Betreff
Information zum Sachstand Bauarbeiten am Brückenbauwerk L 228 über die DB in Lindern
Vorlage
2854/2023
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Auf Anfrage der Verwaltung zum aktuellen Sachstand der Bauarbeiten am Brückenbauwerk der L 228 über Bahnstrecke in Lindern teilt der Abteilungsleiter Bau des Landesbetriebes Straßenbau folgendes mit:

 

Es war vorgesehen, die überalterten Brückenkappen (Anm.: seitl. Bereiche der Brücke mit Gehwegen und Geländern) mit den auskragenden Berührungsschutzplatten (Anm.: Platten über den Fahrdrähten), sowie die Bauwerksabdichtung zu erneuern.

Um den Bauwerkskappen neuen Halt zu geben, war beabsichtigt, zusätzliche Bewehrung im Bereich des Kragarmes einzubauen. Hierzu sollten ca. 8 – 10 cm tiefe Schlitze mit Höchstdruckwasserstrahlen quer zum Bauwerk in die Betonoberfläche gestrahlt werden, um dort die zusätzliche Bewehrung einbauen zu können.

Bis zu diesem Punkt liefen die Arbeiten planmäßig.

 

Das Bauwerk wurde im Jahr 1968 gebaut. Zu dieser Zeit wurden gerne Hohlkästen, die auf der unteren Bewehrung aufliegen, in den Überbau integriert, um Material und somit Gewicht zu sparen.

Bei den Strahlarbeiten wurde nach den ersten Metern festgestellt, dass sich die Hohlkästen nicht an der planmäßigen Stelle befinden, sondern während der Bauphase aufgeschwommen sind.

Erkennbar wurde dies, weil bei den Strahlarbeiten bereits nach wenigen Metern „Durchschüsse“ entstanden und der Beton lediglich 12 cm dick ist, statt der planmäßigen 30 cm.

Da dies eine nicht vertretbare Schwächung des Bauwerks durch die Schlitze darstellt, wurden die Arbeiten daraufhin unverzüglich eingestellt und nach Eruierung der Ursachen und statischer Neuberechnung des Bauwerkes wiederaufgenommen.

 

Aktueller Stand ist:

Die Bauwerkskappe des 1. Bauabschnittes (westl. Brückenseite) wurde am 20.06.2023 betoniert und im Anschluss sind die Asphaltarbeiten ausgeführt worden. Somit ist der 1. Bauabschnitt nun abgeschlossen und in KW 32/33 ist die Umlegung der Verkehrsführung für den 2. Bauabschnitt geplant. Wenn die Maßnahme abgeschlossen ist, wird die Brücke nur auf einem Fahrstreifen befahrbar sein, da es aus statisch konstruktiver Sicht notwendig ist, den motorisierten Verkehr zwischen die Träger mit den aufgeschwommenen Hohlkörpern zu drängen. Nur auf diese Art kann die Tragfähigkeit des Bauwerks sichergestellt werden. Langfristig ist ein Ersatzneubau des Brückenbauwerks unumgänglich.

 

In einem Ortstermin am 04.08.2023 mit Vertretern von Straßen.NRW, der WestVerkehr, der hiesigen Straßenverkehrsbehörde sowie des Tiefbauamtes wurde die mögliche Verkehrsführung für dieses Szenario besprochen. Hierzu wurde folgendes festgelegt:

 

Wegen der Kurvenlage, dem vorhandenen Bewuchs und den vorhandenen Fahrbahneinengungen wurde ein erster Vorschlag die zukünftige Engstelle nur mit Beschilderung zu regeln, aufgrund der starken Einschränkung der Sicht verworfen.

Darüber hinaus ist zwischen dem Bauwerk und den vorhandenen Fahrbahneinengungen ein Begegnungsverkehr Bus/Bus bzw. Lkw/Bus nicht möglich.

 

Einvernehmlich wurde besprochen, bis zum Ersatzneubau des Bauwerkes die einstreifige Verkehrsführung auf der Brücke mittels Lichtsignalanlage zu regeln und in der Vorbeschilderung die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen.

 

Der Landesbetrieb ist hier als Straßenbaulastträger, aufgrund der Lage der Brücke außerhalb der Ortsdurchfahrt sowie im Zuge der Baumaßnahme selbst für die verkehrsrechtliche Anordnung zuständig.

 

Eine zeitliche Perspektive, wann ein Neubau der Brücke erfolgt, kann derzeit noch nicht gegeben werden.