Beschlussvorschlag:
Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden genehmigt.
Sachverhalt:
Über Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang und Bedeutung erheblich sind, hat der Rat nach § 83 Abs. 2 GO NRW zu entscheiden.
Überplanmäßige Aufwendungen
Bei der Spitzabrechnung der Kreisumlagen ergibt sich für 2022 (vorbehaltlich des Beschlusses des Kreistags am 21.11.2023) eine Nachzahlung im Bereich der Förderschulen von ca. 169.000 €. Durch geringeren Aufwand im Bereich der allgemeinen Kreisumlage von 47.000 € kann dieser Betrag teilweise gedeckt werden, im Umfang von 122.00 € ist jedoch eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich. Diese kann durch Mehrerträge beim Familienleistungsausgleich gedeckt werden.
Im Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz reichen die zur Verfügung stehenden Ansätze nicht aus. Hier ist bereits einmal im laufenden Jahr eine Anpassung erfolgt (Vorlage 2837/2023). Die Zuweisungszahlen sind konstant hoch bzw. in den letzten Wochen ist es noch einmal zu einem Anstieg gekommen.
Zur Deckung stehen Bundesmittel für die Versorgung geflüchteter zur Verfügung, die vom Land in Kürze weitergeleitet werden. Hier ist es in den letzten Tagen zu einer Einigung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden über die Aufteilung gekommen. Die bereits eingeplanten Einnahmen in Höhe von 400.000 € werden sich vermutlich verdoppeln. Diese Mehreinnahmen können zur Deckung herangezogen werden, ebenso wie in geringem Umfang Einsparungen bei anderen Positionen.
Produkt, Sachkonto, Maßnahme |
Bezeichnung der Maßnahme und
Deckungsvorschlag |
Ansatz 2023 |
außerplanmäßig /überplanmäßig |
Aufwand |
Auszahlung |
03.211.01.0 537600 05.313.01.0 533900 |
Förderschule Kreisumlage Deckung Die
Leistungen werden durch Mehreinnahmen bei den Leistungen nach dem
Familienleistungsausgleich (Produkt 16.611.01.0, SK 405100) gedeckt Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz Geldleistungen an Flüchtlinge
aus der Ukraine (Leistungen zum Lebensunterhalt, bei Krankheit,
Schwangerschaft und Geburt und dgl. Grundleistungen als
Geldleistungen für den Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach § 3 Leistungen bei Krankheit,
Schwangerschaft und Geburt außerhalb von Einrichtungen nach § 4 Deckung Die
Leistungen werden durch Mehreinnahmen bei den Zuweisungen des Bundes (SK 414000)
gedeckt |
417.509 € 50.000 € 150.000 € 250.000 € |
122.000 € 150.000 € 100.000 € 50.000 € |
X X X X |
X X X X |
05.375.01.0 524100 529100 543102 |
Soziale Einrichtungen für
Aussiedler und Ausländer Unterhaltung und
Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen Sach- und Dienstleistungen im
Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine Deckung Die
Leistungen werden durch Mehreinnahmen bei den Zuweisungen des Bundes (SK 414000)
gedeckt Aufwendungen für nicht
aktivierte Vermögensgegenstände unterhalb der Wertgrenze von 800 € Deckung Die
Leistungen werden durch Minderausgaben bei den Hilfen in besonderen
Lebenslagen (Produkt 05.313.01.0, SK 533900)
gedeckt |
260.400 € 500.000 € 20.000 € |
40.000 € 120.000 € 30.000 € |
X X X |
X X X |