Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Anlage
aufgeführten Haushaltsansätze in den Gesamthaushalt der Stadt Geilenkirchen für
das Jahr 2024 einzustellen und zu verabschieden.
Sachverhalt:
Gemäß § 7 Abs. 5
der Satzung für das Jugendamt der Stadt Geilenkirchen spricht der Jugendhilfeausschuss
eine Beschlussempfehlung an den Rat zur Aufstellung des Haushaltsplanes aus.
Die anliegende
Aufstellung zeigt die von der Verwaltung vorgeschlagenen Haushaltsansätze in
den vom Jugendamt bewirtschafteten Untersachkonten und die mehrjährige
finanzielle Entwicklung in den Aufgabenbereichen des Jugendamtes.
Im Folgenden werden
die Planungen zu sich stark verändernden Haushaltsansätzen erläutert. Unter
anderem werden hier die Kostensteigerungen im Bereich der Heimerziehung
sichtbar, die Folge der unter Top 3 geschilderten Entwicklungen sind.
- Sachkonto 45600.76020
Kosten der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Minderjährige
außerhalb von Einrichtungen
Ansatz 2023: 850.000€ Planung
2024: 1.300.000 €
Die Erhöhung des Haushaltsansatzes im vorliegenden Sachkonto ist vor
allem auf die massiv angestiegene Fallzahl von bewilligten Integrationshilfen
zurückzuführen. Lag die durchschnittliche Fallzahl von bewilligten
Integrationshilfen im Jahr 2022 bei durchschnittlich 25 Fällen, ist die Zahl im
Jahr 2023 auf durchschnittlich 40 angestiegen. Die weiteren
Ausgestaltungsformen der Eingliederungshilfen wie die Autismustherapie, die
LRS- und Dyskalkulieförderung sowie das therapeutische Reiten sind stabil
geblieben. Nach einer Veröffentlichung von statistischen Daten durch das Land
haben sich in Nordrhein-Westfalen die Fallzahlen im Bereich der
Eingliederungshilfe von 2010 bis 2022 verdreifacht. Diese Entwicklung ist auch
in Geilenkirchen zu beobachten. Lag die durchschnittliche Fallzahl im Jahr 2010
bei 24 Fällen, so werden im Jahr 2023 durchschnittlich 73 Fälle bewilligt.
Im ersten und zweiten Pandemiejahr wurden aufgrund der Schulschließungen
die Integrationshilfen nicht durchgeführt und demzufolge auch nicht
abgerechnet. Die Folge war, dass viele Integrationshilfen, die beim Träger im
Rahmen einer Honorartätigkeit beschäftigt waren, sich ein anderes Arbeitsfeld
gesucht haben. Nachdem im Jahr 2022 der reguläre Schulbetrieb wiederaufgenommen
wurde, konnten zunächst aufgrund fehlender Integrationshelfer die Hilfen nicht
im vorherigen Umfang durchgeführt werden, weshalb geringere Kosten entstanden.
Mittlerweile konnten wieder mehr Integrationshelfer bei den Trägern angestellt
und somit auch mehr Hilfefälle durchgeführt werden.
Hinzu kommt, dass durch die Pandemie ein Anstieg der seelischen
Belastungen bei jungen Menschen zugenommen hat und daraus ein größerer
Hilfebedarf resultiert. Mittelfristiges Ziel ist es, sogenannte Poollösungen an
Schulen zu schaffen. Dies bedeutet, dass an Schulen ein fester Stamm an
Integrationshelfern tätig ist, die je nach Bedarf in den einzelnen Klassen
eingesetzt werden können. Hierdurch würden deutliche Synergieeffekte entstehen
und eine Reduzierung der Kosten mit einhergehender Inklusion der Schüler mit
einer seelischen Behinderung erfolgen. Erste Gespräche hierzu wurden bereits
durch das Fachamt geführt.
- Sachkonto 45600.77010
Kosten für Inobhutnahmen und Herausnahmen
Ansatz 2023: 150.000 € Planung
2024 170.000€
Die Fallzahlentwicklung im Rahmen der Inobhutnahmen ist in den Jahren
2022 und 2023 weitestgehend stabil und bewegt sich auf dem gleichen Niveau.
Eine Erhöhung des Sachkontos ist dennoch erforderlich, da Kinder und
Jugendliche längere Zeit in der Inobhutnahmestelle verweilen und hierdurch mehr
Kosten entstehen. Begründet ist dies mit der aufwendigeren Suche nach
geeigneten stationären Anschlussmaßnahmen in Einrichtungen der Heimerziehung.
Hierzu wird die Verwaltung nochmals explizit in der Sitzung in einem
gesonderten Tagesordnungspunkt berichten.
Ein weiterer Faktor für die Kostensteigerung bei den Inobhutnahmen ist
die steigende Anzahl an unbegleiteten minderjährigen Ausländern, die in der
Regel bis zur weiteren familiengerichtlichen Klärung vorläufig in Obhut
genommen werden müssen.
- Sachkonto 45500.77000
Kosten der Unterbringung in Heimerziehung
Ansatz 2023: 3.500.000€
Planung 2024: 3.400.000€
Insgesamt 7 Jugendliche, deren Fall derzeit noch unter diesem Sachkonto
geführt wird, werden im Laufe des nächsten Jahres volljährig. Im Rahmen der
Volljährigkeit fallen die Kosten damit zukünftig unter die Hilfeart „Hilfe für
junge Volljährige in stationären Einrichtungen“. Eine Reduzierung des
Planungsansatzes im vorliegenden Sachkonto kann nur begrenzt erfolgen, da die
Tagessätze im stationären Bereich absehbar im Laufe des nächsten Jahres
erheblich steigen werden. Ebenso wird die Zahl der unbegleiteten minderjährigen
Ausländer vermutlich im nächsten Jahr steigen. Die Kosten in diesen Fällen
werden ebenfalls aufgrund der Unterbringung der Jugendlichen aus diesem
Sachkonto bestritten.
- Sachkonto 45600.77000
Hilfe für junge Volljährige in stationären Einrichtungen
Ansatz 2023: 650.000€ Planung
2024: 1.300.000€
Wie unter dem Punkt 3. angeführt, werden im nächsten Jahr insgesamt 7
Jugendliche volljährig. Eine Beendigung der Maßnahme mit einhergehender
Verselbstständigung in eine eigene Wohnung mit Beginn der Volljährigkeit ist in
den meisten Fällen nicht geboten und würde einen entscheidenden negativen
Einschnitt für die Jugendlichen in einer wichtigen Phase der Entwicklung
darstellen. Auch entspräche ein entsprechendes Vorgehen nicht der
Lebensrealität von Jugendlichen, die in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen.
Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz,
welches seit Juni 2021 in Kraft getreten ist, die Anspruchsgrundlage zur
Hilfegewährung bei Volljährigen gestärkt hat. Neben der Fallzahl erhöhen sich
die Kosten der Hilfeart auch hier durch zu erwartende starke inflationär
bedingte Kostensteigerungen der Leistungserbringer.
- Sachkonto 45500.16210
Erstattung von Kosten durch andere Sozialleistungsträger
Ansatz 2023: 1.500.000€
Planung 2024: 1.500.000€
Dieses Sachkonto ist ein Einnahmekonto, in dem sämtliche
Kostenerstattungen von anderen Kostenträgern an die Stadt Geilenkirchen geführt
werden. U.a. werden die Kostenerstattungen des Landes für die unbegleiteten
minderjährigen Ausländer gebucht. Da auch im nächsten Jahr mit dem Zuzug
entsprechender Personen zu rechnen ist, kann der Ansatz aus 2023 auch für das
Haushaltsjahr 2024 übernommen werden.
- Sachkonto 45300.77000
Kosten der gemeinsamen Unterbringung von Müttern/Vätern mit ihren Kindern
Ansatz 2023: 280.000 € Planung
2024: 150.000€
Die Hilfe nach § 19 SGB VIII ist eine sehr kostenintensive Hilfe, da
neben den Unterbringungskosten des Kindes auch die Unterbringungskosten des
jeweiligen Elternteils finanziert werden. Demnach wirken sich bereits wenige
Fälle stark auf den Haushaltsansatz aus. Die für das Jahr 2023 ursprünglich
erwarteten zwei Fälle mussten nicht finanziert werden. Für das Jahr 2024 wird
voraussichtlich ein Fall finanziert werden müssen, so dass der Ansatz aus
jetziger Sicht entsprechend zu senken ist.
- Sachkonto 45500.76000
Kosten der Unterbringung in Vollzeitpflege
Ansatz 2023: 850.000 €
Planung: 2024 950.000 €
Eine Unterbringung in einer Pflegefamilie ist, gerade bei jungen
Kindern, häufig pädagogisch sinnvoller und auch aus finanzieller Hinsicht als
kostengünstigere Alternative zur Heimunterbringung zu bevorzugen. Für das Jahr
2024 wird von 50 Fällen ausgegangen. Dies wäre ein Zuwachs von 5 Fällen bezogen
auf das Jahr 2022. Hinzu kommt die jährliche Steigerung der vom
Landschaftsverband Rheinland vorgegeben Lebenshaltungskosten und
Erziehungssätze, die die Steigerung der Planungsansätze für das Jahr 2024
begründen.
- Sachkonto 45500.76010
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Ansatz 2023: 250.000 € Planung
für 2024: 250.000 €
Für das Haushaltsjahr 2023 wurden Kosten für zwei Fälle eingeplant, von
denen jedoch nur einer finanziert werden musste. Da zwischenzeitlich jedoch
eine weitere Jugendliche in einer Auslandsmaßnahme untergebracht wurde, welche
nach § 35 SGB VIII erbracht wird, musste der Ansatz aus dem Jahr 2023
übernommen werden. Der hohe erzieherische Bedarf der Jugendlichen konnte nicht
über eine Unterbringung in einer deutschen Jugendhilfeeinrichtung abgedeckt
werden. Die Zuständigkeit des hiesigen Jugendamtes ergab sich lediglich aus dem
Umzug der Elternteile, so dass eine frühzeitige und präventive Fallbearbeitung
des Geilenkirchener Jugendamtes nicht möglich war.
- Sachkonto 45600.77020
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Ansatz 2023: 3.000 € Planung
für 2024: 60.000€
Unter diesem Sachkonto werden die Hilfen im Rahmen der
sozialpädagogischen Einzelbetreuung für Volljährige gelistet. Derzeit werden 3
unbegleitete minderjährige Ausländer pädagogisch ambulant in einer eigenen Wohnung
betreut. Sowohl die Kosten für die eigene Wohnung, als auch die Kosten für die
pädagogischen Fachleistungsstunden werden über dieses Sachkonto gedeckt.
- Sachkonto 45500.76060
Kosten für Sozialpädagogische Familienhilfe
Ansatz 2023: 360.000€ Planung
für 2024: 400.000 €
Die Fallzahl in den vergangenen Jahren in dieser Hilfeart ist
weitestgehend stabil. Die Erhöhung des Planungsansatzes ist auf die Erhöhung
der Entgelte pro Fachleistungsstunde auf Seiten der Träger begründet.
- Sachkonto 45300.76020 Kosten
für begleitete Umgangskontakte
Ansatz 2023: 20.000 € Planung
für 2024: 4000€
Im letzten Jahr wurde die Kosten für die Durchführung von begleiteten
Umgangskontakten im Kontext einer Hilfe zur Erziehung zentral über dieses
Sachkonto gedeckt. Um die Erbringung dieser Leistung jedoch besser den Fällen
zuordnen zu können, werden die Kosten für begleitete Umgangskontakte wieder den
jeweiligen Sachkonten der einzelnen Hilfearten zugeordnet, so dass sich der
Planungsansatz nur auf Fälle bezieht, bei denen durch das Familiengericht ein
begleiteter Umgangskontakt angeordnet wurde und keine weitere finanziellen
Hilfeleistungen erfolgen.
- Sachkonto 41410.00036
Landesmittel für die Übernahme von Aufgaben nach dem
Landeskinderschutzgesetz
Ansatz 2023: 0 € Planung für
2024: 146.000 €
Die Stadt Geilenkirchen erhält im Rahmen der Regelungen des
Landeskinderschutzgesetzes vom Land jährlich einen finanziellen Zuschuss zur
Umsetzung der erforderlichen personellen Maßnahmen. Durch den Landeszuschuss
kann die halbe Stelle einer/s Netzwerkkoordinators/in sowie die Stelle einer/s
VerfahrenslotsIn refinanziert werden. Die Stelle der NetzwerkkoordinatorIn
wurde zwischenzeitlich durch eine Umsetzung eigenen Personals besetzt. Die
Stelle der/des VerfahrenslotsIn wird zum 01.12.2023 besetzt werden.
- Finanzierung der
Kindertagesbetreuung
Im Bereich der Kindertageseinrichtungen sind die finanziellen Planungen
weitestgehend durch das Finanzierungssystem nach dem Kinderbildungsgesetz NRW
(KiBiz) vorgegeben. Die Erhöhung der Ansätze basiert sowohl auf der Einnahme-
als auch auf der Ausgabeseite zum einen durch die allgemeine Teuerungsrate im
Rahmen der stark gestiegenen Inflation und der hierzu erwarteten
Fortschreibungsrate des Landes für die Finanzierung der Betriebskosten der Einrichtungen
als auch auf der Ausweitung des Betreuungsangebotes durch die Schaffung neuer
Kita-Plätze.