Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenbedarfsberechnung 2024 für die Straßenreinigung und den Winterdienst
Vorlage
2930/2023
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)    Die Straßenreinigungsgebühr wird für das Jahr 2024 auf 1,43 €/Frontmeter festgesetzt.

 

b)   Die Winterdienstgebühr wird für das Jahr 2024 auf 0,35 €/Frontmeter festgesetzt.

 

 


Sachverhalt:

 

Als Anlage ist die Gebührenbedarfsberechnung 2024 für die Straßenreinigung und den Winterdienst beigefügt:

 

 

Gebührenmaßstab

 

Maßstab für die Berechnung der Benutzungsgebühren sind die Frontmeterlängen gem. § 7 Abs. 1-3 der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).

 

 

Kalkulationsansätze für das Jahr 2024

 

Zur Ermittlung der Gebührensätze wird in der beigefügten Gebührenkalkulation von folgenden Ansätzen ausgegangen:

 

a) Straßenreinigungsgebühr

 

gebührenfähige Kosten                                                         143.396,49 €

Kostenunterdeckung aus Vorjahren (Rest 2021)                        4.228,00 €

Kostenunterdeckung aus 2022 (komplett)                                 1.231,00 €

Bemessungsgrundlage                                                          148.855,49 €

 

berücksichtigungsfähige Frontmeter                                    104.403 m

 

 

b) Winterdienstgebühr

 

gebührenfähige Kosten                                                           51.147,25 €

Kostenüberdeckung aus Vorjahren (Anteil aus 2020)             -19.580,00€

Kostenunterdeckung aus 2022 (komplett)                              16.731,00 €

Bemessungsgrundlage                                                            48.298,25 €

 

berücksichtigungsfähige Frontmeter                                      136.817 m

 

 

Gebühren 2023

 

 

a)    Straßenreinigungsgebühr

 

Unter Berücksichtigung der genannten Ansätze ergibt sich für das Jahr 2024 eine Straßenreinigungsgebühr in Höhe von 1,43 €/Frontmeter (Vorjahr 1,11 €/Frontmeter). Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Gebühr um 0,32 €..

 

 

b)   Winterdienstgebühr

 

Unter Berücksichtigung der genannten Ansätze ergibt sich für das Jahr 2024 eine Winterdienstgebühr in Höhe von 0,35 €/Frontmeter (Vorjahr 0,48 €/Frontmeter). Im Vergleich zum Vorjahr sinkt diese Gebühr um 0,13 €.