Betreff
Bericht über die aktuellen Möglichkeiten der Nutzung des Deutschlandtickets im Rahmen der Schülerbeförderung
Vorlage
2936/2023
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Seit Beginn des laufenden Schuljahres 2023/2024 wird allen Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf Fahrkostenerstattung nach der Schülerfahrkostenverordnung das Deutschlandticket anstelle der bisherigen Schülerjahreskarte zur Verfügung gestellt. Dies stellt die für den Schulträger günstigste Beförderungsart dar, da der Preis von monatlich 49,- € unter dem Durchschnittspreis einer Schülerjahreskarte liegt.

 

In der Nutzung des Deutschlandtickets liegt gegenüber der bisherigen Schülerjahreskarte ein Mehrwert, da nicht nur der Weg zwischen Wohnung und Schule absolviert, sondern der ÖPNV deutschlandweit genutzt werden kann.

 

Die Verkehrsunternehmen im Verbund des AVV haben nunmehr ein weiteres Tarifmodell entwickelt. Danach können die Schülerinnen und Schüler, die keinen Anspruch nach der Schülerfahrkostenverordnung haben, das Deutschlandticket zu einem Eigenanteil von 29,- € monatlich erwerben, wenn der Schulträger sich verpflichtet, den Differenzbetrag von 20,- € zu übernehmen.

 

Da der Umfang der möglichen Inanspruchnahmen nicht prognostiziert werden kann, ist auch die finanzielle Belastung der Stadt nicht abzuschätzen, falls man sich für dieses Modell entscheiden würde. Nach aktuellen Erkenntnissen ist die Tarifstruktur des Deutschlandtickets zunächst nur bis zum Ende des laufenden Schuljahres gesichert ist. Ob danach eine Fortsetzung und ggf. zu welchem Preis erfolgt, ist derzeit noch nicht geklärt.

 

Der Geschäftsführer der WestVerkehr GmbH, Herr Udo Winkens, wird in der Sitzung die Tarifstruktur erläutern und über die aktuelle Entwicklung berichten.