergestellt, der in der Farbgebung nur unwesentlich vom bisherigen Pflaster abweicht. Die Farbgebung wird dabei durch eine Mischung von Natursteinmaterialien erreicht, sodass eine durchgefärbte Deckschicht entsteht, die eine hohe Alterungsbeständigkeit aufweist. Die Oberfläche wird im Zuge des Einbaus mit einer Prägung versehen. Dabei wird die Optik einer Pflasterfläche erzeugt.

 

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich bei einer wiederherzustellenden Fläche von rd. 1.000 m² nach der Kostenschätzung der Verwaltung auf rd. 270.000 EUR.

 

Im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-

Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 06.05.2022, kann für die Maßnahme eine Ausbauhilfe für die Infrastruktur in Kommunen beantragt werden. Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Nach der Förderrichtlinie ist ein Beschluss der kommunalen Vertretungskörperschaft über den sog. Wiederaufbauplan (im vorliegenden Fall über das geplante Wiederaufbau-Projekt) herbeizuführen und im Rahmen der Antragstellung beizufügen.

 

Der Sanierungsvorschlag wird durch das Tiefbauamt in der Sitzung des UBA am 06.06.2023 vorgestellt.

 


Finanzierung:

Die Kosten für die Maßnahme sind zunächst von der Stadt Geilenkirchen in Vorleistung zu übernehmen. Bei Gewährung des Förderantrages erfolgt eine Erstattung als Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 100 %.

Der Betrag in Höhe von rd. 270.000 EUR steht aufgrund von Einsparungen bei der Baumaßnahme „Neubau der Straßen in der Fliegerhorstsiedlung, 1.BA“ zur Verfügung.

 

Kostenträger: 12.541.01.0

Sachkonto: 091100

Untersachkonto: 09110.40031