Betreff
Beratung und Entscheidung über den Forstbetriebsplan 2024 für den städtischen Waldbesitz im Rahmen der Forstbetriebsgemeinschaft Selfkant
Vorlage
2955/2023
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt die Durchführung der im Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 vorgeschlagenen forstwirtschaftlichen Maßnahmen unter der Voraussetzung, dass die Haushaltsmittel hierfür bereitgestellt werden. 


Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des Forstbetriebsplanes vom 01.01.2004 hat das zuständige Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde den Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2024 vorgelegt.

 

Im Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 ist auf Grund der großen Kulturflächen im Stadtwald keine Endnutzung geplant, da sonst eine Pflege der Kulturen nicht sichergestellt werden kann. Außerdem sind Hauungsmaßnahmen im Bereich der Vornutzung vorgesehen. Die dort geplanten Strukturdurchforstungen fördern die Stabilität der Bestände und dienen zudem der Werterhöhung, da gut geformte Bestandsglieder gefördert werden. Für die geplanten Hauungsmaßnahmen sind insgesamt 11.664,00 € in den Plan eingestellt.

 

Im Bereich der Bestandsbegründung, insbesondere aus den erforderlichen Freischneidearbeiten ergeben sich Kosten von 3.000,00 €

 

Für den Forstschutz ist ein Betrag von 1.050,00 € für die Läuterung, sowie für Astung der Jungbestände eine Summe von 5.308,00 € abgesetzt. Diese Maßnahmen dienen der Pflege und Werterhöhung der Bestände.

 

Im Bereich der Wegeunterhaltung sind nur dringend notwendige Unterhaltungsmaßnahmen und der Aufhieb der Wanderwege in Höhe von 6.000,00 € in Ansatz gebracht worden.

 

Der Forstbetriebsplan schließt ab mit Kosten in Höhe von 28.172,00 €, denen Einnahmen im Bereich des Holzverkaufs in Höhe von 24.000,00 € gegenüberstehen. Zusätzlich kann mit Fördermitteln für Biotopbäume in Abt. 17E in Höhe von 6.000,00 € gerechnet werden. Damit liegen die voraussichtlichen Gesamteinnahmen bei 30.000,00 €