Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: "Verzicht auf forstwirtschaftliche Nutzung gemeindeeigener Waldflächen in Geilenkirchen"
Vorlage
2905/2023
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Forstwirtschaftsplan wird so neu aufgestellt, dass fortan auf eine Holznutzung in der Teverener Heide und auf andere gemeindeeigenen Flächen verzichtet wird und die Waldfunktionen Klimaschutz, Grundwasserschutz, Erholung und Naturschutz vollständig priorisiert werden.

 

Entsprechende Fördergelder für den Nutzungsausfall werden beantragt, Kostenersparnisse kommen dem Gesamthaushalt zugute.

 

Ein motorhändischer Einschlag von Schadflächen (z. B. durch Borkenkäferbefall der Kiefern) erfolgt ausschließlich zur Herstellung der Verkehrssicherheit entlang der Wege, das Holz verbleibt an Ort und Stelle im Bestand.

 

Der Forstwirtschaftsplan wird darauf ausgerichtet, natürliche Dauerwälder mit heimischen Laubbaumarten aus der Naturverjüngung heraus zu entwickeln.

 

Gelingt eine Naturverjüngung z. B. auf Borkenkäferflächen nach fünf Jahren nicht, um daraus einen neuen Waldbestand aufzubauen, werden max. 500 heimische Laubbäume autochthoner Herkunft, insbesondere Hainbuche, Tauben-Eiche, Stiel-Eiche und Rotbuche, je Hektar als Grundbestockung auf den Flächen eingebracht. Die Pflanzung soll dann ebenfalls händisch, ohne Einsatz von schweren Maschinen erfolgen.

 

Die Waldflächen werden so belassen, dass das Waldinnenklima zum Schutz des Bestandes durchgehend erhalten bleibt und der Besucherschaft kein Bild der Zerstörung geboten wird.

 

Der Forstwirtschaftsplan wird dergestalt weiterentwickelt, dass er auch Handlungskonzepte zum Wasserrückhalt, dem Bodenschutz und der Renaturierung von Rückegassen enthält. 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 13.08.2023 einen Antrag zum Verzicht auf forstwirtschaftliche Nutzung gemeindeeigener Waldflächen in Geilenkirchen gestellt. Das Antragsschreiben ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Gemäß § 6 Abs. 2 lit. b) der Zuständigkeitsordnung für den Rat, die Ausschüsse und den/die Bürgermeister/in der Stadt Geilenkirchen obliegt dem Umwelt- und Bauausschuss die Entscheidungsbefugnis bei der Zustimmung zu dem vom Forstamt erstellten Forstwirtschaftsplan und Forstbetriebsplan.

 

Zu dem Antrag wurde seitens des Landesbetriebes Wald und Holz NRW bereits die ebenfalls als Anlage beigefügte Stellungnahme erarbeitet.

 

Am 10.10.2023 hat in der Angelegenheit eine Teams-Sitzung mit dem Förster Herrn Josef Eichler von Wohllebens Waldakademie stattgefunden, zu der die Vertreter der Verwaltung, des Landesforstes und alle Fraktionsvorsitzenden bzw. interessierte Personen aus den Fraktionen eingeladen waren. Die Niederschrift über diese Sitzung ist zur Information als Anlage beigefügt.

 

Im Teams-Termin wurde der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Stellungnahme des Landesbetriebes kontrovers diskutiert und als Kompromiss von der Waldakademie vorgeschlagen, temporär (für fünf Jahre) auf eine forstwirtschaftliche Nutzung der städtischen Waldflächen zu verzichten und den Zustand der Waldflächen in dieser Zeit genau zu beobachten, um ggf. gegensteuern zu können. Auf einen einheitlichen Bewirtschaftungsvorschlag konnten sich die Teilnehmer der Teams-Sitzung nicht einigen. Da dies nicht für alle Bereiche des verstreuten Waldbesitzes der Stadt Geilenkirchen gleichermaßen möglich ist, sollten die einzelnen Bereiche auf ihre Geeignetheit hin überprüft werden.

 

Herr von der Heiden als Revierförster wird der Sitzung als fachkundiger Vertreter des Landesbetriebes Wald und Holz NRW beiwohnen.

 

Über den Antrag ist zu beraten und zu entscheiden.


 


Anlagen: