Beschlussvorschlag:
Die außer- und überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden genehmigt.
Sachverhalt:
Über Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang und Bedeutung erheblich sind, hat der Rat nach § 83 Abs. 2 GO NRW zu entscheiden.
Überplanmäßige Aufwendungen
Für die Instandsetzung des Parkplatzes vor der Kreissparkasse wurde bekanntlich über einen Wiederaufbauplan eine Förderung des Landes beantragt. Diese Förderung wurde noch nicht bewilligt, es wurde jedoch ein vorzeitiger Maßnahmebeginn gestattet. Für die Durchführung der Arbeiten ist daher eine Erhöhung des Ansatzes erforderlich, der durch die Mehreinnahmen über die Landesförderung gedeckt ist.
Überplanmäßige Aufwendungen
Das Rathaus soll mit einer Notstromversorgung vergleichbar der für das Feuerwehrgerätehaus Geilenkirchen ausgestattet werden, um im Fall eines außergewöhnlichen Schadensereignisses funktionsfähig zu sein. Damit soll der Grundbetrieb der Ämter in einer solchen Lage gewährleistet sein als auch der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) handlungsfähig.
Es handelt sich um ein dieselbetriebenes Aggregat, die Kosten belaufen sich auf ca. 25.000 €. Darüber hinaus sind Anpassungen an der Haustechnik erforderlich, die aber aus dem laufenden Unterhalt getragen werden. Auf Grund von Lieferzeiten von mindestens sechs Monaten soll zeitnah eine Bestellung erfolgen. Die Deckung kann über nicht benötigte Mittel aus der Kanalbaumaßnahme Fliegerhorstsiedlung erfolgen.
Produkt,
Sachkonto, Maßnahme |
Bezeichnung der Maßnahme und
Deckungsvorschlag |
Ansatz 2023 |
außerplanmäßig /überplanmäßig |
Aufwand |
Auszahlung |
02.128.01.0 071100 591100 |
Zivil- und
Katastrophenschutz Maschinen,
technische Anlagen Deckung Die Auszahlung wird durch nicht benötigte Mittel
aus Baumaßnahmen (Produkt 11.538.01.0, SK 091100) gedeckt. Außergewöhnliche
Aufwendungen Deckung Die
Leistungen werden durch Mehreinnahmen bei den Außerordentlichen Erträgen
(SK 4911100) gedeckt |
0,00 € 133.442 € |
25.000 € 270.000 € |
X |
X X |