Betreff
Hinter den Höfen und Emesfeld - Beratung und Beschlussfassung über die Vorentwurfsplanung zur endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen und teilweisen Erneuerung der Kanäle; Beschluss zur Durchführung einer Einwohnerversammlung
Vorlage
2856/2023
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Planvorentwürfe werden zur Vorstellung in einer Einwohnerversammlung verabschiedet. Der Rat der Stadt beschließt die Durchführung eine Einwohnerversammlung und benennt folgende Vertreter:innen der Fraktionen als Teilnehmer:innen an der Versammlung:

-         CDU (4 Plätze)

-         Freie Bürgerliste (2 Plätze)

-         Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (1 Platz)

-         SPD (1 Platz)

-         FDP (1 Platz)

 


Sachverhalt:

 

Für das Haushaltsjahr 2024 ist die Herstellung der Verkehrsanlage sowie die Teilerneuerung des Kanals Hinter den Höfen in Grotenrath vorgesehen. Die Planungsleistungen für die Maßnahmen wurden bereits im letzten Jahr an das Ingenieurbüro Achten + Jansen aus Aachen vergeben. Grund für die Straßenbaumaßnahme ist die über weite Strecken nicht ausgebaute Verkehrsfläche und der nicht frostsichere Aufbau der vorhandenen, teilweise lediglich ca. 3 m breiten Asphaltbefestigung sowie der mit Schotter befestigten Randbereiche.  Im Kanalbau ist im Bereich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 93 zwischen Ulweg und Emesfeld eine Ergänzung des Netzes erforderlich. Der vorhandene Mischwasserkanal oberhalb Emesfeld bis Küfenweg soll im weiteren Ausbau hydraulisch vergrößert werden, um die Abflusssituation in Grotenrath zu verbessern. Auch im Emesfeld ist eine hydraulische Vergrößerung der Kanäle von DN 400 auf DN 600 erforderlich. Da im Zuge des Kanalbaus die bisher noch nicht mit einem frostsicheren Straßenaufbau erstmalig hergestellte Verkehrsanlage weiterstgehend in Anspruch genommen wird, ist auch hier ein Ausbau der Straße erforderlich.

 

Das Ingenieurbüro Achten+Jansen hat zwei Varianten zur Verkehrsflächengestaltung entwickelt. Beide Varianten sind aufgrund der geringen vorhandenen Breiten als Mischverkehrsflächen geplant. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Anordnung der Oberflächenmaterialien, die in Variante 1 einen optisch abgesetzten Gehbereich auf einer Straßenseite und in Variante 2 auf beiden Seiten aufweiset. Weitere Unterschiede ergeben sich in der Anzahl der möglichen Parkplätze im öffentlichen Raum sowie der erzielbaren Wirkung der verkehrsberuhigenden Maßnahmen.

Der Behindertenbeauftragte wurde im Vorfeld der Sitzung über die beabsichtigten Planvarianten informiert.

Beide Varianten werden dem Ausschuss in der Sitzung zur Beratung vorgestellt.

 

Die Planungen sollen in einer Einwohnerversammlung vorgestellt werden. Die Durchführung ist für den 27.09.2023 um 19.00 Uhr vorgesehen.

Auf Grundlage des Ergebnisses der Einwohnerversammlung könnte die Planung als Bauentwurf dann in der Sitzung des Rates am 08.11.2023 verabschiedet werden.

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Die Haushaltsmittel stehen unter dem Produkt-Sachkonto 11.538.01.19-091100 (Kanal) und 12.541.01.06-091100 (Straße) im Haushalt zur Verfügung.

 

 


Anlagen:

 

Jeweils 3 Lagepläne Variante 1 und Variante 2