Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenbedarfsberechnung 2024 für die Abwasserbeseitigung
Vorlage
2929/2023
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

a) Niederschlagswassergebühr

 

Die Niederschlagswassergebühr wird für das Jahr 2024 auf 0,87 €/m² (Vorjahr 0,74 €/m²) festgesetzt.

 

 

b) Schmutzwassergebühr

 

Die Schmutzwassergebühr wird für das Jahr 2024 auf 3,31 €/m³ (Vorjahr 2,94 €/m³) festgesetzt.

 

 

 


Sachverhalt:

Als Anlage ist die Gebührenbedarfsberechnung 2024 für die Abwasserbeseitigung (Niederschlagswasser und Schmutzwasser) beigefügt.

 

Gebührenmaßstab

 

Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach den Quadratmetern der bebauten bzw. überbauten befestigten Flächen auf angeschlossenen Grundstücken, von denen Niederschlagswasser in die städtischen Abwasseranlagen gelangen kann (Flächenmaßstab).

 

Die Schmutzwassergebühr wird nach der bezogenen Frischwassermenge abzüglich der anzurechnenden Abzugsmengen (z. B. Gartenbewässerung) bemessen (Frischwassermaßstab in cbm).

 

Annahmen für das Berechnungsjahr 2024

 

Für die Ermittlung der Gebührensätze wird in der Gebührenkalkulation von folgenden Ansätzen ausgegangen:

 

a) Niederschlagswassergebühr

 

gebührenfähige Aufwendungen:                   2.802.965,82 €

Kostenunterdeckung aus 2021:                         181.090,00 €

Bemessungsgrundlage insgesamt:                2.984.055,82 €

 

Einheiten (befestigte Flächen)                       3.413.300,00 m²

 

 

b) Schmutzwassergebühr

 

gebührenfähige Aufwendungen:                   4.495.934,84 €

Kostenunterdeckung aus 2021:                           34.035,00 €

Bemessungsgrundlage insgesamt:                4.529.969,84 €

 

Einheiten (Frischwasserbezug)                      1.370.000,00 m³

 

 

Gebühren 2024

 

a) Niederschlagswassergebühr

 

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ansätze ergibt sich für das Jahr 2024 eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,87 €/m² (Vorjahr 0,74 €/m²).

 

 

b) Schmutzwassergebühr

 

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ansätze ergibt sich für das Jahr 2024 eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 3,31 €/m³ (Vorjahr 2,94 €/m³).

 

Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Gebühr um 0,37 €/m³.