Betreff
Sachstandsbericht über die Erstellung eines Lärmaktionsplans (Stufe IV) für die Stadt Geilenkirchen
Vorlage
2956/2023
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Wie mit der Vorlage 2859/2023 in der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am 29.08.2023 berichtet, ist die Stadt Geilenkirchen verpflichtet bis zum 18.07.2024 einen Lärmaktionsplan der Stufe IV zu erstellen. Für die Erstellung dieses Lärmaktionsplans hat sich das Büro IVV aus Aachen in einem Auswahlverfahren durchgesetzt.

 

Das Verfahren zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans ist ungefähr vergleichbar mit einem Bauleitplanverfahren, wenn auch gesetzlich nicht so streng reglementiert. Dennoch ist die Durchführung von zwei Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligungen vorgesehen, vergleichbar mit einer frühzeitigen Beteiligung und einer Offenlage. Hierzu sind jedoch keine Beschlüsse durch den Rat zu treffen. Der Rat beschließt erst am Ende des Verfahrens über das Zustandekommen des Lärmaktionsplans. Dennoch wird die Verwaltung den Umwelt- und Bauausschuss zwischendurch über den Stand dieses Verfahrens informieren.

 

Der nächste Schritt auf dem Weg zum Lärmaktionsplan ist nun die frühzeitige Beteiligung. Diese soll in Kürze für die Dauer eines Monats über das Online-Portal des Landes NRW www.beteiligung.nrw.de durchgeführt werden. Sobald der Zugang für die Stadt Geilenkirchen beim Landesportal freigeschaltet ist, werden die notwendigen Daten dort eingespielt und die Öffentlichkeitsbeteiligung – nach entsprechender Bekanntmachung – gestartet.

 

Die während der Beteiligung eingehenden Stellungnahmen werden rechtlich geprüft und können dann, sofern sie von Bedeutung sind, mit in den ersten Entwurf des Lärmaktionsplans einfließen. Sobald der Entwurf des Lärmaktionsplans vorliegt, wird dieser in einer Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses vorgestellt.