Betreff
Beschlussfassung über die Einführung einer Rechnungsprüfungsordnung für das Prüfungswesen im Bereich der Stadt Geilenkirchen
Vorlage
2889/2023
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die im Entwurf beigefügte Rechnungsprüfungsordnung mit In-Kraft-Treten zum 01.01.2024.

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Geilenkirchen verfügt derzeit noch nicht über eine vom Rat beschlossene Rechnungsprüfungsordnung, welche neben den grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ergänzende Regelungen zu Stellung, Aufgaben und Organisation der örtlichen Rechnungsprüfung der Kommune enthält.

 

Es wird vorgeschlagen, eine solche Prüfungsordnung zum 01.01.2024 für das Prüfungswesen im Bereich der Stadt Geilenkirchen einzuführen.

 

Der beigefügte Entwurf einer Rechnungsprüfungsordnung folgt in wesentlichen Teilen einer Muster-Rechnungsprüfungsordnung (Muster-RPO) des Instituts der Rechnungsprüfer   e. V. (IDR e. V.), welche von dort als Vorlage sowohl für Kommunen als auch sonstige Behörden herausgegeben wurde. Notwendige spezifische Bestimmungen für das Prüfungswesen vor Ort haben im Entwurf Berücksichtigung gefunden; auch die vom Rat zuletzt festgelegte Wertgrenze für die Visa-Kontrolle von Anordnungen und Vergaben durch die örtliche Rechnungsprüfung (siehe Vorlage Nr. 1870/2020) ist in den Entwurf eingegangen.

 

Viele umliegende Kommunen, die eine örtliche Rechnungsprüfung unterhalten, haben ihre jeweilige Rechnungsprüfungsordnung ebenfalls auf der Grundlage dieses Musters formuliert.