Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten in den städtischen Schulen
Vorlage
2861/2023
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der beigefügte Satzungsentwurf wird verabschiedet.


Sachverhalt:

 

Seit dem Schuljahr 2021/2022 werden die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme der außerunterrichtlichen Betreuungsangebote - Vormittagsbetreuung und Offene Ganztagsschule - in den sechs Grundschulen und in der Städtischen Realschule auf der Grundlage einer Beitragssatzung erhoben. Bis dahin erfolgte der Einzug der Elternbeiträge durch den Maßnahmeträger MalteserWerke gGmbH.

 

Anlässlich einer überörtlichen Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wurde dieses System der Beitragserhebung durch den Maßnahmeträger moniert. Da es sich bei den Elternbeiträgen um öffentlich-rechtliche Zahlungsverpflichtungen handelt, dürfen diese nur auf Grundlage einer Satzung erhoben werden und müssen dann auch durch einen entsprechenden Beitragsbescheid festgesetzt werden.

 

Dieses Prüfungsergebnis hat die Verwaltung zum Anlass genommen, einen entsprechenden Satzungsentwurf zu erarbeiten, der auch vom Rat verabschiedet wurde und zum 01.08.2021 in Kraft getreten ist. Dabei wurden die bis dahin geltenden Beträge unverändert übernommen. Seitdem beträgt der Beitrag einheitlich 65,- € monatlich. Eine Reduzierung auf 35,- € monatlich gilt für Geschwisterkinder, für Empfänger bestimmter Sozialleistungen gilt eine vollständige Beitragsbefreiung.

 

Bereits bei der damaligen Beschlussfassung wurde darauf hingewiesen, dass nach den einschlägigen Rechtsgrundlagen des SGB VIII und des KiBiz Elternbeiträge nach sozialen Gesichtspunkten zu staffeln sind, so wie dies auch von den Kita-Elternbeiträgen bekannt ist. Bei der Umstellung wurde hierauf aber bewusst aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen zunächst verzichtet. Nunmehr ist es aber angezeigt, die notwendige Änderung zu vollziehen.

 

Die Verwaltung hat sich hinsichtlich der Höhe der Beiträge zum einen an der Struktur vergleichbarer Nachbarkommunen und zum anderen an der Einkommensstaffelung der Tabelle für die Kita-Elternbeiträge orientiert. Insbesondere wird vorgeschlagen, ein Einkommen bis zu 30.000,- € sowie Bezieher von Sozialleistungen und Geschwisterkinder freizustellen. Der bislang für die Vormittagsbetreuung erhobene Beitrag von 30,- € soll auf 40,- € angehoben werden.

 

Der Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt. Die Satzung soll zum Schuljahresbeginn 2024/2025 in Kraft treten und die bisherige Satzung ablösen.