Betreff
Mitteilung über die forstlichen Maßnahmen durch den Bundesforst zur Beseitigung von Luftfahrthindernissen im Bereich der Anflugschneise Ost am Nato-Flugplatz Teveren
Vorlage
2908/2023
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß dem Bewirtschaftungsvertrag vom 27.03.1991 obliegt dem Bundesforst die Beseitigung von Luftfahrthindernissen und die Forstbewirtschaftung im betreffenden städtischen Waldbesitz.

Lt. beiliegendem Plan werden in den markierten Flächen forstliche Maßnahmen nach den im Gremium vorgestellten verbindlichen Plänen durchgeführt (rot = vom Bundesforst zu bearbeitende städtische und sonstige Flächen). Wie in den letzten Jahren wird in der schraffierten Fläche eine umfangreiche Bearbeitung erfolgen, da hier die zulässige Wuchshöhe mit Null festgelegt ist. In den eingekreisten Flächen erfolgt ein Femelhieb.

 

Die durchzuführenden Maßnahmen und Bereiche werden jeweils vom NATO E-3A Verband (Flight Safety) eingefordert und mit dem Bundesforst abgestimmt.

 

Im Regelfall wird über diese Maßnahme in einer Ausschusssitzung im Herbst berichtet. Auf Grund von Krankheitsfällen konnte dies seitens des Bundesforstbetriebs zeitlich nicht umgesetzt werden. Daher wird in der nächsten Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses darüber berichtet. Da sich in den letzten Jahren keine wesentlichen Änderungen in der Vorgehensweise ergeben haben, erachtet der Bundesforst es als entbehrlich, dass die Maßnahmen persönlich durch einen Vertreter vorgestellt werden. Bei Fragen besteht die Möglichkeit, sich an den Bundesforst zu wenden. Sobald Maßnahmen ergriffen werden sollen, die über das bisherige Maß hinausgehen und damit ein größerer Eingriff verbunden wäre, wird der Bundesforst selbstverständlich wieder persönlich in der Sitzung vortragen. Dieses Vorgehen wurde bei der letzten Beratung der Forstbewirtschaftung im Jahr 2022 durch den Umwelt- und Bauausschuss in der 16. Sitzung am 22.11.2022 beschlossen.

 

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

 

-       Jährliche Eingriffe in genau die Wald- und Gehölzbestände, die die zulässige Oberhöhe im folgenden Jahr voraussichtlich überschreiten werden.

-       Die Eingriffe werden i. d. R. im Zeitraum 01.10. bis 28.02. eines jeden Jahres durchgeführt. 

     Der Zeitpunkt der Eingriffe ist u. a. abhängig von der Witterung (Frost/Trockenheit).

-       Die Eingriffe erfolgen i. d. R. durch das „Auf-den-Stock-setzen“ von Teilbereichen, so dass sich eine strukturierte Gesamtfläche entwickeln kann.

-       Wo möglich Erhalt von landschaftsprägenden Baumindividuen und -gruppen, durch Kappung der Kronen, wenn fachlich sinnvoll und technisch umsetzbar.

     Ziel: Entwicklung, Pflege und Erhalt von niederwaldartigen Waldstrukturen, in enger Verzahnung von (zum Teil temporären) Offenlandbiotopen aus Sand- und Feuchtheiden, Sandmagerrasen und wärmeliebenden Ruderalfluren.

 

Das „Auf-den-Stock-setzen“ wird wie folgt umgesetzt:

 

-       Mulchen der Flächen mit jungen Austrieben (i. d. R. mit Forstmulcher). Das dabei anfallende Material verbleibt auf der Fläche. (Beispiele: Bereiche der Anflugbefeuerung und unmittelbar angrenzende Flächen zum Rollfeld) oder:

-       Konventionelle Fällung der Bäume auf den Flächen, die mit Forstmulcher nicht bearbeitet werden können. Zunächst werden die Flächen durch die Anlage von Rückegassen gegliedert.

     Anschließend erfolgen die Fällungen durch Forstarbeiter mit Motorsägen, durch Harvester oder sonstige Maschinen.

-       Das dabei anfallende Material wird i. d. R. verwertet, um die Behandlung in den Folgejahren überhaupt ermöglichen zu können. Das Betreten/Befahren der Flächen muss regelmäßig möglich sein.

-       Zudem wird durch dieses Vorgehen das Brandrisiko im An-/Abflugbereich des Flugplatzes stark reduziert. Das zu verwertende Material wird mit forstüblichen Rückemaschinen aus den Waldflächen transportiert und als Energieholz vermarktet. Die Holzerlöse fließen in den Bundeshaushalt.