Beschlussvorschlag:
Die Straßenreinigungsgebühr wird mit 1,03 €/Frontmeter und die Gebühr für den Winterdienst mit 0,89 €/Frontmeter festgesetzt.
Sachverhalt:
Wie aus der beiliegenden Gebührenbedarfsberechnung 2012 (siehe Anlage) ersichtlich, entstehen für die Straßenreinigung für 2012 gebührenfähige Kosten in Höhe von 88.030,58 € und für den Winterdienst gebührenfähige Kosten in Höhe von 59.474,98 €. Ferner sind anteilige Fehlbeträge aus 2010 für die Straßenreinigung in Höhe von 8.500,00 € und für den Winterdienst in Höhe von 65.000,00 € in die Gebührenermittlung für 2012 mit einzubeziehen.
Für die Straßenreinigung ergibt sich unter Berücksichtigung der genannten Kosten und der voraussichtlichen gebührenfähigen Kehrmeter in 2012 von 90.786 m eine Straßenreinigungsgebühr von 1,03 €/Frontmeter.
Für den Winterdienst ergibt sich unter Berücksichtigung der genannten Kosten und der voraussichtlichen gebührenfähigen Frontmeter in 2012 von 139.442 m eine Gebühr von 0,89 €/Frontmeter.
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Straßenreinigungsgebühr mit 1,03 €/Frontmeter und die Gebühr für den Winterdienst mit 0,89 €/Frontmeter festzusetzen.
Anlagen: