Betreff
Anpassung der Richtlinien zur finanziellen Ausgestaltung der Tagespflege
Vorlage
547/2011
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die „Richtlinien zur finanziellen Ausgestaltung der Tagespflege“ werden gemäß der in der Anlage beigefügten Fassung geändert.

 


Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschloss in seiner Sitzung vom 04.06.2009 die Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Geilenkirchen zur finanziellen Ausgestaltung der Kindertagespflege. Seither wurde die Tagespflege erheblich ausgebaut und es zeigt sich der Bedarf, die Richtlinien an die Erfordernisse der Praxis anzupassen.

 

Der anliegende Änderungsentwurf wurde wiederum in Teilbereichen inhaltlich mit den anderen Jugendämtern im Kreis Heinsberg abgestimmt, um Konkurrenzsituationen zu vermeiden. Die Änderungen beziehen sich vor allem auf die Leistungen und Beitragspflicht für die Zeit der Eingewöhnung des Kindes in der Pflegestelle, den Ausbau der Altersvorsorge der Pflegepersonen und die Übernahme der Gebühren für die Ausstellung eines Führungszeugnisses.

 

Im anliegenden Richtlinienentwurf sind die Passagen, in denen Änderungen zu den derzeit gültigen Regelungen vorgesehen sind, durch einen Randstrich gekennzeichnet. 

 


 


Anlagen:

 

Entwurf Richtlinie Tagespflege ab 01.08.2011