Beschlussvorschlag:
a) Niederschlagswassergebühr
Die Niederschlagswassergebühr wird für das Jahr 2024 auf 0,87 €/m² (Vorjahr 0,74 €/m²) festgesetzt.
b) Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr wird für das Jahr 2024 auf 3,31 €/m³ (Vorjahr 2,94 €/m³) festgesetzt.
Sachverhalt:
Als Anlage ist die Gebührenbedarfsberechnung 2024 für die Abwasserbeseitigung (Niederschlagswasser und Schmutzwasser) beigefügt.
Gebührenmaßstab
Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach den Quadratmetern der bebauten bzw. überbauten befestigten Flächen auf angeschlossenen Grundstücken, von denen Niederschlagswasser in die städtischen Abwasseranlagen gelangen kann (Flächenmaßstab).
Die Schmutzwassergebühr wird nach der bezogenen Frischwassermenge abzüglich der anzurechnenden Abzugsmengen (z. B. Gartenbewässerung) bemessen (Frischwassermaßstab in cbm).
Annahmen
für das Berechnungsjahr 2024
Für die Ermittlung der Gebührensätze wird in der Gebührenkalkulation von folgenden Ansätzen ausgegangen:
a) Niederschlagswassergebühr
gebührenfähige Aufwendungen: 2.802.965,82 €
Kostenunterdeckung aus 2021: 181.090,00 €
Bemessungsgrundlage insgesamt: 2.984.055,82 €
Einheiten (befestigte Flächen) 3.413.300,00 m²
b) Schmutzwassergebühr
gebührenfähige Aufwendungen: 4.495.934,84 €
Kostenunterdeckung aus 2021: 34.035,00 €
Bemessungsgrundlage insgesamt: 4.529.969,84 €
Einheiten (Frischwasserbezug) 1.370.000,00 m³
Gebühren
2024
a) Niederschlagswassergebühr
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ansätze ergibt sich für das Jahr 2024 eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,87 €/m² (Vorjahr 0,74 €/m²).
b) Schmutzwassergebühr
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ansätze ergibt sich für das Jahr 2024 eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 3,31 €/m³ (Vorjahr 2,94 €/m³).
Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Gebühr um 0,37 €/m³.