Beschlussvorschlag:
Der
beigefügte Satzungsentwurf wird verabschiedet.
Sachverhalt:
Seit
dem Schuljahr 2021/2022 werden die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme der
außerunterrichtlichen Betreuungsangebote - Vormittagsbetreuung und Offene
Ganztagsschule - in den sechs Grundschulen und in der Städtischen Realschule
auf der Grundlage einer Beitragssatzung erhoben. Bis dahin erfolgte der Einzug
der Elternbeiträge durch den Maßnahmeträger MalteserWerke gGmbH.
Anlässlich
einer überörtlichen Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wurde dieses System
der Beitragserhebung durch den Maßnahmeträger moniert. Da es sich bei den
Elternbeiträgen um öffentlich-rechtliche Zahlungsverpflichtungen handelt,
dürfen diese nur auf Grundlage einer Satzung erhoben werden und müssen dann
auch durch einen entsprechenden Beitragsbescheid festgesetzt werden.
Dieses
Prüfungsergebnis hat die Verwaltung zum Anlass genommen, einen entsprechenden
Satzungsentwurf zu erarbeiten, der auch vom Rat verabschiedet wurde und zum
01.08.2021 in Kraft getreten ist. Dabei wurden die bis dahin geltenden Beträge
unverändert übernommen. Seitdem beträgt der Beitrag einheitlich 65,- €
monatlich. Eine Reduzierung auf 35,- € monatlich gilt für Geschwisterkinder,
für Empfänger bestimmter Sozialleistungen gilt eine vollständige
Beitragsbefreiung.
Bereits
bei der damaligen Beschlussfassung wurde darauf hingewiesen, dass nach den
einschlägigen Rechtsgrundlagen des SGB VIII und des KiBiz Elternbeiträge nach
sozialen Gesichtspunkten zu staffeln sind, so wie dies auch von den
Kita-Elternbeiträgen bekannt ist. Bei der Umstellung wurde hierauf aber bewusst
aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen zunächst verzichtet. Nunmehr ist
es aber angezeigt, die notwendige Änderung zu vollziehen.
Die
Verwaltung hat sich hinsichtlich der Höhe der Beiträge zum einen an der
Struktur vergleichbarer Nachbarkommunen und zum anderen an der
Einkommensstaffelung der Tabelle für die Kita-Elternbeiträge orientiert.
Insbesondere wird vorgeschlagen, ein Einkommen bis zu 30.000,- € sowie Bezieher
von Sozialleistungen und Geschwisterkinder freizustellen. Der bislang für die
Vormittagsbetreuung erhobene Beitrag von 30,- € soll auf 40,- € angehoben
werden.
Der
Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt. Die Satzung soll zum
Schuljahresbeginn 2024/2025 in Kraft treten und die bisherige Satzung ablösen.