Sachverhalt:
Seit Beginn des laufenden Schuljahres
2023/2024 wird allen Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf
Fahrkostenerstattung nach der Schülerfahrkostenverordnung das Deutschlandticket
anstelle der bisherigen Schülerjahreskarte zur Verfügung gestellt. Dies stellt
die für den Schulträger günstigste Beförderungsart dar, da der Preis von
monatlich 49,- € unter dem Durchschnittspreis einer Schülerjahreskarte liegt.
In der Nutzung des Deutschlandtickets
liegt gegenüber der bisherigen Schülerjahreskarte ein Mehrwert, da nicht nur
der Weg zwischen Wohnung und Schule absolviert, sondern der ÖPNV
deutschlandweit genutzt werden kann.
Die Verkehrsunternehmen im Verbund des
AVV haben nunmehr ein weiteres Tarifmodell entwickelt. Danach können die
Schülerinnen und Schüler, die keinen Anspruch nach der
Schülerfahrkostenverordnung haben, das Deutschlandticket zu einem Eigenanteil
von 29,- € monatlich erwerben, wenn der Schulträger sich verpflichtet, den
Differenzbetrag von 20,- € zu übernehmen.
Da der Umfang der möglichen
Inanspruchnahmen nicht prognostiziert werden kann, ist auch die finanzielle
Belastung der Stadt nicht abzuschätzen, falls man sich für dieses Modell
entscheiden würde. Nach aktuellen Erkenntnissen ist die Tarifstruktur des
Deutschlandtickets zunächst nur bis zum Ende des laufenden Schuljahres
gesichert ist. Ob danach eine Fortsetzung und ggf. zu welchem Preis erfolgt,
ist derzeit noch nicht geklärt.
Der Geschäftsführer der WestVerkehr
GmbH, Herr Udo Winkens, wird in der Sitzung die Tarifstruktur erläutern und
über die aktuelle Entwicklung berichten.