Betreff
Bebauungsplan Nr. 115 der Stadt Geilenkirchen - Teveren - Fliegerhorstsiedlung-West
Geltungsbereich: Fläche in der Fliegerhorstsiedlung Teveren, südwestlich der Lilienthalallee, die neben der Lilienthalallee die Mölders-, Boelcke-, Beck- und Richthofenstraße umfasst
- Beratung und Beschluss über die Abwägung der während der frühzeitigen Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Beratung und Beschluss über den Entwurf des Bebauungsplans zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
2826/2023
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung beschlossen.

 

2.    Es wird beschlossen,

 

a) den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 115 der Stadt Geilenkirchen mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich - mit der Gelegenheit für die Öffentlichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen - auszulegen und

b) gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen und von ihnen Stellungnahmen zum Planentwurf und der Begründung einzuholen.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geltungsbereich des Plangebiets

 

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner Sitzung am 26.09.2018 auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 115 der Stadt Geilenkirchen beschlossen (s. Vorlage 1308/2018).

In seiner Sitzung am 11.11.2020 hat der Rat der Stadt Geilenkirchen dann beschlossen, den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 115 aufzuheben und die zu diesem Zeitpunkt laufende frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vorzeitig zu beenden (s. Vorlage 2043/2020) Daraufhin wurde auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen und einer durchgeführten Bürgerveranstaltung am 01.07.2021 ein neuer Planentwurf erarbeitet.

In seiner Sitzung am 21.12.2022 hat der Rat der Stadt Geilenkirchen beschlossen, den neuen Planvorentwurf zu einer erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB auszulegen (s. Vorlage 2645/2022).

 

Die erneute frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand nach ortsüblicher Bekanntmachung im Zeitraum vom 06.02.2023 bis einschließlich zum 10.03.20223 statt.

Auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB entsprechend unterrichtet und zur Äußerung bis zum 10.03.2023 aufgefordert.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen sind durch die Öffentlichkeit 5 Stellungnahmen und durch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 24 Stellungnahmen eingereicht worden. (siehe Anlagen).

Ein Abwägungsvorschlag wurde in der Zwischenzeit erarbeitet und ist für die jeweiligen Stellungnahmen ebenfalls aus den Anlagen zu entnehmen.

 

In diesem Zusammenhang wurde durch die Planungsgruppe MWM aus Aachen ein geänderter Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 115 mit zugehörigen Unterlagen erarbeitet (siehe Anlagen).

 

In der Folge kann nun hierzu das weitere Bauleitplanverfahren voranschreiten, indem der Entwurf des Bebauungsplans zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen wird.

 

Eine Ausfertigung der gesamten Planunterlagen mit Abwägungsmaterial wird den Fraktionsvorsitzenden vorab in Papierform zugeschickt; die Unterlagen werden zudem digital in das Ratsinformationssystem eingestellt.