Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenbedarfsberechnung 2024 für das Bestattungswesen
Vorlage
2946/2023
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gebührenbedarfsberechnungen 2024 für das Bestattungswesen (bisherige und neue Bestattungsarten) werden beschlossen.


Sachverhalt:

 

Die Gebührenbedarfsberechnung 2024 für das Bestattungswesen ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Für das Jahr 2024 wird mit gebührenfähigen Kosten in Höhe von 627.429,16 € kalkuliert. Darin enthalten ist ein Fehlbetragsausgleich in Höhe von 56.784,13 €, resultierend aus dem Abschluss des Jahres 2020, sowie ein Jahresüberschuss in Höhe von 39.374,73 € aus dem Jahresabschluss 2022.

 

Nachstehend ein Überblick über die Entwicklung der Abschlüsse im Bestattungswesen in den letzten Jahren:

 

 

Jahr

Ergebnis

Status

2020

-56.784,13 €

Jahresabschluss

2021

  -6.617,18 €

Jahresabschluss

2022

+39.374,73 €

Jahresabschluss

 

 

Eine Gebührenanpassung ist auch für das Jahr 2024 erforderlich. Die aus dem Jahre 2020 resultierende Kostenunterdeckung kann nach den Bestimmungen des KAG NRW letztmalig in 2024 ausgeglichen werden.

 

Die angepassten Gebührensätze ergeben sich aus Anlage 2 zu dieser Vorlage. Mit diesen Ansätzen wird ein Gebührenaufkommen in Höhe von 626.935,02 € erwartet.

 

Die Gebührenanhebungen resultieren aus steigenden Kosten insbesondere beim Friedhofsunterhalt (Personal- und Sachkosten). Die Gebührenanpassung für die Benutzung der Trauerhallen einschließlich der Kühlzellen hingegen ist eher auf die zurückgehende Inanspruchnahme dieser Einrichtungen zurückzuführen.

 

 

Der Gebührenvergleich (alt/neu) kann der Anlage 3 entnommen werden.

 

 

Gemäß des Ratsbeschlusses vom 08.11.2023 wurden neue Bestattungsarten in die Satzung der Stadt Geilenkirchen über das Friedhofs- und Bestattungswesen aufgenommen.

Ab 01.01.2024 besteht zusätzlich zu den bisherigen Bestattungsarten die Möglichkeit sich für ein Baumgrab oder ein Bodedeckergrab zu entscheiden. Die Umwandlung eines Wahlgrabes in ein Bodendeckergrab ist möglich, ebenso die Bestattung auf einem muslimischen Grabfeld.

 

Die Gebührenkalkulation dieser neuen Bestattungsarten ist in den Anlagen 4 bis 7 beigefügt. Zugrunde gelegt wurden neben den Materialkosten die Personal-, Maschinen- und Fahrzeugkosten, die in Zusammenarbeit mit dem Stadtbetrieb, sowie den Friedhofsgärtnern ermittelt wurden. Weitere, grabunabhängige Kosten (z. B. Kosten im Friedhofsamt, Verzinsung des Kapitaleinsatzes in Form von Grund u. Boden für das Grab, usw.) sind nicht berücksichtigt.

Für 2024 sollen die vorliegenden, noch nicht vollständigen Kosten für die Gebühren zugrunde gelegt werden. Es ist abzuwarten, wie die neuen Bestattungsarten von den Geilenkirchener Bürger/-innen in 2024 angenommen werden. Die bis Jahresende 2024 vorliegenden Fallzahlen bilden dann ab dem Jahre 2025 die exakte Grundlage für die Kalkulation.