Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenbedarfsberechnung 2024 für die Abfallentsorgung
Vorlage
2928/2023
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)    Die Grundgebühren für die Abfallentsorgung werden für das Jahr 2024 wie folgt festgesetzt:

 

120-/240-l-Restabfallgefäß                                                                   85,00 € (bisher 75,00 €)

770-l-Restabfall-Container mit 14-täglicher Leerung:                      255,00 € (bisher 243,00 €)

770-l-Restabfall-Container mit wöchentlicher Leerung:                  510,00 € (bisher 486,00 €)

1.100-l-Restabfall-Container mit 14-täglicher Leerung:                   382,50 € (bisher 364,50 €)

1.100-l-Restabfall-Container mit wöchentlicher Leerung:               765,00 € (bisher 729,00 €)

 

 

b)   Die Gewichtsgebühr für die Abfallentsorgung wird für das Jahr 2024 auf 0,26 € je kg Rest- und Bioabfall festgesetzt (Vorjahr 0,27 €).

 


Sachverhalt:

 

 

Als Anlage ist die Gebührenbedarfsberechnung 2024 für die kommunale Abfallbeseitigung beigefügt.

 

Gebührenmaßstab

 

Bemessungsgrundlage für die Gebührenberechnung ist gem. § 4 der Gebührensatzung der Stadt Geilenkirchen für die Abfallbeseitigung

 

a)      die Art und Anzahl der für das angeschlossene Grundstück bereit gestellten Restabfallgefäße im Erhebungszeitraum (Grundgebühr)

 

b)     das Gesamtgewicht des Restabfalls und des Biomülls im Erhebungszeitraum (Gewichtsgebühr)

 

Kalkulationsansätze für das Jahr 2024

 

Zur Ermittlung der Gebührensätze wird in der Gebührenkalkulation von folgenden Ansätzen ausgegangen:

 

a) Grundgebühr

 

gebührenfähige (fixe) Kosten in 2024:                                   1.220.164,08 €

 

Gefäßeinheiten                                                                      14.399 Einheiten

 

b) Gewichtsgebühr

 

gebührenfähige (variable) Kosten in 2024:                           1.448.302,94 €

Fehlbetragsausgleich aus Vorjahren (2021)                                  9.391,00 €

Jahresüberschuss Vorjahre                                                       -19.261,00 €

Jahresüberschuss Anteil 2022                                                 -180.000,00 €

anzusetzende (variable) Aufwendungen in 2024                  1.258.432,94 €

 

voraussichtliches Abfallaufkommen

(Restmüll, Biomüll)                                                                4.767.645,00 kg

 

Gebühren 2024

 

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ansätze ergibt sich für die Standardgefäßeinheiten (120-l bzw. 240-l-Restabfallgefäße) für das Jahr 2024 eine Grundgebühr in Höhe von 85,00 €. (Vorjahr 81,00 €).

Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Gebühr damit um 4,00 €/Einheit und Jahr.

 

Für die Restabfallcontainer ergeben sich nach der Systematik des § 5 (1) der Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung folgende neue Grundgebühren:

 

770-l-Restabfall-Container mit 14-täglicher Leerung:                      255,00 € (bisher 243,00 €)

770-l-Restabfall-Container mit wöchentlicher Leerung:                  510,00 € (bisher 486,00 €)

1.100-l-Restabfall-Container mit 14-täglicher Leerung:                   382,50 € (bisher 364,50 €)

1.100-l-Restabfall-Container mit wöchentlicher Leerung:               765,00 € (bisher 729,00 €)

 

Die Anpassung der Grundgebühren resultiert im Wesentlichen aus Preisanpassungen bei den Unternehmerentgelten.

 

Die Gewichtsgebühr beträgt 0,26 € je kg (Vorjahr 0,27 €).