Beschlussvorschlag:
a) Die Grundgebühren für die Abfallentsorgung werden für das Jahr 2024 wie folgt festgesetzt:
120-/240-l-Restabfallgefäß 85,00 € (bisher 75,00 €)
770-l-Restabfall-Container
mit 14-täglicher Leerung: 255,00
€ (bisher 243,00 €)
770-l-Restabfall-Container
mit wöchentlicher Leerung: 510,00
€ (bisher 486,00 €)
1.100-l-Restabfall-Container
mit 14-täglicher Leerung: 382,50
€ (bisher 364,50 €)
1.100-l-Restabfall-Container
mit wöchentlicher Leerung: 765,00
€ (bisher 729,00 €)
b) Die Gewichtsgebühr für die Abfallentsorgung wird für das Jahr 2024 auf 0,26 € je kg Rest- und Bioabfall festgesetzt (Vorjahr 0,27 €).
Sachverhalt:
Als Anlage ist die
Gebührenbedarfsberechnung 2024 für die kommunale Abfallbeseitigung beigefügt.
Gebührenmaßstab
Bemessungsgrundlage für die
Gebührenberechnung ist gem. § 4 der Gebührensatzung der Stadt Geilenkirchen für
die Abfallbeseitigung
a) die Art und Anzahl der für
das angeschlossene Grundstück bereit gestellten Restabfallgefäße im
Erhebungszeitraum (Grundgebühr)
b) das Gesamtgewicht des
Restabfalls und des Biomülls im Erhebungszeitraum (Gewichtsgebühr)
Kalkulationsansätze für das Jahr 2024
Zur Ermittlung der
Gebührensätze wird in der Gebührenkalkulation von folgenden Ansätzen
ausgegangen:
a) Grundgebühr
gebührenfähige (fixe) Kosten
in 2024: 1.220.164,08 €
Gefäßeinheiten 14.399
Einheiten
b) Gewichtsgebühr
gebührenfähige (variable)
Kosten in 2024: 1.448.302,94 €
Fehlbetragsausgleich aus
Vorjahren (2021) 9.391,00 €
Jahresüberschuss Vorjahre -19.261,00 €
Jahresüberschuss Anteil 2022 -180.000,00 €
anzusetzende (variable)
Aufwendungen in 2024 1.258.432,94
€
voraussichtliches
Abfallaufkommen
(Restmüll, Biomüll) 4.767.645,00
kg
Gebühren 2024
Unter Berücksichtigung der
vorstehenden Ansätze ergibt sich für die Standardgefäßeinheiten (120-l bzw.
240-l-Restabfallgefäße) für das Jahr 2024 eine Grundgebühr in Höhe von 85,00 €.
(Vorjahr 81,00 €).
Im Vergleich zum Vorjahr
steigt die Gebühr damit um 4,00 €/Einheit und Jahr.
Für die Restabfallcontainer
ergeben sich nach der Systematik des § 5 (1) der Gebührensatzung für die
Abfallbeseitigung folgende neue Grundgebühren:
770-l-Restabfall-Container
mit 14-täglicher Leerung: 255,00
€ (bisher 243,00 €)
770-l-Restabfall-Container
mit wöchentlicher Leerung: 510,00
€ (bisher 486,00 €)
1.100-l-Restabfall-Container
mit 14-täglicher Leerung: 382,50
€ (bisher 364,50 €)
1.100-l-Restabfall-Container
mit wöchentlicher Leerung: 765,00
€ (bisher 729,00 €)
Die Anpassung der
Grundgebühren resultiert im Wesentlichen aus Preisanpassungen bei den
Unternehmerentgelten.
Die Gewichtsgebühr beträgt 0,26 € je kg (Vorjahr 0,27 €).