Betreff
Erwerb von Geschäftsanteilen an der Verbandswasserwerk Gangelt GmbH
Vorlage
2927/2023
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt erwirbt zum 31.12.2023 weitere 0,3 % Anteile an der Verbandswasserwerk Gangelt GmbH von der Stadt Heinsberg zum Kaufpreis von 36.105,50 €. Gleichzeitig wird zugestimmt, dass die Stadt Heinsberg einen Anspruch auf einen anteiligen Ausschüttungsbetrag aus dem Wirtschaftsjahr 2023 behält. Die benötigten Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.


Sachverhalt:

 

Die Stadt Heinsberg verfügt noch aus der Vergangenheit über geringe Geschäftsanteile (0,91 %) an der Verbandswasserwerk Gangelt GmbH. Da sich kein Versorgungsgebiet im Stadtgebiet befindet, möchte man sich aus beteiligungsstrategischen Gründen von diesen Anteilen zum 31.12.2023 trennen.

 

Zur Ermittlung des Werts der zu veräußernden Anteile wurde ein Gutachten zur Unternehmensbewertung erstellt, dabei wurden zwei Bewertungsmethoden angewandt. Der Kaufpreis für die Anteile der Stadt Heinsberg (0,91 %) würde sich bei den beiden Varianten zwischen 104.440,- € und 114.603,- € bewegen, hier soll der Mittelwert aus beiden Varianten als Kaufpreis festgelegt werden, also 109.521,50 €.

 

Ein entsprechender Beschluss zur Veräußerung zu diesem Preis soll durch den Rat der Stadt Heinsberg am 07.12.2023 gefasst werden. Ferner wird die Stadt Heinsberg neben der Kaufpreiszahlung noch einen Anspruch auf einen anteiligen Ausschüttungsbetrag für das Wirtschaftsjahr 2023 behalten, was entsprechend im Vertragswerk verankert würde.

 

Bezüglich der Aufteilung der Anteile unter den verbleibenden Gesellschaftern haben in Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung Beratungen stattgefunden. Die bisherige prozentuale Aufteilung sei klug gewählt gewesen. So benötigen die beiden Gesellschafter Gemeinden Gangelt und Selfkant bislang immer einen dritten Gesellschafter, um die absolute Mehrheit zu erzielen. Umgekehrt benötige bislang die Stadt Geilenkirchen die Zustimmung der beiden Gesellschafter Heinsberg und Hückelhoven, um die Gesellschafter Gangelt und Selfkant zu überstimmen.

 

 

Bei einer prozentualen Aufteilung der Anteile der Stadt Heinsberg nach den bestehenden Geschäftsanteilen würde dieses Gleichgewicht entfallen.

 

 

Die Anteile sollen daher so verteilt werden, dass die Gesellschafter Geilenkirchen und Hückelhoven einerseits sowie die Gesellschafter Gangelt und Selfkant andererseits jeweils 50 % der Anteile erlangen.

Um eine Pattsituation zu vermeiden, könne dem Gesellschafter Stadt Geilenkirchen und dem Gesellschafter Gemeinde Gangelt ein jährlich wechselnder Stichentscheid zuerkannt werden. Dieser Stichentscheid käme nur bei einer Pattsituation Geilenkirchen/Hückelhoven 50 % gegen Gangelt/ Selfkant 50 % zur Anwendungen.

 

Weiterhin soll in diesem Zusammenhang auch ein Aufsichtsratsbeschluss zur Glättung der Geschäftsanteile aus dem Jahr 2010 umgesetzt werden. Eine Glättung der Anteile wurde wegen der entstehenden Notarkosten bislang nicht durchgeführt und sollte mit der nächsten Änderung des Gesellschaftsvertrags erfolgen.

 

 

Die Stadt Geilenkirchen würde somit zusätzliche 0,3 % Anteile an der Verbandswasserwerk Gangelt GmbH zum Wert von 36.105,50 € erwerben.

 

Die Gesellschafterversammlung hat - vorbehaltlich der Zustimmung der Stadt- und Gemeinderäte – der vorgeschlagenen Anteilsaufteilung sowie der Glättung der Geschäftsanteile zugestimmt. Die weiteren Beschlüsse zu den Einzelheiten des Verkaufs (s.o.) sollen in den entsprechenden Gremiensitzungen bis zur Ratssitzung gefasst werden.

 


Finanzierung:

 

Die Mittel für den Erwerb der Anteile sind außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung kann durch nicht benötigte Mittel bei der Kanalbaumaßnahme Fliegerhorstsiedlung West erfolgen. Durch den Erwerb der Anteile steigt natürlich auch die Gewinnausschüttung an die Stadt Geilenkirchen. Bei der Höhe der derzeitigen Ausschüttung wird sich der Erwerb der Anteile in ca. 15 Jahren amortisiert haben.