Beschlussvorschlag:
a) Die Straßenreinigungsgebühr wird für das Jahr 2024 auf 1,43 €/Frontmeter festgesetzt.
b) Die Winterdienstgebühr wird für das Jahr 2024 auf 0,35 €/Frontmeter festgesetzt.
Sachverhalt:
Als Anlage ist die Gebührenbedarfsberechnung 2024 für die Straßenreinigung und den Winterdienst beigefügt:
Gebührenmaßstab
Maßstab für die Berechnung der Benutzungsgebühren sind die Frontmeterlängen gem. § 7 Abs. 1-3 der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).
Kalkulationsansätze
für das Jahr 2024
Zur Ermittlung der Gebührensätze wird in der beigefügten Gebührenkalkulation von folgenden Ansätzen ausgegangen:
a) Straßenreinigungsgebühr
gebührenfähige Kosten 143.396,49 €
Kostenunterdeckung aus Vorjahren
(Rest 2021) 4.228,00 €
Kostenunterdeckung aus 2022
(komplett) 1.231,00 €
Bemessungsgrundlage 148.855,49 €
berücksichtigungsfähige Frontmeter 104.403 m
b) Winterdienstgebühr
gebührenfähige Kosten 51.147,25 €
Kostenüberdeckung aus Vorjahren (Anteil aus 2020) -19.580,00€
Kostenunterdeckung aus 2022 (komplett) 16.731,00 €
Bemessungsgrundlage 48.298,25 €
berücksichtigungsfähige Frontmeter 136.817 m
Gebühren
2023
a) Straßenreinigungsgebühr
Unter Berücksichtigung der genannten Ansätze ergibt sich für das Jahr 2024 eine Straßenreinigungsgebühr in Höhe von 1,43 €/Frontmeter (Vorjahr 1,11 €/Frontmeter). Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Gebühr um 0,32 €..
b)
Winterdienstgebühr
Unter Berücksichtigung der genannten Ansätze ergibt sich für das Jahr 2024 eine Winterdienstgebühr in Höhe von 0,35 €/Frontmeter (Vorjahr 0,48 €/Frontmeter). Im Vergleich zum Vorjahr sinkt diese Gebühr um 0,13 €.