Betreff
Aufstellung des Haushaltsplanes 2024 für das Jugendamt
Vorlage
2897/2023
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Anlage aufgeführten Haushaltsansätze in den Gesamthaushalt der Stadt Geilenkirchen für das Jahr 2024 einzustellen und zu verabschieden.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 7 Abs. 5 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Geilenkirchen spricht der Jugendhilfeausschuss eine Beschlussempfehlung an den Rat zur Aufstellung des Haushaltsplanes aus.

 

Die anliegende Aufstellung zeigt die von der Verwaltung vorgeschlagenen Haushaltsansätze in den vom Jugendamt bewirtschafteten Untersachkonten und die mehrjährige finanzielle Entwicklung in den Aufgabenbereichen des Jugendamtes.

 

Im Folgenden werden die Planungen zu sich stark verändernden Haushaltsansätzen erläutert. Unter anderem werden hier die Kostensteigerungen im Bereich der Heimerziehung sichtbar, die Folge der unter Top 3 geschilderten Entwicklungen sind.

 

 

  1. Sachkonto 45600.76020 Kosten der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Minderjährige außerhalb von Einrichtungen

Ansatz 2023: 850.000€ Planung 2024: 1.300.000 €

 

Die Erhöhung des Haushaltsansatzes im vorliegenden Sachkonto ist vor allem auf die massiv angestiegene Fallzahl von bewilligten Integrationshilfen zurückzuführen. Lag die durchschnittliche Fallzahl von bewilligten Integrationshilfen im Jahr 2022 bei durchschnittlich 25 Fällen, ist die Zahl im Jahr 2023 auf durchschnittlich 40 angestiegen. Die weiteren Ausgestaltungsformen der Eingliederungshilfen wie die Autismustherapie, die LRS- und Dyskalkulieförderung sowie das therapeutische Reiten sind stabil geblieben. Nach einer Veröffentlichung von statistischen Daten durch das Land haben sich in Nordrhein-Westfalen die Fallzahlen im Bereich der Eingliederungshilfe von 2010 bis 2022 verdreifacht. Diese Entwicklung ist auch in Geilenkirchen zu beobachten. Lag die durchschnittliche Fallzahl im Jahr 2010 bei 24 Fällen, so werden im Jahr 2023 durchschnittlich 73 Fälle bewilligt.

 

Im ersten und zweiten Pandemiejahr wurden aufgrund der Schulschließungen die Integrationshilfen nicht durchgeführt und demzufolge auch nicht abgerechnet. Die Folge war, dass viele Integrationshilfen, die beim Träger im Rahmen einer Honorartätigkeit beschäftigt waren, sich ein anderes Arbeitsfeld gesucht haben. Nachdem im Jahr 2022 der reguläre Schulbetrieb wiederaufgenommen wurde, konnten zunächst aufgrund fehlender Integrationshelfer die Hilfen nicht im vorherigen Umfang durchgeführt werden, weshalb geringere Kosten entstanden. Mittlerweile konnten wieder mehr Integrationshelfer bei den Trägern angestellt und somit auch mehr Hilfefälle durchgeführt werden.

 

Hinzu kommt, dass durch die Pandemie ein Anstieg der seelischen Belastungen bei jungen Menschen zugenommen hat und daraus ein größerer Hilfebedarf resultiert. Mittelfristiges Ziel ist es, sogenannte Poollösungen an Schulen zu schaffen. Dies bedeutet, dass an Schulen ein fester Stamm an Integrationshelfern tätig ist, die je nach Bedarf in den einzelnen Klassen eingesetzt werden können. Hierdurch würden deutliche Synergieeffekte entstehen und eine Reduzierung der Kosten mit einhergehender Inklusion der Schüler mit einer seelischen Behinderung erfolgen. Erste Gespräche hierzu wurden bereits durch das Fachamt geführt.

 

  1. Sachkonto 45600.77010 Kosten für Inobhutnahmen und Herausnahmen

Ansatz 2023: 150.000 € Planung 2024 170.000€

 

Die Fallzahlentwicklung im Rahmen der Inobhutnahmen ist in den Jahren 2022 und 2023 weitestgehend stabil und bewegt sich auf dem gleichen Niveau. Eine Erhöhung des Sachkontos ist dennoch erforderlich, da Kinder und Jugendliche längere Zeit in der Inobhutnahmestelle verweilen und hierdurch mehr Kosten entstehen. Begründet ist dies mit der aufwendigeren Suche nach geeigneten stationären Anschlussmaßnahmen in Einrichtungen der Heimerziehung. Hierzu wird die Verwaltung nochmals explizit in der Sitzung in einem gesonderten Tagesordnungspunkt berichten.

 

Ein weiterer Faktor für die Kostensteigerung bei den Inobhutnahmen ist die steigende Anzahl an unbegleiteten minderjährigen Ausländern, die in der Regel bis zur weiteren familiengerichtlichen Klärung vorläufig in Obhut genommen werden müssen.

 

  1. Sachkonto 45500.77000 Kosten der Unterbringung in Heimerziehung

Ansatz 2023: 3.500.000€ Planung 2024: 3.400.000€

 

Insgesamt 7 Jugendliche, deren Fall derzeit noch unter diesem Sachkonto geführt wird, werden im Laufe des nächsten Jahres volljährig. Im Rahmen der Volljährigkeit fallen die Kosten damit zukünftig unter die Hilfeart „Hilfe für junge Volljährige in stationären Einrichtungen“. Eine Reduzierung des Planungsansatzes im vorliegenden Sachkonto kann nur begrenzt erfolgen, da die Tagessätze im stationären Bereich absehbar im Laufe des nächsten Jahres erheblich steigen werden. Ebenso wird die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer vermutlich im nächsten Jahr steigen. Die Kosten in diesen Fällen werden ebenfalls aufgrund der Unterbringung der Jugendlichen aus diesem Sachkonto bestritten.

 

  1. Sachkonto 45600.77000 Hilfe für junge Volljährige in stationären Einrichtungen

Ansatz 2023: 650.000€ Planung 2024: 1.300.000€

 

Wie unter dem Punkt 3. angeführt, werden im nächsten Jahr insgesamt 7 Jugendliche volljährig. Eine Beendigung der Maßnahme mit einhergehender Verselbstständigung in eine eigene Wohnung mit Beginn der Volljährigkeit ist in den meisten Fällen nicht geboten und würde einen entscheidenden negativen Einschnitt für die Jugendlichen in einer wichtigen Phase der Entwicklung darstellen. Auch entspräche ein entsprechendes Vorgehen nicht der Lebensrealität von Jugendlichen, die in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen. Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, welches seit Juni 2021 in Kraft getreten ist, die Anspruchsgrundlage zur Hilfegewährung bei Volljährigen gestärkt hat. Neben der Fallzahl erhöhen sich die Kosten der Hilfeart auch hier durch zu erwartende starke inflationär bedingte Kostensteigerungen der Leistungserbringer.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         

 

  1. Sachkonto 45500.16210 Erstattung von Kosten durch andere Sozialleistungsträger

Ansatz 2023: 1.500.000€ Planung 2024: 1.500.000€

 

Dieses Sachkonto ist ein Einnahmekonto, in dem sämtliche Kostenerstattungen von anderen Kostenträgern an die Stadt Geilenkirchen geführt werden. U.a. werden die Kostenerstattungen des Landes für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer gebucht. Da auch im nächsten Jahr mit dem Zuzug entsprechender Personen zu rechnen ist, kann der Ansatz aus 2023 auch für das Haushaltsjahr 2024 übernommen werden.

 

  1. Sachkonto 45300.77000 Kosten der gemeinsamen Unterbringung von Müttern/Vätern mit ihren Kindern

Ansatz 2023: 280.000 € Planung 2024: 150.000€

 

Die Hilfe nach § 19 SGB VIII ist eine sehr kostenintensive Hilfe, da neben den Unterbringungskosten des Kindes auch die Unterbringungskosten des jeweiligen Elternteils finanziert werden. Demnach wirken sich bereits wenige Fälle stark auf den Haushaltsansatz aus. Die für das Jahr 2023 ursprünglich erwarteten zwei Fälle mussten nicht finanziert werden. Für das Jahr 2024 wird voraussichtlich ein Fall finanziert werden müssen, so dass der Ansatz aus jetziger Sicht entsprechend zu senken ist. 

 

  1. Sachkonto 45500.76000 Kosten der Unterbringung in Vollzeitpflege

Ansatz 2023: 850.000 € Planung: 2024 950.000 €

 

Eine Unterbringung in einer Pflegefamilie ist, gerade bei jungen Kindern, häufig pädagogisch sinnvoller und auch aus finanzieller Hinsicht als kostengünstigere Alternative zur Heimunterbringung zu bevorzugen. Für das Jahr 2024 wird von 50 Fällen ausgegangen. Dies wäre ein Zuwachs von 5 Fällen bezogen auf das Jahr 2022. Hinzu kommt die jährliche Steigerung der vom Landschaftsverband Rheinland vorgegeben Lebenshaltungskosten und Erziehungssätze, die die Steigerung der Planungsansätze für das Jahr 2024 begründen.

 

  1. Sachkonto 45500.76010 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Ansatz 2023: 250.000 € Planung für 2024: 250.000 €

 

Für das Haushaltsjahr 2023 wurden Kosten für zwei Fälle eingeplant, von denen jedoch nur einer finanziert werden musste. Da zwischenzeitlich jedoch eine weitere Jugendliche in einer Auslandsmaßnahme untergebracht wurde, welche nach § 35 SGB VIII erbracht wird, musste der Ansatz aus dem Jahr 2023 übernommen werden. Der hohe erzieherische Bedarf der Jugendlichen konnte nicht über eine Unterbringung in einer deutschen Jugendhilfeeinrichtung abgedeckt werden. Die Zuständigkeit des hiesigen Jugendamtes ergab sich lediglich aus dem Umzug der Elternteile, so dass eine frühzeitige und präventive Fallbearbeitung des Geilenkirchener Jugendamtes nicht möglich war.

 

  1. Sachkonto 45600.77020 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Ansatz 2023: 3.000 € Planung für 2024: 60.000€

 

Unter diesem Sachkonto werden die Hilfen im Rahmen der sozialpädagogischen Einzelbetreuung für Volljährige gelistet. Derzeit werden 3 unbegleitete minderjährige Ausländer pädagogisch ambulant in einer eigenen Wohnung betreut. Sowohl die Kosten für die eigene Wohnung, als auch die Kosten für die pädagogischen Fachleistungsstunden werden über dieses Sachkonto gedeckt.

 

  1. Sachkonto 45500.76060 Kosten für Sozialpädagogische Familienhilfe

Ansatz 2023: 360.000€ Planung für 2024: 400.000 €

 

Die Fallzahl in den vergangenen Jahren in dieser Hilfeart ist weitestgehend stabil. Die Erhöhung des Planungsansatzes ist auf die Erhöhung der Entgelte pro Fachleistungsstunde auf Seiten der Träger begründet.

 

  1. Sachkonto 45300.76020 Kosten für begleitete Umgangskontakte

Ansatz 2023: 20.000 € Planung für 2024: 4000€

 

Im letzten Jahr wurde die Kosten für die Durchführung von begleiteten Umgangskontakten im Kontext einer Hilfe zur Erziehung zentral über dieses Sachkonto gedeckt. Um die Erbringung dieser Leistung jedoch besser den Fällen zuordnen zu können, werden die Kosten für begleitete Umgangskontakte wieder den jeweiligen Sachkonten der einzelnen Hilfearten zugeordnet, so dass sich der Planungsansatz nur auf Fälle bezieht, bei denen durch das Familiengericht ein begleiteter Umgangskontakt angeordnet wurde und keine weitere finanziellen Hilfeleistungen erfolgen.

 

  1. Sachkonto 41410.00036 Landesmittel für die Übernahme von Aufgaben nach dem Landeskinderschutzgesetz

Ansatz 2023: 0 € Planung für 2024: 146.000 €

 

Die Stadt Geilenkirchen erhält im Rahmen der Regelungen des Landeskinderschutzgesetzes vom Land jährlich einen finanziellen Zuschuss zur Umsetzung der erforderlichen personellen Maßnahmen. Durch den Landeszuschuss kann die halbe Stelle einer/s Netzwerkkoordinators/in sowie die Stelle einer/s VerfahrenslotsIn refinanziert werden. Die Stelle der NetzwerkkoordinatorIn wurde zwischenzeitlich durch eine Umsetzung eigenen Personals besetzt. Die Stelle der/des VerfahrenslotsIn wird zum 01.12.2023 besetzt werden.

 

 

  1. Finanzierung der Kindertagesbetreuung

 

Im Bereich der Kindertageseinrichtungen sind die finanziellen Planungen weitestgehend durch das Finanzierungssystem nach dem Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) vorgegeben. Die Erhöhung der Ansätze basiert sowohl auf der Einnahme- als auch auf der Ausgabeseite zum einen durch die allgemeine Teuerungsrate im Rahmen der stark gestiegenen Inflation und der hierzu erwarteten Fortschreibungsrate des Landes für die Finanzierung der Betriebskosten der Einrichtungen als auch auf der Ausweitung des Betreuungsangebotes durch die Schaffung neuer Kita-Plätze.