Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den Bau einer weiteren Unterkunft für
geflüchtete Menschen in der vorgestellten Bauweise. Die notwendigen
Planungskosten werden im laufenden Haushaltsjahr außerplanmäßig zur Verfügung
gestellt.
Sachverhalt:
Insbesondere aufgrund des Krieges in der Ukraine ist die
Anzahl der zugewiesenen und hier unterzubringenden geflüchteten Menschen weiterhin
enorm angestiegen. Durch eine vorausschauende Planung ist es bislang gelungen,
den Bedarf, der die städtischen Kapazitäten übersteigt, in angemieteten
Privatwohnungen zu decken und so eine Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen,
wie z. B. Turnhallen zu vermeiden. Es ist zu erwarten, dass die Zahl der
unterzubringenden Personen auf längere Zeit auf einem konstant hohen Niveau
verbleiben wird und somit die Kapazitäten auf dem privaten Wohnungsmarkt
alsbald erschöpft sein werden.
Aufgrund des hohen Bedarfes an Unterkünften für geflüchtete
Menschen, insbesondere für Familien, soll neben den beiden vorhandenen,
dreigeschossigen Unterkünften an der Friedensburg, bei denen aus baulichen
Gründen keine Erweiterung in Form einer Aufstockung möglich ist, eine
viergeschossige Unterkunft als zweiter Bauabschnitt realisiert werden.
Lag der Schwerpunkt der damaligen Grundrissgestaltung der
vorhandenen Baukörper eher bei alleinstehenden Personen, wird der Zuschnitt der
neuen Wohnungen auf eine Unterbringung von Familien ausgerichtet. Die Planung würde
so flexibel gestaltet, dass im Erdgeschoss eine Kita-Nutzung möglich wäre.
Für die reinen baulichen Kosten sind inklusive eines geringen
GU-Zuschlags im Rahmen einer Grobkostenschätzung 3.800.000 € (brutto) erfasst
worden. Die erforderlichen Nebenkosten und Planungskosten werden auf 500.000 € (brutto)
geschätzt, so dass sich eine Gesamtsumme der Grobkostenschätzung von 4.300.000
€ ergibt.
Die Verwaltung würde gerne mit den Planungsleistungen für die Unterkunft
möglichst in diesem Haushaltsjahr noch beginnen. Dafür wäre zunächst ein
Beschluss über eine außerplanmäßige Auszahlung erforderlich. Für das kommende
Haushaltsjahr 2024 würde die Verwaltung die erforderlichen Mittel
veranschlagen.
Für die Schaffung von Wohnraum für geflüchtete Menschen wurde
die Wohnraumförderung des Landes sukzessive ausgebaut. Die Finanzierung könnte
zu großen Teilen über zinsgünstige (0,5 %) bzw. in den ersten fünf Jahren sogar
zinsfreie Darlehen erfolgen. Zudem
gewährt das Land einen 40 %igen Tilgungsnachlass. Für bestimmte Merkmale
(Klimaanpassung, Barrierefreiheit, Energieeffizienz) sind noch höhere Zuschüsse
möglich. Ggf. kann eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen erfolgen.
Hierzu erfolgen derzeit noch Recherchen. Ein erstes Gesamtfinanzierungskonzept
wird bis spätestens zur Ratssitzung am 13.09.2023 nachgereicht.
Da zunächst nur ein Planungsauftrag vergeben werden soll und
im laufenden Jahr nur geringfügige Ausgaben anfallen, können die Mittel
außerplanmäßig bereitgestellt werden (§ 81 Abs. 3 GO), gleichwohl sind sie
erheblich und bedürfen einer Genehmigung durch den Rat (§ 83 Abs. 2 GO).
Deckungsmittel stehen durch Einsparungen bei anderen Investitionsvorhaben zur
Verfügung. Die genauen Kosten samt Deckungsvorschlag werden ebenfalls bis
spätestens zur Ratssitzung am 13.09.2023 nachgereicht.