Beschlussvorschlag:
1.
Der Beteiligung der
WEP Wärme-, Energie- und Prozesstechnik GmbH an der H2HS Wasserstoffversorgung
Heinsberg wird mit dem als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag zugestimmt.
2.
Die Vertreter des Kreises in den Gremien der
Kreiswerke GmbH und des NEW-Konzerns werden ermächtigt, der Beteiligung sowie redaktionellen Änderungen des
Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.
Sachverhalt:
Durch die
Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum
01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige
Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis
Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt.
Die KWH ist
nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an
der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an
der NEW AG. Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden
prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:
Kreis
Heinsberg rd. 4,50 %
Stadt
Geilenkirchen rd. 0,83 %
Stadt
Übach-Palenberg rd. 0,76 %
Stadt
Hückelhoven rd. 0,69 %
Stadt
Wassenberg rd. 0,45 %
Stadt
Heinsberg rd. 0,38 %
Stadt Erkelenz rd. 0,37 %
Gemeinde
Gangelt rd. 0,32 %
Gemeinde
Selfkant rd. 0,27 %
Gemeinde
Waldfeucht rd. 0,27 %
Stadt Wegberg rd. 0,09 %
Gemeinde
Niederkrüchten rd. 0,02 %
zusammen rd. 8,95
%.
Die NEW AG ist
zu 16,18 % an der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH beteiligt und
diese ist zu 15 % an der Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH beteiligt. Diese
wiederum hält eine 100%ige Beteiligung an der Wärme-, Energie- und
Prozesstechnik GmbH (WEP).
Die WEP soll
sich zu 20% an der H2HS Wasserstoffversorgung Heinsberg GmbH (H2HS GmbH)
beteiligen, deren Stammkapital 25.000 € beträgt.
Die KWH wäre
damit zu 0,0434 % oder 10,85 € an der H2HS GmbH beteiligt.
Diese Vorlage
wird aus formellen Gründen dem Kreistag sowie den Stadträten der
kreisangehörigen Kommunen zur Entscheidung vorgelegt, da die Bezirksregierung
Düsseldorf bei einer auch prozentual und wertmäßig so geringen neuen
Beteiligung der KWH an einer Gesellschaft auf eine Anzeige gemäß § 115 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) besteht. Aus diesem Grunde ist ein
entsprechender Kreistags- bzw. Ratsbeschluss erforderlich.
Begründung:
Die WEP Wärme-,
Energie- und Prozesstechnik GmbH (WEP) strebt die Teilnahme an einem
Wasserstoffprojekt im Kreis Heinsberg an. Hierzu bedarf es einer Beteiligung
der WEP an der Projektgesellschaft „H2HS Wasserstoffversorgung Heinsberg GmbH“.
Das Projekt
hat das Ziel, im Kreis Heinsberg ein integriertes Regio-Wasserstoffkonzept im
industriellen Maßstab zu entwickeln und umzusetzen. Projektbeteiligte sind
aktuell
-
Frauenrath
Beteiligungs GmbH (ausführende Stelle: A. Frauenrath BauConcept GmbH)
-
BMR
Umwelt GmbH (ausführende Stelle: BMR energy solutions GmbH)
-
NEUMAN
& ESSER GROUP (ausführende Stelle: NEA GREEN GmbH & Co. KG)
-
Veolia
Industriepark Deutschland GmbH.
Am Standort des Industrieparks
Heinsberg-Oberbruch soll im Rahmen des Projektes ein vollumfängliches
Wasserstoff-System errichtet werden, das im industriellen Maßstab zeigt, wie
die zukünftige nachhaltige Wasserstoffwirtschaft funktioniert. Mit Strom aus erneuerbaren
Energiequellen soll dabei mittels eines auf den lokalen Bedarf abgestimmten
Elektrolyseurs mit einer Leistung von 1 MW Wasserstoff erzeugt werden, der nach
Verdichtung und Speicherung vor Ort und in der näheren Umgebung Verwendung
finden soll.
Konkret
vorgesehen ist im ersten Schritt die Nutzung des lokal erzeugten Wasserstoffs
für den Verkehrssektor durch Bereitstellung an einer nicht-öffentlichen
Tankstelle. Abnehmer sollen die Busse zweier am Industriepark
Heinsberg-Oberbruch entlangführender Buslinien des ÖPNV sein. Der ÖPNV wird
seinen Fuhrpark durch Neuanschaffungen im Jahr 2024/2025 auf Busse mit
Brennstoffzellentechnik umstellen und kann dazu bereits bewilligte
Bundesfördermittel nutzen.
Perspektivisch
ist eine Erweiterung der Anlage angedacht, um Gewerbe-, Industrie- bzw.
nahegelegene Haushaltskunden zu integrieren, den sektorübergreifenden Ansatz
abzurunden und Wasserstoff zu wirtschaftlichen Konditionen in breite
Anwendungsfelder zu bringen.
Beispielsweise
könnten weitere potenzielle Kunden im oder in der Umgebung des Industrieparks
für die Umrüstung ihrer Flotten von schweren Nutzfahrzeugen auf
Brennstoffzellenantrieb mit grünem Wasserstoff versorgt werden.
Aus diesem
Grund wird für die Anlage ein modularer Aufbau gewählt, so dass das System zu
einem späteren Zeitpunkt erweiterbar ist und auf einen erhöhten
Wasserstoffbedarf durch den Zubau weiterer Elektrolyseure reagiert werden kann.
Abbildung: Darstellung
des Projektumfangs. In der ersten Ausbaustufe wird der Mobilitätssektor
bedient. Perspektivisch können durch eine modulare Anlagenerweiterung die
Sektoren Industrie und Haushalte eingebunden werden.
Neben der
Wasserstofferzeugung bietet die Anlage den Vorteil, dass auch die bei der
Elektrolyse anfallenden Nebenprodukte Sauerstoff und Wärme vor Ort genutzt
werden können. In unmittelbarer Nähe des Standortes der Anlage wird eine
Kläranlage betrieben, in der der aus der Elektrolyse anfallende Sauerstoff im
Belebungsbecken eingesetzt werden soll. Derzeit wird dort Luft über
Kompressoren zugeführt, deren Leistung bei Zuführung reinen Sauerstoffs
reduziert und eine Stromeinsparung erzielt werden kann. Des Weiteren kann die
bei der Elektrolyse erzeugte Wärme in das bestehende Fernwärmenetz des
Standorts eingespeist werden. Bei der sinnvollen Verwertung aller Stoffströme
können wichtige Erfahrungswerte gesammelt werden, um perspektivisch die
Wärmebereitstellung aus Wasserstofferzeugungsanlagen auch an anderen Standorten
sinnvoll umsetzen zu können.
Die zur
Erzeugung von grünem Wasserstoff benötigten Grünstrommengen sollen durch die
Bilanzkreise der WEP zur Verfügung gestellt werden, so dass hier
Dienstleistungsentgelte zu verbuchen sind und überschüssige Grünstrommengen an
dritte Letztverbraucher vermarktet werden können.
Projektgesellschaft „H2HS
Wasserstoffversorgung Heinsberg GmbH“ (H2HS)
Das Projekt
wird über eine Projektgesellschaft durchgeführt. Die Gesellschaft wurde bereits
(ohne Beteiligung der WEP) gegründet und am 09.12.2022 in das Handelsregister
des Amtsgerichtes Aachen unter HRB 26299 eingetragen. Sie hat ihren Sitz in
Heinsberg und verfügt über ein Stammkapital in Höhe von 25.000,00 €, eingeteilt
in 25.000 Anteile im Nennwert von je 1,00 €.
Gegenstand des
Unternehmens ist die Entwicklung, die Realisierung und der Betrieb einer
Wasserstoffproduktionsanlage, einer Wasserstofftankstelle und eines
Abstellplatzes für Autobusse in der Stadt Heinsberg sowie die Vermarktung von
Wasserstoff und aller anderen Stoffströme. Die Gesellschaft ist so zu führen,
dass der im vorstehenden Satz genannte öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt
wird.
Die o.g.
Projektpartner sind bereit, der WEP insgesamt 5.000 Anteile zum Nennwert zu
übertragen, so dass letztlich alle Gesellschafter eine Beteiligung an der
Gesellschaft in Höhe von 20 % halten würden.
Die
Geschäftsführung der Projektgesellschaft besteht derzeit aus zwei
Geschäftsführern und es ist vorgesehen, dass Herr Fabian Brücher - alleiniger Geschäftsführer
der WEP - ebenfalls zum Geschäftsführer bestellt wird, sobald die WEP
Gesellschafterin der Gesellschaft geworden ist. Durch diese Beteiligung an der
Geschäftsführung der Gesellschaft werden die unmittelbare
Einflussnahmemöglichkeit der WEP-Geschäftsführung auf Entscheidungsprozesse in
der Gesellschaft wie auch die Kontrolle der Gesellschaft in angemessener Weise
sichergestellt.
Verbunden mit
der Übernahme der Geschäftsanteile ist die sukzessive, anteilige Bereitstellung
von Eigenmitteln zur Finanzierung der Investitionen der Projektgesellschaft,
die in Abhängigkeit vom Projektfortschritt durch Einzahlung in die
Kapitalrücklage von den Gesellschaftern aufzubringen sind.
Für die
zunächst geplante Maßnahme der „Errichtung einer stationären Elektrolyseanlage
zur Herstellung von Wasserstoff in Verbindung mit einer noch zu errichtenden
oder in Ergänzung einer vorhandenen nicht öffentlich zugänglichen
Wasserstofftankstelle“, für die Investitionskosten in Höhe von rund 7,142 Mio.
€ veranschlagt werden, wurden bereits Fördermittel im Rahmen des
Landesprogramms NRW progres.nrw – Emissionsarme Elektromobilität in Höhe von
rd. 1,797 Mio € bewilligt. Nach Abzug der Fördermittel verbleiben Kosten in
Höhe von 5,345 Mio. €.
Es ist
beabsichtigt, zur Deckung der verbleibenden Kosten Fremdkapital in Form eines
Bankdarlehens in Höhe von rd. 3,741 Mio. € zu nutzen (entspricht 70 Prozent der
verbleibenden Kosten). Der restliche Betrag (30 Prozent der verbleibenden
Kosten) in Höhe von rd. 1,604 Mio. € soll über Eigenmittel der Gesellschaft
bereitgestellt werden. Die Fördermittelzuwendung kann erst nach Fertigstellung
und erfolgreicher Inbetriebnahme der Anlage abgerufen werden (voraussichtlich
Anfang 2025). Zur Deckung des bis zur Auszahlung der Fördermittel benötigten
Finanzmittelbedarfs (rd. 1,8 Mio. €, 360 T€ je Gesellschafter), ist die Hingabe
von verzinslichen Gesellschafterdarlehen mit einer kurzen Laufzeit (bis zu 2
Jahren) angedacht.
Es wurde eine
Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt, die in den Jahren ab 2027 zu einer
risikogerechten Eigenkapitalverzinsung kommt. Hierbei sind die Potentiale der
Umsatzsteigerung (Steigerung des H2-Absatzes in die Mobilität, Verkauf von
Wasserstoff an den Industriepark) noch unberücksichtigt.
Für weitere
Einzelheiten zur Gesellschaft und bezüglich der Einhaltung der Anforderungen
der Gemeindeordnung NRW wird auf den als Anlage 1 beigefügten
Gesellschaftsvertrag verwiesen.
Vorteile der Projektbeteiligung für WEP
Die
Beteiligung an der H2HS Wasserstoffversorgung Heinsberg GmbH ist aus Sicht der
WEP aus den folgenden Gründen sinnvoll:
Durch ihre
Beteiligung am ersten „integrierten Regio-Wasserstoffkonzept im industriellen
Maßstab“ im Kreis Heinsberg kann die WEP wertvolle Erfahrungen und Know-How für
künftige Projekte sammeln, von denen auch der Stadtwerke Dinslaken-Konzern
(SD-Konzern) und ggf. der NEW-Konzern insgesamt profitieren kann. Die WEP
schafft Verbindungen mit den am Konsortium beteiligten Unternehmen auch über
das Projekt „H2HS“ hinaus, die ggf. für weitere Zukunftsprojekte nutzbar sein
können. Das in diesem Pilotprojekt erprobte Wasserstoffkonzept kann auf andere
Standorte übertragen werden.
Gemäß § 108 lit a GO NRW i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO NRW bedarf es
hinsichtlich des Erwerbs der Geschäftsanteile der vorherigen Zustimmung des Kreistages. Die
Entscheidung des Kreistages steht unter dem Vorbehalt, dass das
Anzeigeverfahren gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO NRW bei der
Aufsichtsbehörde ohne Beanstandungen abgeschlossen wird.
Finanzierung:
Für den Haushalt der Stadt Geilenkirchen ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.