Betreff
Antrag nach § 24 GO in Verbindung mit § 8 der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen - "Initiative Mitfahrbänke Stadt Geilenkirchen"
Vorlage
2909/2023
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss überweist den Antrag der „Initiative Mitfahrbänke Stadt Geilenkirchen“ vom 09.10.2023 zur Vorberatung an den Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur und zur Entscheidung an den Umwelt- und Bauausschuss zwecks Unterstützung der Initiative durch die Stadt bei der Aufstellung der Wartebänke und der Ausschilderung der Wartebereiche der entsprechenden Standorte.


Sachverhalt:

 

Die „Initiative Mitfahrbänke Stadt Geilenkirchen“ beantragt die Unterstützung durch die Stadt bei der Aufstellung der Wartebänke, der Ausschilderung der Wartebereiche sowie die Reinigung und Verkehrssicherung der entsprechenden Standorte. Das Antragsschreiben vom 09.10.2023 ist Anlage dieser Vorlage.

 

Bereits im März 2020 hatte die Initiative die Genehmigung zur Aufstellung und Finanzierung einer zentralen Mitfahrbank in Geilenkirchen und den Stadtteilen Hünshoven, Niederheid, Würm, Grotenrath und Kraudorf beantragt (Vorlage 1892/2020). Seinerzeit wurden jedoch aus den Reihen des Haupt- und Finanzausschusses Sicherheitsbedenken vorgetragen und darum gebeten, noch offene Fragen mit der Arbeitsgruppe „Mitfahrbänke“ zu erörtern.

 

In der Folge hatte die Initiative im Mai 2023 einen erneuten Antrag gestellt, der die Aufstellung einer so genannten Mitfahrbank und eine Mitfinanzierung durch die Stadt zum Inhalt hatte.

Mit dem aktuell vorliegenden Antrag stellt die Initiative jedoch fest, dass sie einen großen Teil der Finanzierung des Projekts selbst tragen könne.

 

Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden bereits durch die Verwaltung eingeholt. Hierzu gehören:

 

-       Tiefbauamt

-       Jugend- und Sozialamt

-       Klimaschutzmanager

-       Mobilitätsmanager

-       Ordnungsamt

-       Westverkehr GmbH

-       Kreis Heinsberg

-       Büro Stadtverkehr (Mobilitätskonzept)

 

Die meisten der o. g. Stellen beurteilen die Idee positiv. Seitens des Mobilitätsmanagements sowie der Vertreter des ÖPNV wird jedoch geltend gemacht, dass das grundsätzliche Ziel, das durch das Angebot der Mitfahrbänke erreicht werden soll, bereits durch das Angebot des Multi-Busses erreicht wird.

 

Eine Mitfahrerbank im Bereich des Gehweges zwischen Kreisverkehr Konrad-Adenauer-Straße/Herzog-Wilhelm-Straße und dem Parkplatz auf der Wurmplatte wird seitens des Tiefbauamtes mit folgender Begründung nicht befürwortet:

 

Zum einen würde der Standort der Bank dazu verleiten, potentielle Fahrgäste durch Anhalten im Bereich des Fußgängerüberweges in der Konrad-Adenauer-Straße, ggf. auch am Rand der Kreisfahrbahn, aufzunehmen, wodurch eine Gefährdung von Fußgängern sowie des fließenden Verkehrs hervorgerufen würde.

Zum anderen ist die Nutzung einer der vorhandenen Parkplätze auszuschließen, da der Bereich der beiden Stellplätze für Fahrzeuge von Menschen mit Behinderung und den daneben befindlichen beiden freien Parkplätzen umgestaltet werden soll. Hier ist eine Installation von mindestens 1 E-Ladesäule für 2 Stellplätze vorgesehen, wodurch ggf. auch eine andere Anordnung der genannten Parkbereiche erforderlich wird. Dies ist auch nur an dieser Stelle möglich, da die Stromversorgung nur hier außerhalb der Brückenplatte bis zu den Stellplätzen geführt werden kann.

 

Darüber hinaus kann nach wie vor das Risiko des Auftretens krimineller Handlungen bei einer Mitnahme von Personen nicht ausgeschlossen werden.

Die Verwaltung steht der Idee als solcher grundsätzlich positiv gegenüber, bezweifelt jedoch, dass es wegen den im Antrag dargestellten Anmeldeformalitäten zu einer entsprechend hohen Frequentierung kommt.

Darüber hinaus belastet insbesondere die seitens der Stadt zu übernehmende Verkehrssicherungspflicht und die Reinigung der möglichen Standorte die Verwaltung zusätzlich.

Zu bedenken ist, dass insbesondere die Reinigung und die Beseitigung von Graffiti zu noch höheren städtischen Unterhaltungskosten als ohnehin schon getragen werden müssen, führen wird.

 

Um die Verwaltung hier nicht mit dieser zusätzlichen Aufgabe und den Kosten zu belasten, sollte aus Sicht der Verwaltung darauf hingewirkt werden, dass als Ansprechpartner im Zusammenhang mit den Mitfahrbänken, Personen der Initiative benannt werden und nötige Ersatzbeschaffungen (z. B. Bänke, Pfähle, Schilder) und die Reinigung aus Mitteln der Initiative getragen werden.

 

Zuständigkeit

 

Gemäß § 8 IV der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen vom 18.04.2013 ist für die Erledigung des vorliegenden Antrags nach § 24 GO NRW der Haupt- und Finanzausschuss zuständig. Weiter ist in § 8 V der Hauptsatzung geregelt, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Antrag inhaltlich zu prüfen hat und danach an die zur Entscheidung berechtigte Stelle überweist. Bei der Überweisung kann der Ausschuss Empfehlungen aussprechen, an die die zur Entscheidung berechtigte Stelle nicht gebunden ist.